Afghanistan: Infos zu Leistungen & Zugang zu Sprachkursen für aufgenommene Ortskräfte

Die inzwischen in Deutschland angekommenen Ortskräfte und ihre Familien erhalten durch die Aufnahmezusage der Bundesregierung Aufenthaltserlaubnisse nach § 22 Satz 2 AufenthG. Die Einreise erfolgt dabei jedoch mit einem 3 oder 6 Monate gültigen Visum nach § 14 Abs.2 AufenthG. Die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis an sich erfolgt erst später durch die jeweils zuständige Ausländerbehörde. Dabei … Afghanistan: Infos zu Leistungen & Zugang zu Sprachkursen für aufgenommene Ortskräfte weiterlesen