Folgeantrag nach EuGH-Entscheidung zu Syrern mit Kriegsdienstverweigerung
Nach einem am 19.11.2020 ergangenen EuGH-Urteil müssten syrische Kriegsdienstverweigerer eine Anerkennung als Flüchtling bekommen. Für Menschen, die bereits das Asylverfahren abgeschlossen haben, ohne den Flüchtlingsstatus erhalten zu haben, kann es sinnvoll sein, einen Folgeantrag zu stellen. Wir haben hierzu die Informationen und Musteranträge zusammengestellt. Hierbei haben wir einerseits danach unterschieden, ob noch ein Asylverfahren läuft … Folgeantrag nach EuGH-Entscheidung zu Syrern mit Kriegsdienstverweigerung weiterlesen
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