Ukraine: Wechsel vom Sozialamt & AsylbLG zum Jobcenter & Leistungen nach dem SGB
. Am 13.05.2022 hat der Bundestag diverse Änderungen im AufenthG, AsylbLG und in mehreren Büchern des SGB beschlossen. Diese betreffen sowohl einmalige wie auch laufende Zahlungen für Bezieher:innen von SGB II oder XII als auch den Wechsel von Menschen aus der Ukraine, die Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG beantragt oder erhalten haben und nun ab … Ukraine: Wechsel vom Sozialamt & AsylbLG zum Jobcenter & Leistungen nach dem SGB weiterlesen
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