http://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/piktogrammheft.pdf
Rechtlicher Hinweis:
“Das vorliegende Piktogramm dient der Veranschaulichung und soll die Zahnärztin/den Zahnarzt bei der Behandlung von Menschen unterstützen, die der deutschen Sprache nicht oder nur unzureichend mächtig sind. Das Piktogramm ersetzt nicht die Pflicht der Zahnärztin/des Zahnarztes aus dem Behandlungsvertrag zur umfassenden verständlichen und mündlichen Aufklärung der Patienten. Bei fremdsprachigen Patienten gehört es zu den Pflichten des Zahnarztes/der Zahnärztin, sich davon zu überzeugen, dass der Patient dem Aufklärungsgespräch folgen kann. Es muss gesichert sein, dass die Gefahr von Missverständnissen ausgeschlossen ist. Wenn zu befürchten ist, dass der Patient die ärztlichen Erläuterungen nicht richtig versteht, muss die Zahnärztin/der Zahnarzt grundsätzlich eine sprachkundige Person hinzuziehen.”