Koalitionsvertrag Rot Grün Rot Berlin 2021-2026: Schwerpunkte Flucht & Migration

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Einleitung und Vorbemerkung

Der Koalitionsvertrag hat rd. 150 Seiten. Bezogen auf den Schwerpunkt geflüchteter Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund ist dies der Versuch, alle wesentlichen Themen und Aussagen aus dem Gesamtwerk zusammenzuziehen. 

Neben Fragen zu Aufenthalt und Unterbringung ist auch hier gut erkennbar, dass Geflüchtete in Berlin nahezu alle wesentlichen Themenfelder gleichermaßen mit „abdecken“ und berühren. Insbesondere die Themenfelder Ausbildung und Arbeit, Bildung, Wohnen und soziale Rechte spielen unverändert eine wesentliche Rolle. 

Dieser Blick auf die Stadt ausgehend von Menschen mit Fluchthintergrund hat sich für Berlin hilft seit Anbeginn in 2015 nicht verändert. Insofern ging und geht es schon immer um die sozialen Themen der Stadt in ihrer Gesamtheit und auch um den Blick auf die Stadt insgesamt, also nicht nur die Politik des Senats, sondern auch der Bezirke. 

Bei der Verdichtung des Koalitionsvertrages haben wir versucht, die Inhalte thematisch zu ordnen, auch wenn sie im Koalitionsvertrag in unterschiedlichen Kapiteln stehen. Die Reihenfolge hier hat dabei keinen Anspruch auf eine Priorisierung oder inhaltlicher Logik. Und natürlich ist es möglich, dass dabei etwas übersehen wurde. Die Zwischenüberschriften halten sich dabei auch nicht immer und zwingend an die des Koalitionsvertrages.

Soweit es um Aussagen geht, die auf den Grad der Umsetzung schließen lassen (z.B wird umgesetzt, angestrebt, ist geplant etc.) sind die Formulierungen im Text hier dem gefolgt. Es sollte damit erkennbar sein, ob etwas definitiv realisiert oder „nur“ angestrebt wird. Bemerkungen in Klammern sind i.d.R von Berlin hilft. Text in „.“ ist aus dem Original. Fehler, insbesondere mit falscher oder verzerrter Aussage, bitte zur Korrektur zurückmelden (info@berlin-hilft.com) !

Dies ist erst einmal eine weitgehend wertfreie Zusammenfassung in verdichteter Form. Bewertung oder gar Kritik an sich kommt noch. 

Unterbringung Geflüchteter

  • Ziel bleibt weiterhin die vorrangige Vermittlung Geflüchteter in Wohnungen. 
  • Auch bei der Unterbringung in Unterkünften soll ein möglichst großes Maß an Selbstbestimmung und Privatsphäre gewährleistet werden.
  • Für die Vermittlung in und die Akquise von Wohnungen sollen die bestehenden Beratungsstrukturen verstetigt, ausgebaut und weiterentwickelt werden. Dies betrifft insbesondere: 

– Informationen und Beratung von VermieterInnen

– Vernetzung von bezirklichen Wohnmiet-Beratungsangeboten

– Dezentrale Fachberatungsstellen

  • Das Programm „Wohnen für Flüchtlinge“ wird ausgebaut
  • Gesetzliche Wohnverpflichtungen in Aufnahmeeinrichtungen werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten verkürzt und begrenzt
  • Basis bei Unterkünften ist zukünftig grundsätzlich die Unverletzlichkeit der Wohnung. 
  • Doppelbelegungen in Einzelzimmern soll vermeiden werden
  • Familien sollen ohne Fremde in Appartements untergebracht werden
  • Eine Übernachtungsregelung für Besucher in Unterkünften wird eingerichtet (nach (weiterer?) Erprobung)
  • WLAN bzw. direkte Internetanschlüsse in allen Wohnbereichen werden Standard. 

Neue Unterkünfte / Unterbringungsstrategie

  • Neue Unterkünfte werden nur noch in Appartement-/Wohnungsstruktur errichtet
  • Das vorhandene MUF-Programm soll beschleunigt werden. 
  • Unterkünfte mit Gemeinschaftsbädern und Gemeinschaftsküchen sollen zu einer Appartement/Wohnungs-Struktur umgebaut werden („wird angestrebt“)
  • Besonders Schutzbedürftige sollen in MUFs untergebracht werden. Dazu soll es spezielle Unterbringungskonzepte geben. 
  • Für zukünftig steigende Asylzahlen wird die Inbetriebnahme temporärer Reserve-Standorte geprüft und hierzu ein Konzept entwickelt.
  • Bezirke sollen Menschen in ihrer Zuständigkeit zukünftig verstärkt in eigener Verantwortung unterbringen. 

Qualität / Ausschreibung / Vergabe Betrieb Unterkünfte

  • Bei Vergaben sollen auch längere Vertragslaufzeiten als 3 Jahre möglich werden
  • Die Qualitätskriterien für die Unterbringung werden weiterentwickelt
  • Gleiches gilt für die Arbeitsbedingungen der MitarbeiterInnen
  • Siehe zusätzlich unten „Tarif / Tariftreue / Vergabe / Zuwendungen“

Besonders Schutzbedürftige

  • Bei der Feststellung wird die Expertise des Berliner Netzwerks für besonders Schutzbedürftige (BNS) zukünftig vom LAF angemessen berücksichtigt.
  • LAF zusammen mit dem BNS bieten niedrigschwellige Beratungen für besonders Schutzbedürftige ab Ankunft an. Strukturen dazu werden gestärkt. 
  • Geflüchteten Frauen werden Rückzugs- und Schutzräume in Unterkünften bzw im Sozialraum der Unterkunft angeboten. Zudem werden Beratungsangebote zu Gealt und Gewaltschutz ausgebaut. 

Psychosoziale Versorgung / Kriseneinrichtungen

  • Erstdiagnostik und Verweisberatung werden fortgeführt und ausgebaut. 
  • Bekanntmachung, Verbeitung und Zugänglichkeit der Angebote werden gesichert. 
  • Psychosoziale Versorgung in LAF- und ASOG-Unterkünften wird gestärkt. dazu wird die Regelstruktur zur Beratung, Betreuung und medizinischen Versorgung verstärkt und um Lösungen zum Sprachmittlungsbedarf ergänzt
  • Psychosoziales und psychiatrisches Versorgungssystem in den Bezirken wird gestärkt und im Sinne einer Ambulantisierung wie zB Tageskliniken weiterentwickelt. 
  • Neue Angebote zur Förderung psychischer Gesundheit und Prävention psychischer Erkrankungen, wie zB
  • – Psychische-Erste-Hilfe-Kurse 
  • – verbesserte Suizidprävention, 
  • In Ergänzung der Angebote des Psychiatrieentwicklungsprogramms (PEP)
  • Stärkung sozialpsychiatrischer, kinder- und jugendpsychiatrischer Dienste wie auch Psychiatriekoordination („setzen uns ein“)
  • Für entgelt- und zuwendungsfinanzierte Angebote wird gemeinsam ein neues Finanzierungs- und Steuerungsmodell entwickelt, erprobt & flächendeckend eingeführt.
  • Existierende Kriseneinrichtungen werden gesichert
  • Modell zur bedarfsgerechten Flexibilisierung des Hilfesystems gemäß §§ 67 ff. SGB XII (Entwicklung gemeinsam mit Bezirken bis Mitte 2023)
  • Für wohnungslose Menschen mit seelischen Behinderungen und psychischen Beeinträchtigungen strebt die Koalition bis 2024 an, niedrigschwellige Leistungen für Wohnraum zu gewährleisten. 

Asylverfahrensberatung

  • Unabhängige Verfahrens- und Rechtsberatung Asyl wird dauerhaft und leicht zugänglich im Ankunftszentrum durch unabhängige Träger gestaltet. 
  • Es wird geprüft, das Angebot auf Asylbegehrende vor Erstverteilung von Asylbegehrenden (EASY-Verteilung) und auf weitere Aufnahmeeinrichtungen zu erweitern

Sprachmittlung / Übersetzung

  • Übersetzungs- und Sprachmittler-Dienste werden fortgeführt und ausgebaut (Gemeinde-Dolmetscher-Dienst wie SPRINT)
  • Für Übersetzungsleistungen in Behörden, Ämtern und der Regelstruktur soll eine Machbarkeitsstudie den jeweiligen Bedarf erfassen.
  • Landesprogramm mit gesamt-städtischer, zentraler Struktur wird einen Online/Offline-Übersetzungsdienst aufbauen

Landesamt für Einwanderung (LEA)

  • Frühzeitige Informationen, wie ein Aufenthaltstitel erhalten oder verbessert werden kann sowie Auslegungs- und Ermessensspielräume in diesem Sinne genutzt werden können.
  • Erhöhung migrationsgesellschaftlicher Kompetenz durch Schulungen und Personalrekrutierung
  • Verbesserte Bürgerorientierung, größere Flexibilität und Transparenz werden sichergestellt
  • Weitere personelle Verstärkung und Digitalisierung
  • Onlineterminvereinbarungen und digitale Antragsstellungen für alle Anliegen
  • Terminvorlaufzeiten sollen deutlich verkürzt werden
  • Bessere Beratung durch verstärkte Mehrsprachigkeit und Sprachmittlung
  • Beratungsangebot des unabhängigen Ombudsmanns und seiner Partner*innen wird ausgebaut und dauerhaft verankert. 
  • Verstärkte Kooperation mit Business Immigration Service, Bundesagentur für Arbeit, IHK & HWK.

Aufenthaltsrecht

  • Bundesrechtliche Vorschriften im landesrechtlichen Vollzug sollen durch bessere Auslegung mehr als bisher Partizipation und Bleibeperspektiven ermöglichen
  • Aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten für Erteilung, Verlängerung und Legalisierung werden unter humanitären Gesichtspunkten voll ausgeschöpft.
  • Alle Ermessensspielräume für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen bei „längerfristig unzumutbarer Ausreise“ werden genutzt.
  • Abschiebungen in Regionen, in die dies unter humanitären Gesichtspunkten nicht tragbar ist, erfolgen nicht.
  • Dauern Konflikte o.ä. In diesen Regionen länger, ist die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen statt Duldungen das Ziel. Beim Bund will man sich für eine Altfall-Regelung einsetzen
  • Bei Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen sind Ausnahmen von der Passpflicht großzügig anzuwenden oder alternative Wege zum Identitätsnachweis zu berücksichtigen, wenn die Passbeschaffung unzumutbar ist
  • Auf Beschäftigungsverbote wird weitmöglichst verzichtet
  • Beim Bund: Humanitäres Bleiberecht bei mehrjährig Geduldeten & Opfern von Hasskriminalität

Abschiebungen

  • Abschiebehaft & -Gewahrsam wird Berlin nicht nutzen. Gleiches gilt für Flughafenverfahren. Berlin setzt sich zudem für deren Abschaffung im Bundestag ein. 
  • Direktabschiebungen aus Schulen, Jugendeinrichtungen, Krankenhäusern und Familientrennung wird es nicht geben
  • Nächtliche Abschiebungen „sollen“ entfallen, insbesondere bei Behinderung, schwerer Erkrankung, alten Menschen & Familien mit Kindern
  • Mobiltelefone werden grundsätzlich nicht mehr abgenommen
  • Anspruch auf anwaltliche Vertretung und Begleitung wird festgestellt
  • Rückkehrberatung durch LEA und LAF plus Partner zur freilegen Rückkehr zur Vermeidung von Abschiebungen 
  • Anträge auf Aufhebung aufenthaltsrechtlicher Wohnsitzauflagen werden sowohl bei Zu- wie auch Wegzug umgehend bearbeitet. Ermessen zu familiären Gründen, zu Arbeit oder Ausbildung oder sonstigen Gründen werden ausgeschöpft. 

Familiennachzug

  • Spielräume auf Landesebene beim Familiennachzug werden ausgeschöpft
  • Auf Bundesebene: Einsatz für Streichung Kontingent beim Nachzug zu subsidiär Geschützten & von minderjährigen Geschwistern zu anerkannten unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten (Beides ist bereits Gegenstand des Ampel-KOA-Vertrages)
  • Ebenso auf Bundesebene: Nachzug von jungen Erwachsenen (KIndern/Geschwister) beim Nachzug

Einbürgerung 

  • Einbürgerungen werden zukünftig zentralisiert und in einem Landeseinbürgerungszentrum (LEZ) zusammengefasst bearbeitet. Dazu wird das AZG geändert, um die Zuständigkeit von den Bezirken hin zur Hauptverwaltung (Senat) zu verlegen. 
  • Anträge sollen digital gestellt und binnen 3 Monaten bearbeitet werden. Dabei können Antragstellungen auch vor Erfüllung der zeitlichen Voraussetzungen erfolgen.
  • Das LEZ soll dabei proaktiv in die entsprechenden Communities hinein kommunizieren. 
  • Ab 2024 sollen sog. EinbürgerungslostInnen eingeführt werden, die zur Einbürgerung beraten. 
  • Ziel ist die deutliche Erhöhung der Einbürgerungszahlen (zuletzt rd. 7.000 p.a. Auf bis 20.000. Vgl. Hamburg rd. 14.000 p.a.)
  • Landesrechtlich sollen Spielräume bei der Erfüllung von Sprachkenntnissen und zur Lebensunterhaltssicherung als Voraussetzung zur Einbürgerung genutzt werden.
  • Auf Bundesebene will sich Berlin für die Mehrstaatlichkeit, also die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit, einsetzen. Bisher wird dies nur anerkannten Flüchtlingen ermöglicht.

Beirat zu aufenthaltsrechtlichen Spielräumen

  • Gründung eines Beirates (als Fortführung der VAB-Kommission) zur Erarbeitung und Abgabe von Empfehlungen zu migrationspolitischen Fragen und zur Umsetzung des Migrationsrechts bei der Innenverwaltung.
  • Organisationen der Zivilgesellschaft, Verwaltung, Wissenschaft und themenbezogen erweitert um beratende Mitglieder, Verstetigung des Dialoges mit der Zivilgesellschaft und wissenschaftliche Begleitung. 
  • Entscheidung letztlich weiter durch den/die zuständige/n Senator/in 

Härtfallkommission

  • Weiter vertrauensvolle Zusammenarbeit
  • Starke Berücksichtigung der Empfehlungen der Kommission
  • Humanitäre Aspekte neben persönlichen Gründen werden besonders gewichtet. 
  • Gesundheitliche Einschränkungen, Alter, Behinderung und Pflege von Kindern oder Angehörigen sind zu berücksichtigen, insbesondere wenn diese Umstände Arbeit oder Spracherwerb erschwert haben.

Landesaufnahmeprogramme

  • Weiterführung der bisherigen Aufnahmeprogramme Syrien und Irak
  • Erweiterung des bisherigen Programmes um Afghanistan (Damit unter gleichen Bedingungen, u.a. Verpflichtungserklärung)
  • Aufnahme vulnerabler Personen und von MenschenrechtsaktivistInnen (gleiches Programm?)
  • Einkommensgrenzen für Verpflichtungsgeber sollen gesenkt werden (Vorschlag dazu bis Ende 2023)
  • Verstetigung des Landesaufnahmeprogrammes für schutzbedürftige Geflüchtete in Zusammenarbeit mit UNHCR
  • Berlin setzt sich für Aufnahme von EU-Außengrenzen ein (Griechenland, Polen/Belarus)
  • Bundesinitiative für Entfall des aktuell notwendigen Einvernehmens mit dem BMI für Landesprogramme 
  • Aktive Beteiligung an Solidarity Cities und Bündnis Städte sicherer Häfen

Willkommenszentrum

  • Das Berliner Willkommenszentrum wird gestärkt und in seiner dezentralen Ausrichtung weiterentwickelt.

Gesamtkonzept Integration und Partizipation Geflüchteter / Bezirkliche Integrationsfonds

  • Das Gesamtkonzept (an sich) & die (darein enthaltenen) Integrationsfonds werden in der Verantwortung der jeweiligen Senatsverwaltungen oder Bezirke gesichert. 
  • Das Finanzmonitoring des Gesamtkonzepts wird fortgeführt.

Migranten- & Geflüchteten-Organisationen

  • Partizipationsprogramm zur Förderung von Migranten- und Geflüchtetenorganisationen wird aufgestockt.

KoordFM

  • Die Arbeit von KoordFM wird bei SenIAS fortgeführt

Integrationslots*innen

  • Landesrahmenprogramm Integrationslots*innen wird verstetigt. 
  • Für berufliche Perspektive für den Öffentlichen Dienst zu geben, werden in Kooperation mit der Verwaltungsakademie Berlin (VAK) Verwaltungslehrgänge auf Integrationslots*innen ausgerichtet und angeboten. 
  • Angebot persönliches Jobcoaching zur Qualifizierung für andere Berufsfelder. 
  • Machbarkeitsstudie für „Integrationslots*innen“ als eigenständiges, niedrigschwelliges Berufsbild

Gesundheitsversorgung „papierloser“ Menschen

  • Prüfung der Einführung einer Berlin City-ID-Card für Zugang zu Gesundheit, Wohnen, Arbeit und Bildung unabhängig vom Aufenthaltsstatus. (Siehe auch KOA-Vertrag Ampel)

Wohnungen / Miethöhe / Zugang

WBS 

  • Nun für „alle in Berlin lebenden leistungsberechtigten Wohnungslosen mit geringem Einkommen, unabhängig von der Dauer des Aufenthaltsstatus.“
  • WBS mit Dringlichkeit für „Menschen In Unterkünften nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG), Frauenhäusern und Einrichtungen der Kältehilfe“ Anspruchsvoraussetzungen, Dringlichkeitskriterien und Wohnungsvergabe werden in einem Landesgesetz geregelt.

AV Wohnen / weitere Wohnkosten

  • Realistische Richtwerte mit regelmäßiger Anpassung entsprechend der Mietentwicklung Rechnung tragen. 
  • Für 2 Jahre werden nun die tatsächlichen Mietaufwendungen in bestehenden Mietverhältnissen übernommen (Vorgriff auf Bundesregelung)
  • Bei wohnungslosen Menschen Zustimmung zum Abschluss eines Mietvertrags für angemessene Wohnung entsprechend AV Wohnen, sofern die Mietkosten die tatsächlichen Kosten der Unterbringung auf Tagessatzbasis unterschreiten & Mietspiegel eingehalten wird. 
  • Dazu Erprobungsklausel mit Evaluierung nach 2 Jahren hinsichtlich „Kosten, Mietpreisen und möglicher Verdrängungseffekte im Wohnungsmarkt“ 
  • Unverschuldete Miet- und Heizkostenschulden sollen nach § 36 SGB XII als Beihilfe übernommen werden. 
  • Änderung der AV Wohnen ist im 1. Halbjahr 2022.
  • Zahl der Strom- und Gassperren soll verringertund bei sozialen Härten ganz vermieden werden
  • Energieschuldenberatung der Verbraucherzentrale wird verstetigt. 
  • Berlin setzt sich im Bund Die Koalition für ein Verbot von Stromsperren und für Übernahme von Zahlungsausfällen durch die Sozialleistungsträger ein
  • Prüfung eines Härtefallfonds für Übernahme von Energieschulden

Wohnungslose

  • Das „Geschützte Marktsegment“ soll „unter Beteiligung des Wohnungsbündnisses gemeinsam mit LWUs und privaten Akteuren“ auf 2.500 Wohnungen ausgeweitet werden
  • Generalmietermodell für die sozialen Wohnhilfen
  • Landesprogramm bei der Investitionsbank Berlin (IBB) für gemeinnützige Träger ab 2024 zum Bau von Wohnungen oder Umbau von Unterkünften in Wohnungen für Wohnungslose
  • Dafür auch weiter landeseigene Grundstücke in Erbbaurecht
  • „Fester Korridor“ für Vergabe von freiwerdenden Wohnungen der landeseigenen Wohnungsunternehmen für Wohnungslose
  • Umsetzung vom „Berliner Masterplan zur Überwindung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030“ unter Nutzung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) gemeinsam mit Akteur*innen der Wohnungslosenhilfe und im Dialog mit europäischen Nachbarn
  • Fortführung der Strategiekonferenzen zur Wohnungslosenhilfe unter stärkerer Beteiligung der Betroffenen
  • Zwangsräumungen von besonders vulnerablen Personengruppen: Prüfung, ob diese erst vollzogen dann werden können, wenn Ersatzwohnraum bereitsteht
  • Zukünftig sollen alle Zwangsräumungen von Gerichten erfasst und Sozialämtern gemeldet werden. 
  • Berlin setzt sich zudem im Bund dafür ein, dass bei Begleichung von Mietschulden auch die ordentliche Kündigung unwirksam wird
  • Housing First: Verstetigung existierender Projekte & Ausweitung auf besonders vulnerable Personengruppen
  • Die Berliner unabhängige Beschwerdestelle (BuBS) wird auch auf vertragsgebundene Unterkünfte der Wohnungslosenhilfe ausgeweitet und weiterentwickelt
  • Eine Gebührenordnung für die Unterbringung von Wohnungslosen wird erstellt.
  • Der sog. Qualitäts-Check (also Erarbeitung, Implementierung und auch Controlling von Qualitätsstandards bei Betrieb und vor allem Sozialberatung und Betreuung in Unterkünften) soll – wenn dort umgesetzt – auch vom LAF auf Einrichtungen nach ASOG übertragen werden

Obdachlose

  • Für suchtmittelabhängige wohnungs- bzw. obdachlose Frauen wird eine suchtmittelakzeptierende Einrichtung für Frauen geschaffen 
  • Schaffung niedrigschwelliger Angebote, um obdachlose Menschen in die Regelsysteme zu begleiten
  • Modellprojekt Obdachlosenlots*innen wird weitergeführt
  • 24/7-Unterkünfte für Obdachlose werden weitergeführt und evaluiert. Danach wird über die Verstetigung entschieden. 
  • Die Vermittlung von Obdachlosen in Unterkünfte („Clearing“) wird berlinweit vereinheitlicht. 
  • Ab der Kältesaison 2022/2023 wird die Zuständigkeit für Kältehilfe zentralisiert (also von Bezirken weg, hin zum Senat)
  • Ab 2022/23 werden die Tagessätze an die realen Kosten angepasst. 
  • Ergänzend zur Wohnungsnotfallstatistik wird alle zwei Jahre die Nacht der Solidarität durchgeführt.
  • Bezirke, die Fachstellen zur Prävention von Wohnungs- und Obdachlosigkeit errichten, werden personell und finanziell unterstützt.

Wohnungen / Miete

  • Kooperationsvereinbarung Senat/LWU wird fortgesetzt und weiterentwickelt. Die Ergänzungsvereinbarung von 2021 wird beibehalten. (Inhaltlich wesentlich: 50% sozialer Wohnungsbau bei Neubau, nun 63% Wiedervermietung an WBS). 
  • Die soziale Härtefallklausel wird von Nettokalt auf Bruttokalt umgestellt.
  • Regelungen des Mieterschutzes bei den LWU vom 01. Juni 2021 werden bis Februar 2025 verlängert
  • Evaluation bis Mitte der Legislatur mit Blick auf die mietpreisdämpfende Wirkung und die Wohnungsmarktlage
  • Klimaschutz darf nicht zur Verdrängung von Mieter*innen führen. 
  • Klima-Förderprogramme mit dem Ziel der weitgehenden Warmmietenneutralität

Bildung & Jugend

  • Übergang nach möglichst kurzer Dauer von Willkommensklassen in Regelschulbetrieb
  • Kinder- und Jugendsozialarbeit werden gestärkt
  • Priorität der Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen bei Überwindung sozialer Benachteiligungen, auch durch Corona
  • Stärkere Berücksichtigung von Kinder- Jugend- und Familien-Interessen in ALLEN Ressorts
  • Aufsuchende Hilfen werden in bisheriger Form weitergeführt
  • Jugendberufshilfe bleibt gesichert
  • Sicherung bestehender und Schaffung neuer Angebote für queere Jugendliche
  • Entwicklung eines „sozialverträglichen, technisch standardisierten „Endgerät-als-Service“-Modells für Schüler*innen“
  • „Beschaffung nachhaltiger und datenschutzkonforme Endgeräte, vorrangig „Convertibles“, sogenannte Hybrid-PCs“
  • „Endgeräte der Pädagog*innen werden administrativ wie edukativ nutzbar gemacht“
  • Verbesserung der Sprachförderung etwa durch den Ausbau der Sprachkitas durch Bund und Land, hat hohe Priorität. 
  • Kitas: Evaluation und Fortentwicklung der Zuschlagstatbestände zu stärkerer Fokussierung auf sozial benachteiligter Kinder 
  • Dazu Erarbeitung eines neuen Sozialindikators und einer individuellen Sprachförderung

UMF

  • Notwendige Kapazitäten zur Versorgung, Schutz & Integration von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen werden sichergestellt. 
  • Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie für alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe unter Berücksichtigung der Fachverfahren, der Aus-, Fort- und Weiterbildung der pädagogischen Fachkräfte sowie der Umsetzung des Jugendmedienschutzgesetzes.

Ausbildung / Arbeit

  • Ausbildungsoffensive gemeinsam mit Gewerkschaften, Kammern, Betrieben und Verbänden eine Ausbildungsoffensive starten.
  • Task Force „Arbeit und Ausbildung“ wird fortgesetzt
  • Entwicklung neuer Ansätze in der Berufsausbildung zu entwickeln, z.B. Ausbildungshotel. 
  • Ausbildungsgarantie soll ab dem Ausbildungsjahr 2023/2024 soll eingeführt werden. 
  • Auf dem Weg zur Ausbildungsplatzgarantie verpflichtet sich die Koalition, jedem Jugendlichen, der keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, nach Ende des 10. Pflichtschuljahres für mindestens ein Jahr ein garantiertes Angebot der Berufsausbildungsvorbereitung zu machen. Grundlage ist die „Verordnung zur Einführung der Integrierten Berufsausbildungsvorbereitung“ aus dem Jahr 2019.
  • Bei der Umsetzung der Ausbildungsplatzgarantie hat dabei immer die betriebliche, duale Ausbildung Priorität. Dort wo ein ausreichendes duales Ausbildungsplatzangebot in der Wirtschaft nicht vorhanden ist, werden subsidiäre Angebote eröffnet. Hierbei sollen die Berufsfachschulen als Ergänzung zu den dualen Ausbildungsgängen qualitativ verbessert und angebots- und arbeitsmarktorientiert an den beruflichen Schulen aufgestellt werden.
  • Bedarf der für die Energie- und Klimawende relevanten Berufe soll berücksichtigt werden. 
  • Gemeinsam mit der Handwerkskammer, mit Verbänden und Innungen wird ein Bündnis für und ein Programm zur Verbesserung und Attraktivierung der Aus-, Fortbildung und Gewinnung von Fachkräften für baulichen und gebäudetechnischen Klimaschutz entwickelt, das auch gezielt Menschen ohne Abschluss oder mit fehlenden Grundfertigkeiten einbezieht.
  • Dafür noch 2022 Einrichtung eines runden Tisches
  • Das beschleunigte Fachkräfteverfahren wird gestärkt. 
  • Die zuständigen Senatsverwaltungen werden die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen verbessern.
  • Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten wird verbessert, insbesondere Erhalt & Weiterentwicklung zielorientierter Beratung und berufsbezogener Sprachförderung
  • Neben der Regelförderung werden weiterhin Projekte zur gezielten Arbeitsmarktintegration für Geflüchtete unterstützt und weiterentwickelt.

Sinti*zze und Rom*nja

  • Berlin setzt sich  für bundesweite humanitäre Bleiberechtsregelung für Rom*nja-Flüchtlinge aus Drittstaaten, die schon länger in Deutschland leben, ein
  • Berlin wird alle Möglichkeiten nutzen, um Angehörigen dieser Gruppe ein humanitäres Bleiberecht zu erteilen
  • Der “Aktionsplan Roma” wird in ein Landesprogramm zur Stärkung der Teilhabe von Rom*nja und gegen Antiziganismus gemäß den Evaluationsergebnissen des Aktionsplans überführt
  • Benennung einer Ansprechperson zur Bekämpfung von Antiziganismus 
  • In der pädagogischen Aus- und Weiterbildung sowie in Rahmenlehrplänen werden rassismuskritische Kenntnisse über Geschichte und Gegenwart von Sinti*zze und Rom*nja und Antiziganismus stärker und verbindlicher vermittelt. 
  • Aktive Begegnung der Diskriminierung von Sinti*zze und Rom*nja am Wohnungs- und Arbeitsmarkt
  • Für Rom*nja aus Drittstaaten werden spezielle Beratungsangebote mit Sprachmittlung bereitgestellt
  • Gründung „Beirat für Angelegenheiten von Rom*nja und Sinti*zze“

Tarif / Tariftreue / Vergabe / Zuwendungen

Bei landeseigenen Unternehmen und überall dort, wo das Land Berlin die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten direkt beeinflussen kann, setzt sich die Koalition weiter für sichere und tariflich bezahlte Beschäftigung sowie für die gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. Für uns gilt das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, auch im Sinne einer schrittweisen Angleichung des Tarifniveaus von Tochterunternehmen landeseigener Unternehmen oder anderer Landesbeteiligungen an das Tarifniveau ihrer jeweiligen Mutterunternehmen.

Die Koalition setzt sich für eine tarifliche Bezahlung sowohl im Zuwendungs- als auch im Entgeltbereich ein. Dazu wird der Senat ein Konzept vorlegen, wie die freien Träger dazu befähigt werden, entsprechende Tarife anzuwenden. Außerdem wird die Koalition prüfen, wie im Einzelfall Sachkosten oder anteilige Sachkosten einschließlich der darin enthaltenen Overhead-Kosten besser berücksichtigt werden können.

Für eine faire Umsetzung der Tariftreueklausel bei mehrjährigen Vergaben wird die Koalition bei laufenden Verträgen eine verbindliche Preisanpassungsklausel einführen. 

Finanzen

  • Die Koalition setzt den Weg, „Sonderprogramme“ in die Regelfinanzierung zu integrieren, fort.

Stadtteilzentren

  • Fortführung der vorhandenen 38 Stadtteilzentren 
  • zehn neue Stadtteilzentren bis 2026 schaffen und qualitativ ausbauen. 
  • Kleine und mittlere Stadtteilzentren werden personell gestärkt. 
  • Die Vernetzung im Sozialraum spielt eine wichtige Rolle. In allen neu entstehenden Quartieren wird eine bedarfsgerechte soziale Infrastruktur mitgeplant. 
  • Die Digitalisierung der sozialen Infrastruktur muss inklusiv, mehrsprachig und kultursensibel erfolgen.

Partizipationsgesetz

  • Umsetzungsstrategie soll binnen eines Jahres eine Umsetzungsstrategie entwickelt werden
  • Dazu Steuerungskreis beteiligter Senatsverwaltungen unter Federführung der für Integration zuständigen Senatsverwaltung und Begleitung durch die Migrationsbeauftragte & Landesbeirat für Partizipation begleitet. 
  • Beteiligung der Zivilgesellschaft
  • Evaluation in 2024 und Prüfung zur Weiterentwicklung des Gesetzes weiterentwickelt werden kann oder muss
  • Bundesratsinitiative für ein entsprechendes Bundespartizipationsgesetz ein

Wahlrecht

  • Die Koalition setzt sich im Bund dafür ein, die bundesrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um ein aktives Wahlrecht auf Landes- und Bezirksebene auch für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die seit mindestens fünf Jahren in der Stadt leben, zu ermöglichen. Auch landesrechtliche Möglichkeiten werden geprüft.

Download Koalitionsvertrag insgesamt

BERLIN HILFT

Christian Lüder

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