Ukraine: INFOS zu Registrierung und Leistungsbeantragung in Berlin

. DEUTSCH (Stand 09.03.) Auf Grundlage der EU-Beschlüsse zur Aufnahme gibt es in Deutschland nun eine Entscheidung, dass ukrainische Staatsbürger (andere Geflüchtete aus der Ukraine siehe Abschnitt unten) nach § 24 AufenthG einen gesicherten Aufenthalt in Deutschland bekommen. Zu den einzelnen Leistungen und Rechten verweisen wir auf unsere ausführliche Darstellung. Änderungen und Ergänzungen werden wir … Ukraine: INFOS zu Registrierung und Leistungsbeantragung in Berlin weiterlesen