Ukraine: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 erfolgt automatisch

Lange wurde darauf hingewiesen, dass im März 2024 eine Vielzahl der Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG für Geflüchtete aus der Ukraine auslaufen werden und dies die Ausländerbehörden bundesweit vor erhebliche Probleme stellen wird. Nun ist mit der Ukraine- Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) am vergangenen Freitag vom Bundesrat beschlossen worden, dass diese Titel automatisch bis März 2025 fortgelten. … Ukraine: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 erfolgt automatisch weiterlesen