Eine Aufenthaltserlaubnis bekommen Geflüchtete, sobald ihr Asylantrag Erfolg hatte. Im Gegensatz zur Niederlassungserlaubnis wird sie nur befristet und für bestimmte Zwecke erteilt, etwa für eine Ausbildung, eine Arbeit oder aus familiären Gründen. Bei Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen gilt sie drei Jahre, bei subsidiär Schutzberechtigten nur ein Jahr. Quelle: BMI und BAMF
Guten tag
ich habe vor 3 jahren meine aufenthaltstitel(2014) bekommen. Ich bin selbstständig ,ich habe meine integrationskurs b1 seit 2015 gemacht. Letzte Woche war ich bei ausländerbehörde,Sie haben gesagt muss du integration c1 machen ob ich eine unbefristete aufenthaltserlaubnis bekommen ’sonst bekomme ich nur 3 jährigen aufenthalttitle,ist das richtig,oder dass reichen nur B1 ?
Vielen Dank
Hallo ich habe Aufenthaltsgenehmigung 25abs 5
Ich möchte Selbstständigkeit arbeiten wie become ich gewerbe
Es gibt darauf keinen Anspruch. Bitte bei der zuständigen Ausländerbehörde nachfragen.
Hallo.Ich habe Aufenshaltitel nach paragraph 25 b.Darf ich mit nach Hause fliegen?
Der Aufenthaltstitel verbietet es zumindest nicht.