Zum 01.06. ändern sich die Abläufe beim Landesamt für Einwanderung (LEA) zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, weil nach der neuen gesetzlichen Vorgabe nun zwingend eine erkennungsdienstliche Behandlung (ED-Behandlung) die Voraussetzung ist. Zudem ändern sich die leistungsrechtlichen Zuständigkeiten, allerdings in fast allen Fällen bei zumindest übergangsweise weiterhin zuständigen Sozialämtern. Wesentliche Änderungen und Fallgruppen Herausragende Änderung ist, dass … Ukraine: Abläufe ab 01.06. zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis & Darstellung zum Leistungswechsel AsylbLG – SGB weiterlesen
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