Gegen die Wand: Mal Problem, mal Lösungsansatz

Dass die Berliner Verwaltung manchmal leichte Probleme verursacht, hat sich ja herumgesprochen. Um es aber in der aktuellen Situation mit vielleicht 60.000 Geflüchteten aus der Ukraine einmal zu verdeutlichen, wollen wir einen kleinen Einblick in unser tägliches Erleben geben.

Hier also ein ganz konkretes und angenehm plastisches Beispiel für das, was uns gerade das Leben so schwer macht. Es bündelt mehrere Probleme in einem Fall. Das ist schön, wenn der als Beispiel dienen soll, aber tragisch, wenn man das bei einer Familie erleben muß. 

Es ist zugegeben nicht ganz einfach, aber wir versuchen einmal, alles der Reihenfolge und logisch aufgebaut darzustellen (ja, das ist schon die erste große Hürde)….

Also los:

Eine Familie aus der Ukraine mit ukrainischer Nationalität und biometrischen Pässen kommt am 20. März in Berlin an. Sie findet Unterkunft bei der Tochter bzw. Schwester, die hier in Berlin lebt. Große Freude, großes Glück. 

Nachdem die ganzen Verfahren in Berlin allmählich scheinbar geordnet sind, registriert sich die Familie beim Landesamt für Einwanderung (LEA). Möglich ist das, weil sie von der Tochter hier in Berlin eine Bestätigung bekommen haben, dass sie dort mindestens sechs Monate leben können. 

Ergebnis der Online-Registrierung beim LEA ist eine Fiktionsbescheinigung, die bestätigt, dass die Erwerbstätigkeit und der Aufenthalt in Berlin erlaubt sind. 

LAF verweist selbst an das LEA

Kurzer Sprung zurück: Ursprünglich gingen alle davon aus, dass man sich zunächst beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) idealerweise nach Berlin verteilen und dann registrieren lassen müsse, danach Leistungen beantragen kann und dann die Aufenthaltserlaubnis beim LEA bekäme. 

Das LAF bekam allerdings die Terminbuchung für eine Registrierung zunächst nicht schnell und sauber auf die Reihe. Als dieses System dann stand, war es binnen drei Tagen mit 27.000 Buchungen komplett überflutet und wurde wieder abgeschaltet. Die gebuchten Termine wurden komplett abgesagt, und die Menschen auf das verfahren beim LEA verwiesen, weil das schneller und effektiver sei und das Verfahren beim LAF erspare. In Teilen stimmt dies ja so auch, wenn auch nicht immer. Aber auch hier ist die Kurzfassung: Wenn beim LEA registriert, braucht man nicht mehr zum LAF.

Zwischenzeitlich hatte also das LEA ein Online-Registrierungsverfahren aufgesetzt, mit dem man unter vier (bis heute geltenden) Bedingungen eine Registrierung vornehmen kann, damit eine sog. Fiktionsbescheinigung erhält und später einen Termin zur tatsächlichen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Ein schlankes Verfahren, das schnell das Arbeiten oder Anmieten einer Wohnung ermöglichen soll.

berlin.de/ukraine

Das funktioniert auch gut. Klar ist auch, das sich damit nur solche Menschen beim LEA direkt registrieren lassen können, die entweder schon nach Berlin verteilt wurden oder – so wie hier – eine langfristige Wohnmöglichkeit haben. 

Damit entfällt dann auch die zusätzliche Registrierung beim LAF, weil dieses ohnehin auf dieser Grundlage wieder nur nach Berlin verteilen könnte. Das LEA-Verfahren erspart also bei einem Wohnsitz in Berlin weitere Schritte. 

Registriert beim LEA, Fiktionsbescheinigung offizielle Anmeldung in Berlin

Eine der Bedingungen, mit der man sich beim LEA direkt und ohne Umwege über das LAF registrieren kann, ist eine Bestätigung des Wohnungsgebers, dass man dort mindestens sechs Monate bleiben kann. Genau diese lag vor. Deshalb die Registrierung. 

Zurück zur ukrainischen Familie: Sie meldete sich formal auch in der Wohnung der Schwester in Berlin an. Damit erfüllte sie auch die zweite (alternative) Bedingung für eine Registrierung beim LEA. Nochmal zum LAF? Weitere unnötig, diesmal sogar schon aus zwei Gründen, von denen einer gereicht hätte. 

berlin.de/ukraine

Am gleichen Tag, also 24.03., erfolgte die Vorsprache beim Sozialamt mit dem ausgefüllten eigentlich berlinweit einheitlichen Antrag, Pässe vorgelegt, Fiktionsbescheinigung vom LEA vorgelegt, Meldebescheinigung vorgelegt. Alles gut, und – auch wenn es 12 Stunden dauerte – Familie geht mit bewilligten Leistungen nach Hause. 

Bis hierher läuft noch alles rund. 

Wohnung gefunden!

Noch glücklicher findet man eine passende und bezahlbare Wohnung! Sie liegt innerhalb aller erforderlichen Grenzen der AV Wohnen, die hierfür maßgeblich ist. 

Also geht man am 01.04. mit einem Mietangebot vom Vermieter, dem vom Vermieter bereits unterschriebenen Mietvertrag, einem Antrag auf Kostenübernahme für die Kaution und einem für die Erst-Ausstattung wieder zum gleichen Sozialamt und zur gleichen Sachbearbeiterin. 

Es dauert zwar wieder mehrere Stunden, aber die Kostenübernahme für die neue Wohnung wird am gleichen Tag erteilt, das Darlehen für die Kaution bewilligt.

Hier schon verweigern übrigens manche Sozialämter die völlig berechtigt beantragte Kostenübernahme.

Das Geld für die Erstausstattung soll dann überwiesen werden, wenn der Vermieter bestätigt hat, dass die Wohnung keine Ausstattung hat. Auch das liegt inzwischen dem Sozialamt vor. 

Alles geritzt und in Tüten, denkt man. Doch weit gefehlt. Statt der ersten Mietzahlung an den Vermieter, die Zahlung der Kaution und die Anweisung der Pauschale für die Erstausstattung kommt nun am 08.04. ein Schreiben. 

Rolle rückwärts, bitte zum LAF

Nun teilt das Sozialamt schriftlich mit, dass nach Rücksprache mit der Gruppenleitung vor allem Weiteren eine zusätzliche Registrierung beim LAF im Ankunftszentrum Tegel erforderlich wäre. Immerhin geht das Schreiben schon an die neue Adresse der frisch angemieteten Wohnung. 

Das Sozialamt verlangt damit eine zusätzliche, gar nicht erforderliche, Registrierung beim LAF, der an sich auch erst einmal eine Verteilentscheidung vorginge. Da wir auch dabei schon einige Verwirrung erlebt haben, raten wir davon ab, ohnehin schon deshalb, weil dieser Schritt ja völlig unnötig ist. 

Nein, es ist kein Einzelfall

Wir würden es nicht so ausführlich schreiben, wenn es ein  vielleicht bedauerlicher Einzelfall wäre. Aber erst Anfang der Woche hatten wir in mehreren anderen fast gleich gelagerten Fall eine ähnliche Aufforderung. 

Hier hat die Begleiterin einer anderen Familie am Ende völlig entnervt aufgegeben und ist nach mehreren langen Telefonaten mit dem Sozialamt über die Sinnlosigkeit dieser Bedingung letztlich doch zum LAF gegangen. Weitere sechs (!) Stunden später war diese Familie dann auch nach Berlin verteilt und beim LAF registriert. 

Unnötiger Aufwand auf Seiten der Familie inkl. aller beteiligten Helfer:Innen: 6 Std Tegel, 4 Std Telefonate und Versuche dazu, ca. 2 Std Rücksprache mit uns, Klärung hier, Unterlagen dort, alles eigentlich für die Tonne. 

Dies ist nur ein konkretes, aber „schönes“ Beispiel für das teilweise vorhandene Chaos in Berlin. 

Nun bleiben in den konkreten Fällen nur drei Optionen: Entweder man befolgt die unsinnige Aufforderung mit viel Zeitaufwand oder man versucht das zu klären. Per Telefon fast unmöglich, per email nur in der Theorie, also nur mit erneuter persönlicher Vorsprache und ungewissem Ausgang. Im konkreten Fall sitzt dann ein Vermieter im Nacken, der keine Miete und keine Kaution erhält, wenn es keine Klärung gibt. Mit Robert Lemke gesprochen: Welches Schweinerl hätten Sie denn gerne?

Alle im Beitrag enthaltenen Fotos sind screenshots aus der offiziellen Seite berlin.de/ukraine. Diese enthält auch viele Fehler, aber hier sind die Aussagen klar. 

Genau so kommunizieren wir auch das Verfahren seit längerem, direkt und auch ausführlich abgestimmt mit der zuständigen Senatsverwaltung oder auch dem LEA. 

Dazu liegen allen Sozialämtern die gleichen durch offizielle Rundschreiben der Senatsverwaltung belegte Aussagen zum Verfahren vor. Dort heisst es z.B.:

Rundschreiben 01/2022 SenIAS

Leistungsansprüche bestehen danach bereits ohne jede weitere Registrierungen weder beim LAF noch beim LEA. 

Der Leistungsanspruch entsteht durch Äußerung eines sog. Schutzgesuches, das man entweder beim LAF ODER beim LEA ODER beim zuständigen Sozialamt stellen kann. 

Weder Registrierung beim LAF noch LEA sind dafür erforderlich, nur der Antrag inkl. des Schutzgesuches beim Sozialamt reicht aus. 

In unserem Fall liegt eine korrekte Registrierung beim LEA vor, es werden sogar inzwischen alle drei Bedingungen erfüllt. Die Familie ist in Berlin offiziell gemeldet, und das beim gleichen Bürgeramt des gleichen Bezirkes wie das Sozialamt. Es erfolgt demnach auch gar keine Verteilung mehr durch das LAF, und eine Registrierung ist völlig sinnlos. 

Meist erzählt oder selten wie hier geschrieben wird den Menschen leider oft etwas anderes. Sie lesen aber mal auf der offiziellen website nach oder auch direkt bei uns und finden mit Glück dann gleichlautende Informationen, wenn die offizielle Website es richtig darstellt. Oft sind es dann aber noch einmal andere Dinge, die ihnen nach stundenlangem Anstehen bei Ämtern erzählt werden. 

Die wundersame Formular-Vermehrung

Im gleichen Sozialamt wird übrigens inzwischen auch nicht mehr das von der Senatsverwaltung erstellte einheitliche Formular benutzt, sondern ein eigenes anderes. 

Ok, mal steht dort Vorname, Name und mal Name, Vorname. Alle wesentlichen Inhalte sind aber identisch. 

Wir haben uns in Abstimmung mit der Senatsverwaltung und auch mehreren Bezirken darum bemüht, dass die Menschen nicht nur die richtigen Informationen, sondern auch die richtigen Formulare erhalten. Wir haben uns bemüht, alle Menschen mit bereits ausgefülltem Formular zu den Ämtern zu schicken, um Zeit vor Ort zu sparen. Für alle.

Die Menschen kommen also sehr oft mit bereits ausgefüllten Formularen zum Amt, um dann im konkreten Fall nach drei Stunden Warten ein neues Formular zu erhalten, das sie ausfüllen müssen, um sich dann wieder anzustellen. Grandios….

LAF-Registrierung: Der neue Schlüssel zum Glück?

Manche Sozialämter, inzwischen wohl die Mehrheit, schickt Menschen weg, die nicht registriert sind. Sie schicken auch Menschen weg, die bereits die Bescheinigung vom LEA haben. Das Rundschreiben und alle richtigen Informationen sagen etwas anderes. 

Zudem gibt es Stand heute gar keine Möglichkeit zur Terminvereinbarung im Ankunftszentrum in Tegel. Die wäre aber Grundbedingung dafür, dort geordnete Vorsprachen einzelner Menschen zu ermöglichen.

Besser gegen die Wand

Wie und wer soll das alles vermitteln? Wir werden unglaubwürdig, wenn wir trotz mehrfacher Absicherung Informationen teilen, die von Ämtern vor Ort als nicht richtig einfach in die Tonne gekloppt werden. Wir werden unglaubwürdig, wenn wir Informationen teilen, die richtig sind, aber nicht auf der offiziellen Seite stehen. 

Und gelinde gesagt haben wir eigentlich die Schnauze voll, dass diese Stadt nicht dazu in der Lage ist, abgestimmte einheitliche Verfahren aufzusetzen und anzuwenden. Bezirke machen nicht das, was der Senat vorher mit ihnen abgestimmt hat. Bezirk A macht etwas was anders als Bezirk B. Das alles kennen wir seit Jahren. 

Aber kann man sich nicht mal wenigstens in einer Ausnahmesituation zusammenreißen und offensichtliche Kompetenzstreitigkeiten hinten anstellen? Was könnte diese Stadt bewegen, wenn all diese völlig sinnlos vergeudete Energie mal in positive Prozesse gesteckt würde.

So ist es manchmal einfach nur zum mit Anlauf gegen die Wand rennen. Da hat man wenigstens was davon. 

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