Geflüchtete aus der Ukraine werden in der EU bis 04.03.2025 vorübergehenden Schutz behalten. Der europäische Rat beschloss am Donnerstag die Verlängerung der sog. Massenzustromrichtlinie bis zum letztmöglichen Datum 04.03.2025.
Die Richtlinie sieht ohne Asylverfahren und individuelle Prüfung eine EU-weite ein wesentlichen Elementen gleichlaufende Anerkennung von geflüchteten aus der Ukraine vor.
Die Verlängerung der Gültigkeit der sog. Massenzustromrichtlinie konnte nach zwei Jahren nun letztmalig um weitere 12 Monate beschlossen werden.
Dies ist in Deutschland auch deswegen wichtig, weil die rd 1,1 Mio Geflüchteten aus der Ukraine in weiten Teilen Aufenthaltserlaubnisse besitzen, die am 04.03.2024 auslaufen werden. Die in weiten Teilen dysfunktionalen Ausländerbehörden können nun ab sofort bereits Aufenthaltserlaubnisse über den 04.03.2024 bis zum 04.03.2025 verlängern oder bis zu diesem Datum neu ausstellen.
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Noch offen ist dann der weitere Umgang mit Menschen, die eine Erlaubnis nach §24 AufenthG haben: Diese Aufenthaltserlaubnis ist ab März 2025 nicht mehr verlängerbar. Nach jetzigem Stand müssten Geflüchtete aus der Ukraine dann die Voraussetzungen einer anderen Aufenthalserlaubnis erfüllen können. Dies wird vielfach aufgrund der in der Regel geforderten vollen Lebensunterhsltssicherung nicht erfüllbar sein, wenn man bedenkt, dass rd 2/3 der Geflüchteten Frauen sind, die vielfach alleinerziehend mit Kind sind und mindestens aufstockende Leistungen beziehen werden.
Das Bundesministerium des Innern arbeitet jedoch wohl an einer alternativen Möglichkeit eines möglicherweise neuen humanitären Aufenthaltstitels.