Ukraine: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 erfolgt automatisch
Lange wurde darauf hingewiesen, dass im März 2024 eine Vielzahl der Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG für Geflüchtete aus der Ukraine auslaufen werden und dies die Ausländerbehörden bundesweit vor erhebliche Probleme stellen wird. Nun ist mit der Ukraine- Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (UkraineAufenthFGV) am vergangenen Freitag vom Bundesrat beschlossen worden, dass diese Titel automatisch bis März 2025 fortgelten. … Ukraine: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 erfolgt automatisch weiterlesen
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