Wohnungen für Flüchtlinge: Ergebnisse vom Runden Tisch und weitere Forderungen

 

 

 

In 2018 fanden vier Runde Tische zur Wohnungssuche und -versorgung von Geflüchteten statt, die sowohl durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit & Soziales wie auch durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen geführt wurden.

Aus Senatsverwaltungen, Zivilgesellschaft, Verbänden und Wohnungsunternehmen entstanden eine Vielzahl von Vorschlägen, die nun teilweise umgesetzt werden sollen. Wir haben auch teilgenommen. Die wesentlichen Punkte, die beschlossen wurden, stellen wir kurz vor.

 

Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle

Vermieter, die grundsätzlich bereit sind, an Flüchtlinge zu vermieten, haben oft Probleme damit, den bürokratischen Weg zu einer geregelten Mietzahlung zu gehen. Oft sind zu viele Ämter eingeschaltet, die den VermieterInnen nicht immer bekannt sind, die Bearbeitung dauert zu lange und die Voraussetzungen sind nicht genau bekannt.

Bisher werden Wohnungen für Flüchtlinge fast durchgängig von ehrenamtlichen Helfern akquiriert, die auch zu Besichtigungen oder Ämtern begleiten oder auch als Ansprechpartner für Vermieter fungieren. Vermieter vertrauen dem jedoch nicht immer, fürchten, dass eine private Struktur ihre Tätigkeit einstellen könnte oder auch falsche Auskünfte gibt.

Deshalb war eine langjährige Forderung von Uns, dass es eine Stelle geben muss, die unter dem Logo des Landes Berlin aus Sicht von VermieterInnen verbindliche Auskünfte abgibt und ebenso bei Problemen mit Sozialämtern oder Jobcentern unterstützt und moderiert.

Diese zentrale Anlaufstelle ist nun beschlossen und konkret in Vorbereitung, Umsetzung und soll zum 01.01.2020 beginnen.

Daneben stehen die dezentralen bezirklichen Stellen im Vordergrund. Hierzu sind auch in allen Bezirken Anlaufstellen zur Beratung und auch Akquise vorgesehen. Dabei ist es jedoch aus unserer Sicht wichtig, dass seitens des Senats nicht nur Mittel bereitgestellt werden, sondern auch für eine konkrete und zumindest in den wesentlichen Teilen einheitliche Umsetzung gesorgt wird.

Bisher gab es lediglich in vier von 12 Bezirken entsprechende Angebote, die einerseits durch private Träger oder Initiativen angeboten wurden und andererseits sehr unterschiedlich aufgestellt sind. Zudem wurde das größte Projekt im Bezirk Mitte zum 31.12.2018 völlig unverständlicherweise auch noch beendet. Es ist also eine Herausforderung, nun nicht nur für ein berlinweites Angebot zu sorgen, sondern auch für eine halbwegs ähnliche Struktur und Qualität.

 

Nachbesserungen beim WBS für Geflüchtete

Nachdem wir zumindest dafür sorgen konnten, dass Geflüchtete nach Anerkennung schon mit vorläufigen Bescheinigungen zur WBS-Erteilung berechtigt sind, fehlen unverändert bestimmte Gruppen grundsätzlich in der Erteilungsberechtigung während es bei anderen der Realität und dem faktischen Aufenthaltsrecht völlig widersprüchliche Erteilungspraktiken in den Bezirken gibt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen will nun eine Erweiterung prüfen.

Dabei gibt es ein paar Gruppen von Menschen, bei denen eine Erweiterung der Erteilung dringend notwendig ist:

  • Grundsätzlich reicht eine Restlaufzeit von 11 Monaten für die Aufenthaltserlaubnis zur Beantragung aus. Muss jedoch jemand, der mit einer Restlaufzeit seines Aufenthaltstitels von beispielsweise 24 Monaten den WBS erneuern oder erweitern, wird ihm das mit Verweis auf die zu geringe Restlaufzeit erwehrt, obwohl die Aufenthaltserlaubnis später verlängert wird.
  • Gleiches Problem trifft Familien, deren Asylverfahren  nicht gemeinschaftlich verlaufen sind und der eine Ehepartner bereits anerkannt ist, der andere jedoch nicht. Die Erteilung muss dann auch die Familienmitglieder mit erfassen, weil sie ebenso einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel haben, diesen nur später erhalten.
  • Dritte Fallgruppe sind anerkannte Flüchtlinge, deren Familienmitglieder einen Nachzugsanspruch haben. Hier muss die Familie mit Erteilung des Visums zum Nachzug zur Erlangung eines WBS für die gesamte Familie berechtigt sein.
  • Zudem betroffen sind Menschen, die mit einer Ausbildungsduldung oder zukünftig einer Beschäftigungsduldung einen langjährigen garantierten und erlaubten Aufenthalt erhalten, aber eben keine Aufenthaltserlaubnis besitzen. Auch diese Menschen sowie ihre Familienmitglieder gehören zwingend in den Personenkreis, dem ein WBS zu erteilen ist, weil sie mind. 3 Jahre ab Duldungserteilung in Berlin sein werden.
  • Dazu muss es eine Regelung geben, wenn Menschen aus anderen Gründen seit mehr als 18 Monaten. geduldet in Berlin sind und damit u.U. auch Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis haben.

Zum besseren Verständnis noch Folgendes: Ein WBS ist kein “Wohnungsbezugsschein”, sondern erteilt nur eine Berechtigung zur Anmietung einer Sozialwohnung. Die reine Erteilung eines WBS bedeutet nicht, dass eine Wohnung auch angemietet werden kann, sondern nur, dass man sie anmieten darf.

Zudem sind diese Menschen oft in Unterkünften des LAF oder auch in Wohnungslosenunterkünften wie Hotels, Hostels oder anderen gewerblichen Unterkünften untergebracht, die mit Tagessätzen von z.B. € 25 pro Tag und Person um ein Vielfaches teurer sind als eine Wohnung. Berlin muss alleine aus diesem Grund ein Interesse daran haben, Menschen mit Fluchthintergrund die Anmietung von Wohnungen zu ermöglichen.

 

Vorschlag: Programm für private Vermieter wie “Geschütztes Marktsegment”

Für große städtische Vermieter gibt es ein Kooperationsprogramm. Hierin verpflichten sich Wohnungsbaugesellschaften zur Zurverfügungstellung von Wohnungen in diesem Segment an bedürftige und berechtigte Personen, erhalten jedoch gleichzeitig auch eine Absicherung durch das Land Berlin für entstandene Schäden aus unterbliebenen Mietzahlungen oder Schönheitsreparaturen.

Ein ähnliches Programm bzw. derartige Vereinbarungen mit privaten Vermietern würde sicher helfen, die Bereitschaft zur Verfügungstellung von Wohnungen zu erleichtern.

Das geschützte Marktsegment umfasst 1.350 Wohnungen pro Jahr. Die Inanspruchnahme von Schadensersatzleistungen durch Vermieter ist in Relation verschwindend gering (Größenordnung nach unserer Kenntnis < € 30.000 in 2017). Hier könnte üb er eine relativ preiswerte Absicherung privater Vermieter deutlich mehr Wohnraum erschlossen werden.

Info-Portal

Über alle Informationen zur Anmietung von Wohnungen bzw. auch zum Anbieten von Wohnungen an Geflüchtete soll es eine Online-Sammlung von Informationen, Hilfestellungen, Ratgebern und Merkblättern geben. Dies wurde auch so vom Runden Tisch beschlossen.

Wir haben angeboten, diese Informationen dann hier auch zu veröffentlichen.

Unterlagen

Ergebnispapier-runder-tisch_-final

Commitments_runder-tisch

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