Minderjährige Flüchtlinge, Kinder und Jugendliche, manchmal auch minderjährige Mütter mit ihren Kindern, kommen ohne ihre Eltern – die meisten als sogenannte Selbstmelder. Sie finden in den beiden Einrichtungen: Stiftung zur Förderung Sozialer Dienste (FSD) und Erstaufnahme- und Clearingstelle (EAC) eine erste Obhut und eine Anlaufstelle zur Klärung ihrer Situation.