Corona: Neuvisierung abgelaufener Visa nun bis 31.12.2020 möglich


Die Frist zum Antrag auf Neuvisierung bereits abgelaufener Visa ist nun einheitlich bis zum 31.12.2020 verlängert worden. Bisher galt eine Monatsfrist abhängig von der jeweiligen Botschaft.

Visa zur Einreise nach Deutschland, insbesondere solche zur Familienzusammenführung, konnten bedingt durch Corona häufig nicht genutzt werden oder verloren ihre Gültigkeit.

Das Auswärtige Amt erklärte dazu, dass eine Verlängerung nicht möglich sei und vielmehr eine sog. Neuvisierung notwendig sei. Hierzu hatten wir ausführlich informiert.

Für diese Neuvisierung wurde eine Ausschlussfrist von einem Monat gesetzt, nach deren Ablauf ein komplett neues Visaverfahren durchlaufen werden muss. Der Beginn dieser Frist war dabei Corona-bedingt an die jeweilige Arbeitsweise der Botschaft gekoppelt und schon deshalb nicht einheitlich. 

Nun hat das Auswärtige Amt das dadurch entstandene Chaos beseitigt und erklärt, dass grundsätzlich ein Antrag auf eine Neuvisierung bis zum 31.12.2020 möglich sei. Dies ist Ergebnis einer Anfrage der Grünen im Bundestag.

Konkret teilt das Auswärtige Amt dazu mit:

Die Bekanntgabe der Information über die Möglichkeit einer Neuvisierung ist nicht an allen Auslandsvertretungen gleichzeitig und im selben Umfang erfolgt. Dies liegt in vielen Fällen daran, dass sich Auslandsvertretungen Corona-bedingt noch im Not- oder sehr eingeschränkten Betrieb befinden und eine Neuvisierung daher derzeit nicht möglich ist. Zudem sind die Visaerteilungsmöglichkeiten und damit auch der Fristbeginn je nach Lockerungen der Einreisebeschränkungen und faktischer Reisemöglichkeiten in den jeweiligen Drittstaaten unterschiedlich.

Um die Fristlaufzeit einheitlicher und transparenter zu gestalten, wurde mit Wirkung vom 8. September 2020 die einmonatige Frist für die Stellung des formlosen Antrags durch eine pauschale Frist bis zum 31. Dezember 2020 ersetzt. Die neue Regelung gilt auch für Antragsteller, deren Anträge auf Neuvisierung nach der bisherigen Regelung bereits verfristet gewesen wären.

Antwort AA auf Anfrage Die Grünen


Sofern demnach Anträge auf eine Neuvisierung entweder noch nicht gestellt wurden oder nach den bisherigen Aussagen verspätet gestellt wurden, ist dies nach Auswärtigem Amt nun unschädlich. 

Antragstellungen müssen direkt bei der jeweiligen Auslandsvertretung gestellt werden, die seinerzeit bereits den Visumantrag bearbeitet hat. Das Verfahren ist in der Regel formlos und setzt eine email an die Botschaft voraus. Näheres hierzu wird in vielen Fällen auf der Website der jeweiligen Botschaft mitgeteilt. Auch dies war und ist jedoch nicht immer einheitlich. 

Zudem sind u.a. die Visastellen in Ägypten, Indien, Irak, Iran, Libanon und Pakistan weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen. Auf die Websites wird dazu verwiesen. 

Das Verfahren zu Neuvisierung an sich ändert sich jedoch nicht. Es handelt sich dabei zwar um ein verkürztes Verfahren im Vergleich zu einem kompletten Neuantrag, dennoch sind je nach Konstellation u.U. erneut oder aktualisierte Unterlagen einzureichen.

Hierzu verweisen wir auf die ausführliche Darstellung von uns auf Grundlage des vom Auswärtigen Amt beschriebenen Verfahrens. 

Formell waren erstmals Fristen zur Neuvisierung bereits am 31.07. abgelaufen. Auch für die wieder geschlossene Botschaft in Beirut waren Fristen wieder ausgelaufen.

Dies wäre mit erheblichen Nachteilen für die Betroffenen verbunden gewesen. Durch diese neue Regelung und die Fristverlängerung bleibt Betroffenen zumindest ein komplett neues Verfahren erspart.

Dennoch ist auch eine Neuvisierung kein Selbstläufer und wird in vielen Fällen viele Monate an Zeit zusätzlich kosten. Erinnert sei daran, dass alleine die Terminvergabe zur ersten Antragstellung bei manchen Botschaften schon Jahre dauerte. Durch Corona und diese Neuvisierung kommt in vielen Fällen sicher noch einmal ein weiteres Jahr Verzögerung beim Familiennachzug hinzu.

Antwort Auswärtiges Amt auf Anfrage Die Grünen:

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