Ukraine: Anmeldung zum Integrationskurs

Menschen aus der Ukraine können an den Integrationskursen des BAMF teilnehmen. Grundsätzlich gilt dabei die Regel, dass es dann eine Zulassung geben kann, wenn es freie Plätze gibt.

Man muss die Zulassung zum Integrationskurs immer zentral und schriftlich beim BAMF in Nürnberg beantragen. Dies kann aber auch über den jeweiligen Träger des Integrationskurses gemacht werden.

Voraussetzungen zur Anmeldung

Zur Prüfung, ob es eine Zulassung geben kann, hat das BAMF dazu folgende Informationen mitgeteilt:

Entscheidend für die Zulassung zum Integrationskurs ist, dass glaubhaft gemacht ist, dass die Person zum Personenkreis mit Anspruch auf §24 AufenthG gehört und sich bei einer öffentlichen Stelle (LEA, Einwohneramt, Sozialamt) registriert hat. 

Die Zulassung zur Teilnahme an einem Integrationskurs kann immer unter Vorlage

  • des gemäß § 24 AufenthG erteilten Aufenthaltstitels ODER
  • einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung formellen Fiktionsbescheinigung nach § 81 AufenthG ODER
  • der Online-Bescheinigung vom Landesamt für Einwanderung (LEA), die man nach der Online-.Registrierung dort erhält

erfolgen.

Bitte dem Antrag in jedem Fall eine Kopie dieser Dokumente sowie eine Kopie eines Ausweisdokumentes, idealerweise – soweit vorhanden – ein biometrischer ukrainischer Reisepass oder eine ukrainische ID-Karte beifügen.

Drittstaatler & Integrationskurs

Menschen, die aus der Ukraine fliehen mussten, aber anderer Nationalität sind (sog. Drittstaatler) können dann an Integrationskursen teilnehmen, wenn sie auch unter die Regelungen des § 24 fallen. Nach den o.g. Regelungen müsste eine erfolgreiche Antragstellung unter gleichen Bedingungen möglich sein. Denkbar ist jedoch, dass das BAMF dann die konkrete Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG verlangt.

Im Merkblatt vom BAMF dazu heißt es:

Zum berechtigten Personenkreis nach § 24 AufenthG können unter bestimmten Voraussetzungen auch Personen zählen, die nicht ukrainische Staatsangehörige sind. Ob das in Ihrem konkreten Fall zutrifft, kann aber nur die Ausländerbehörde klären. Bitte haben Sie Verständnis, dass das Bundesamt in diesen Fällen die Entscheidung der Ausländerbehörde über die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bzw. Fikti- onsbescheinigung abwarten muss. Erst dann können Sie eine Zulassung zum Integrationskurs erhalten.

Merkblatt BAMF

Antragsformular

Für die Zulassung ist Antragsformular 630.007r zu verwenden:

Die Einreichung der Anträge geht ausschließlich auf postalischem Wege und an die jeweilige Regionalstelle des Bundesamtes. Die Adresse können Sie hier ermitteln. Sie können sich auch direkt an einen Integrationskursträger wenden. Dort wird man Ihnen beim Ausfüllen und Einreichen des Antrags helfen.

Quelle:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Telefon: +49 911 943-0
Telefax: +49 911 943-10000
E-Mail: service@bamf.bund.de

Weitere Informationen

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