DEUTSCH Inzwischen steht auch das Verfahren beim Landesamt für Einwanderung (LEA) fest. Nasch einer ersten Online-Registrierung erhält man damit eine Fiktionsbescheinigung, die alles Wesentliche der spätere Aufenthaltserlaubnis bereits regelt. Danch erfolgt eine Vorsprache beim LEA. Es ist nun auch festgelegt, unter welchen Voraussetzungen man diese Registrierung vornehmen kann. Registrierung LEA: Wer und wann? Es ist … Ukraine: Infos zu Registrierung & Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG beim Landesamt für Einwanderung (LEA)(deutsch/Українська) weiterlesen
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