Ukraine: Änderungen in der Übergangs-Verordnung: Erlaubter Aufenthalt ab 01.09. nur noch für 90 Tage
Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde noch einmal geändert. Dabei sind jedoch neben einer Verlängerung der Frist für die visafreie Einreise bis zum 30.11.2022 Anpassungen vorgenommen worden, die zu einem grundsätzlich nur noch 90tägigen Aufenthaltsrecht ohne eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis führen. Hieraus ergeben sich einige wichtige Änderungen. Die bisherige Fassung der Verordnung sieht eine visumfreie Einreise bis zum 31.08.2022 … Ukraine: Änderungen in der Übergangs-Verordnung: Erlaubter Aufenthalt ab 01.09. nur noch für 90 Tage weiterlesen
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