Ab 01.08. wird Bildungs- und Teilhabepaket erweitert

 

 

Wichtigste Neuerungen neben Erhöhungen einzelner Teilbetrräge sind der Entfall der Eigenbeteiligung beim Mittagessen, das kostenlose BVG-Ticket und die Vereinfachung, dass mit dem ALG2-Antrag das Bildungs- und Teilhabepaket automatisch mitbeantragt wird. 

Hier die Änderungen und Erweiterungen:

Ab 01. August 2019 wird das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erweitert. Es besteht aus Geld- und Sachleistungen und steht allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren zu, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem Asylbewerberleis- tungsgesetz erhalten bzw. deren Eltern, wenn sie Wohngeld oder einen Kin- derzuschlag beziehen.

Zukünftig gelten alle Leistungen aus dem BuT automatisch als mitbeantragt, sobald man den allgemeinen Antrag auf Lebensunterhaltsleistungen („Arbeitslosengeld II-Antrag“) gestellt hat.

Mit der vereinfachten Regelung bei der Antragstellung für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gehören gesonderte Anträge für Schulausflüge und Klassenfahrten zukünftig genauso der Vergangenheit an, wie eine Beantragung zum Zuschuss fürs Schulmittagessen.

Hier die Änderungen auf einen Blick:

  • Erhöhung des Betrages für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf von 100 Euro auf 150 Euro je Kind
  • Die Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben steigen von monatlich 10 Euro auf monatlich 15 Euro je Kind. Damit wird es Kindern und Jugendlichen erleichtert, in der Freizeit, bei Spiel, Sport und Kultur mitzumachen
  • Wegfall der Eigenanteile der Eltern bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung. Das bedeutet, es gibt für alle anspruchsberechtigten Kinder ein kostenloses warmes Mittagessen in Schule, Kita oder Kindertagespflege sowie ein kostenloses Nahverkehrsticket für Schülerinnen, Schüler und Azubis
  • Anspruch auf angemessene Lernförderung für Schülerinnen und Schüler bei nicht ausreichenden Leistungen in der Schule — auch ohne, dass die Versetzung akut gefährdet ist.

Für das kostenlose Schülerticket muss eine separate Beantragung bei der BVG erfolgen. Den Antragsweg und auch häufige Frage dazu gibt es hier. 

 

Quelle: Jobcenter Berlin. Agentur für Arbeit.

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