Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5: Zugang für Passlose durch “Duldung light”
Durch die neue Regelung in § 60b ergibt sich u.U. auch ein neuer Weg in eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5. Einleitung Bisher ist der Zugang zu einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 für Menschen ohne Pass in der Regel verschlossen. Grund sind die in Absatz 5 genannten Sätze 3 und 4, die … Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5: Zugang für Passlose durch “Duldung light” weiterlesen
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