UPDATE: Türkei & Syrien: Erleichterte Einreise für Erdbebenopfer & Spendenmöglichkeiten

Im Zusammenhang mit den Erdbeben in der Türkei und in Syrien sind unter bestimmten Umständen erleichtert Visa zu erhalten, um nach Deutschland einzureisen. Zudem listen wir Spendenmöglichkeiten auf. Update 27.02.2023: Aktualisierung um Infos vom LEA Berlin & zum Familiennachzug Syrien

Erleichterte Visaverfahren

Im Wesentlichen betrifft dies allerdings ausschließlich Menschen aus der Türkei, jedoch nicht aus Syrien.

Syrien

Bei Menschen aus Syrien ist die Erteilung von Besuchsvisa schon seit Jahren nahezu ausgeschlossen, weil die Bundesrepublik Deutschland eine fehlende Rückkehrbereitschaft nach Syrien unterstellt, die wiederum Voraussetzung wäre, wenn kurzfristige Visa erteilt werden sollen. In Syrien lebende Opfer der Erdbeben müssten das Visumverfahren außerhalb Syriens durchführen, also in Beirut, Amman oder in der Türkei.

Bereits laufende Anträge zum Familiennachzug sollen hingegen nun vorrangig behandelt werden, wenn es sich um menschen handelt, die aus den betroffenen Regionen stammen. Dies sagt der Menschernrechtsausschuss des Bundestages in einer aktuellen Mitteilung:

Für Erdbebenopfer in Syrien wiederum sei es erheblich schwerer, ein Visum zu beantragen. Um ihnen dennoch zu helfen, bei ihren Angehörigen in Deutschland unterzukommen, habe die Bundesregierung die Internationale Organisation für Migration (IOM) gebeten, Anträge von Erdbebenopfern auf Familienzusammenführung vorrangig zu behandeln.

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-934658

Türkei

Für die Türkei hingegen gibt es nun einige Erleichterungen bei der Visaerteilung. Allerdings ist auch hier dennoch Geduld gefragt und das Visumverfahren einzuhalten. 

Grundsätzlich ist die Einreise nur mit der vorherigen Abgabe einer Verpflichtungserklärung eines hier in Deutschland lebenden Verwandten mit einer Aufenthaltserlaubnis nötig.  

Erteilt werden kann dann ein auf Deutschland beschränktes Schengenvisum, das zu einem Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen berechtigt. 

Details zum Visumverfahren

Dass Auswärtige Amt hat mit dem Bundesministerium des Innern ein erleichtertes Visumverfahren abgestimmt und weist dazu auf die folgenden Voraussetzungen hin:  

Das vereinfachte Verfahren richtet sich an türkische Staatsangehörige, auf die Folgendes zutrifft:

  • Sie sind nachvollziehbar individuell vom Erdbeben besonders betroffen (es droht Obdachlosigkeit oder Sie haben behandlungsbedürftige Verletzungen)
  • Sie sind Angehörige 1. oder 2. Grades (Ehepartner/-partnerin, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister) von deutschen Staatsangehörigen oder von einer Person mit einem dauerhaften deutschen Aufenthaltstitel.
  • Das Familienmitglied in Deutschland hat eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66 bis 68 Aufenthaltsgesetz abgegeben. (Details zur Verpflichtungserklärung finden Sie auf unserer Webseite)
  • Sie hatten zum Zeitpunkt des Erdbebens ihren Wohnsitz in einer der betroffenen Provinzen

Folgende Dokumente müssen vorgelegt werden:

  • Antragsformular
  • gültiger (auch vorläufiger) türkischer Pass
  • Krankenversicherung
  • Biometrisches Foto
  • Verpflichtungserklärung eines Verwandten 1. oder 2. Grades im Original
  • Kopie des Personalausweises oder Passes und ggf. des Aufenthaltstitels der einladenden Person
  • Wohnsitznachweis mit Historie (Historie muss den Wohnsitz im Erdbebengebiet zum Zeitpunkt der Katastrophe belegen)
  • Verwandtschaftsnachweis
  • Kurze, schriftliche Schilderung der Notlage
  • Bei Minderjährigen: Unterschriften/notariell beglaubigte Zustimmung beider Eltern bzw. Nachweis der Alleinsorge oder der vorübergehenden Personensorge

Besonderheiten in Berlin

Globalzustimmung Berlin

Menschen, die aus den betroffenen Regionen in der Türkei oder Syrien ausreisen müssen, hat der Berliner Senat eine sog. Globalzustimmung erteilt. Danach muss das Berliner Landesamt für Einwanderung nicht am Visumverfahren durch die deutsche Botschaft beteiligt werden. 

Allerdings gilt diese Globalzustimmung nur für die Fälle, in denen die in Berlin lebenden Verwandten hier in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis oder den Daueraufenthalt EU haben oder es sich um deutsche Staatsangehörige handelt und es sich bei den Verwandten in der Türkei oder Syrien um Mitglieder der sog. Kernfamilie handelt.  Bei einem bereits laufenden Verfahren zum Ehegattennachzug wird zudem auf die sonst erforderlichen Sprachnachweise verzichtet. 

Aktualisierte Hinweise vom Landesamt für Einwanderung Berlin (LEA)

Das LEA hat alle Informationen für Visa zu in Berlin lebenden Menschen noch einmal zusammengefasst und gebündelt dargestellt.

Zu den Einzelheiten und Voraussetzungen einer Verpflichtungserklärung gibt es ebenfalls entsprechende Hinweise beim LEA Berlin. 

Die erforderlichen Voraussetzungen bei Einkommen oder Vermögen beginnen bei 1.265 € monatlichem Nettoeinkommen für eine einzelne Person zzgl. weiteren 330 € pro erwachsener bzw. 237 € pro weiterer minderjähriger Person oder bei mindestens 15.180€ Sparguthaben. 

Hinweise zur Verpflichtungserklärung

Wichtig ist bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung die Abklärung der medizinischen Versorgung bzw. Bedürfnisse der einreisenden Besuchsperson. Diese muss ohnehin eine Krankenversicherung vor Einreise abschließen und nachweisen. Bei den üblichen Reisekrankenversicherungen sind in der Regel nur Notfall-Leistungen eingeschlossen. Besteht hingegen aufgrund bereits bestehender Erkrankungen ein Behandlungsbedarf, sind diese Kosten dann vom Verpflichtungsgeber zu tragen. 

Spendenmöglichkeiten

Türkei

In der Türkei sind alle großen nationalen und internationalen Hilfsorganisationen vor Ort tätig und können für Spenden in die Türkei auch entsprechend kontaktiert werden. Die sind insbesondere: 

Aktion Deutschland hilft‘ , Ärzte der Welt e.V., , DRK e.V. , Franziskaner Helfen , Help – Hilfe zur Selbsthilfe e.V. , Humedica , Save the Children e.V.  , UNICEF , UNO-Flüchtlingshilfe e.V.

Syrien

Sachspenden sind in den meisten Fällen unsinnig, weil der Zugang nach Syrien sehr stark reglementiert ist und die allerwenigsten privaten Sachspenden vor Ort ankommen würden.

Vom Verband deutsch syrischer Hilfsvereine eV (VDSH) gibt es eine regelmäßig aktualisierte Übersicht zu Spendenmöglichkeiten an Mitgliedsorganisationen. 

Zudem empfehlenswert sind noch die white helmets, die ebenfalls vor Ort tätig sind. 

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