Per 27.02.2024 wurde der Zeitraum, in dem man aus Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in den nach SGB II/XII, also Bürgergeld oder Sozialhilfe, wechselt, von bisher 18 auf 36 Monate verlängert. Wir sprechen dazu mit Rechtsanwalt Volker Gerloff, insbesondere über die Frage, ob sich dies überhaupt mit den Grundsätzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von 2012 … Podcast Ausführlich: Längerer Bezug nach Asylbewerberleistungsgesetz: Nun 36 statt 18 Monate . Ist das verfassungswidrig? Gespräch mit RA Volker Gerloff weiterlesen
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