Carola Rackete: Gericht trifft grundsätzliche Aussagen zur Seenotrettung

 

Die Feststellungen des italienischen Gerichts zum Fall der Seawatch 3 und Carola Rackete sind bemerkenswert. Einige dieser Feststellungen haben sicherlich grundsätzliche Bedeutung, denn es werden Aussagen getroffen, die über den konkreten Fall hinaus Fragen zur Seenotrettung grundsätzlich berühren.

So geht das Gericht einerseits auf die Gültigkeit von Einfahrtsbeschränkungen in italienische Häfen ein. Es trifft klare Aussagen zur Frage von “sicheren Häfen”, der singenden Notwendigkeit des Ausschiffend nach Rettung und auch zu den Verpflichtungen Italiens.

 

 

Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte des Urteils

  • Das Schließen von Häfen per Dekret gilt nicht für Schiffe, die Menschen aus Seenotrettung befördern, da die Rettung von Menschen auf See eine gesetzliche Pflicht ist. Ein Schiff, das Migranten rettet, kann für die nationale Sicherheit nicht als gefährdend eingestuft werden.
  • Der Kapitän eines Schiffes ist verpflichtet, Menschen aus Seenot zu retten. Die Pflicht des Kapitäns endet nicht bei der Rettung selbst, sondern gilt, bis zum Anlanden im Hafen. Hierbei muss es sich um einen “sicheren Hafen” handeln.
  • Das Andocken am Hafen von Lampedusa entspricht dem Gesetz, da es Kapitän und nationale Behörden gleichermaßen verpflichtet, Ausländern auch bei illegalem Überschreiten der Grenze Erste Hilfe zu leisten und Unterstützung zu bieten.
  • Ein Schiff der Guardia de Finanza ist kein Kriegsschiff, wenn es sich nicht außerhalb der Hoheitsgewässer Italiens befindet. Deshalb ist der „Navigationscode“ auch gar nicht anwendbar, der dies strafbar machen könnte.
  • Der Vorwurf eines absichtlichen Rammens kann nicht belegt werden. Aufgrund der Zeugenaussagen und der Videoaufzeichnungen ist erkennbar, dass Carola Rackete keine Absicht unterstellt werden kann, das Boot zu treffen und zu beschädigen.
  • Das Gericht sagt erstmals schriftlich, dass die Entscheidung eines Kapitäns, das libysche SAR-Gebiet in Richtung Italien zu verlassen, legitim ist, weil in Libyen und Tunesien keine “sicheren Häfen” existieren.
  • Vielmehr ist die Anlandung an einem Ort notwendig, an dem Menschen Rechte garantiert sind, angefangen beim Asylrecht. Auch Tunesien bietet das nicht. 

Nun sind wesentliche Fragen, die ständig gegen Seenotrettung vorgebracht werden, auch gerichtlich beantwortet.

 

Das Ganze ist eine freie Übersetzung und Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte. Der Beschluss des Gerichts ist verlinkt.

Der Beschluss ist auch insofern interessant, weil dort die komplette Historie dieser Mission der Seawatch dargestellt ist. 13 Seiten sind nicht in einer zusammenfassbar. Deshalb: Wenn etwas fehlt oder falsch ist, dann bitte Nachricht. Und wenn jemand Zeit und Muße hat, den kompletten Text zu übersetzen, dann gerne. 

 

Quellen italienische Presse:

http://www.vita.it/it/article/2019/07/03/carola-rackete-una-sentenza-da-studiare/152097/

https://www.repubblica.it/cronaca/2019/07/03/news/sea_watch_cosi_la_gip_smonta_il_decreto_sicurezza_non_puo_essere_applicato_a_chi_salva_naufraghi_-230214837/?refresh_ce

 

Download Gerichtsbeschluss

rackete-ordinanza-rigetto-2

 

Link zum Gerichtsbeschluss 

1 Gedanke zu „Carola Rackete: Gericht trifft grundsätzliche Aussagen zur Seenotrettung“

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