Ukraine: Kriterien für Verteilung nach Berlin

Geflüchtete aus der Urkraine werden nach § 24 AufenthG innerhalb von Deutschland verteilt. Nach dem Königsteiner Schlüssel als Verteilungsmaßstab werden dann rd. 5,2 % aller Geflüchteten nach Berlin verteilt. Neben der rein prozentualen Verteilung gibt es inzwischen eine Reihe von Gründen, die zu einer gesicherten Verteilung nach Berlin führen. Das System funktioniert so, dass ein Bundesland, … Ukraine: Kriterien für Verteilung nach Berlin weiterlesen