Deutsch Der Berliner Senat hat am 16.08. nach längeren Verhandlungen nun Regelungen beschlossen, die die aus der Ukraine geflohene DrittstaatlerInnen betreffen. Insbesondere für die Gruppe der Studierenden wurde hier nun eine Übergangsregelung geschaffen, damit die betroffenen Menschen Zeit bekommen, die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden nun Fiktionsbescheinigungen nach § 24 … Ukraine: Regelungen für Drittstaatlerinnen & Studierende gemäß Senatsbeschluss in Berlin (english below!) weiterlesen
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