Seenotretter der Aquarius sind kriminelle Schleuser? Meinung zu einem fragwürdigen Kommentar

 

 

Wenn Seenotretter als kriminelle Schlepper verunglimpft werden, ist das nicht neu. Neu ist es nur, dann, wenn es die ehemalige Integrationsbeauftragte des Berliner Senats tut.

Heute erschien im Tagesspiegel ein Kommentar von Barbara John, in dem sie den Seenotrettern der Aquarius Crew von SOS mediterannee  letztlich kriminelles Verhalten unterstellt, weil sie mit vielen Flüchtlingen an Bord nicht den nächstgelegenen Hafen Tunis, sondern Valencia ansteuern.

Unterstellt wird dem Team deshalb, dass es ihm gar nicht um Menschenleben, sondern in Wahrheit um Schlepperwesen ginge.

Leider ist es nicht der erste Artikel, den Frau John im Tagesspiegel verfasst und der eine gelinde gesagt merkwürdige Haltung zum Thema Flüchtlinge aufweist. Neben der grundsätzlichen Haltung weist der Kommentar leider auch durchgängig fachliche Fehler auf.

Eigentlich dachte man, dass schon in 2016 und 2017 die Hintergründe zur Seenotrettung auf dem Mittelmeer, dessen Organisation und auch die dazugehörigen Abläufe hinlänglich erörtert und verstanden wurden. Leider müssen wir nun in diesem Kommentar feststellen, dass dies offensichtlich auch eigentlich informierten Leuten nicht klar ist.

Im Einzelnen:

Frau John behauptet im Wesentlichen Folgendes:

  1. Statt Valencia hätte die Aquarius auf viel kürzerem Weg Tunis anlaufen können
  2. in Tunis gebe es eine Migrationsberatungszentrum, das problemlos für die Belange der über 600 geretteten Menschen genutzt werden könne es ginge der Clou der Aquarius gar nicht um Menschen leben und deren Rettung, sondern um die Ermöglichung von Asylantragstellung in Europa. 
  3. Die Seenotretter der Aquarius werden dabei kriminellen Schleppern gleichgesetzt

Diese Aussagen sind durchweg falsch.

 

Hierzu möchten wir die folgenden Anmerkungen und Erläuterungen geben:

 

Grundsätze der Organisation von Seenotrettung

Die Seenotrettung auf dem Mittelmeer wird für eigentlich das gesamte Gebiet zentral in Rom vom MRCC (Maritime Rescue Coordination Centre) koordiniert. Ein Schiff, unabhängig von Größe, Art, Herkunft oder Klassifizierung als Kriegsschiff, Handelsschiff oder privates Schiff, meldet Seenotrettungsfälle an das MRCC und erhält daraufhin konkrete Einsatzbefehle. Befinden sich beispielsweise mehrere Schiffe im gleichen Gebiet koordiniert das MRCC, welches der Schiffe an einem Rettungseinsatz beteiligt werden soll. Es übernimmt sozusagen die Oberhoheit über das Rettungsschiff.

In einem zweiten Schritt koordiniert das MRCC auch, ob nun an Bord genommene Schiffbrüchige auf andere weitere Schiffe im Gebiet verteilt werden oder ob mit den Schiffbrüchigen ein Hafen angelaufen werden soll.

Es ist also bei diesen Rettungseinsätzen auf dem Mittelmeer nicht mehr alleinige Entscheidung eines Kapitäns oder Eigners, ob gerettet wird oder welcher Hafen danach anzulaufen ist, sondern dies wird vom MRCC in Rom gesteuert.

Genau so ist es auch im Fall der Aquarius geschehen. auch hier gab es die Anweisung, die aufgenommenen Schiffbrüchigen in einen italienischen Hafen zu bringen.

 

Warum dann Valencia und nicht Tunis?

Nachdem nun seitens der italienischen Regierung das anlaufen eines italienischen Hafens untersagt wurde, befand sich das Schiff mit den geretteten unverändert auf hoher See und konnte eben nicht in einen italienischen Hafen einlaufen. Koordinierend ist und war immer noch das MRCC.

Nachdem nunmehr ein Großteil der ursprünglich über 600 Flüchtlinge auf andere Schiffe verteilt wurde, erklärte Spanien die Bereitschaft zur Aufnahme, worauf hin Valencia als neuer Zielhafen für diese Schiffe und auch die Aquarius durch das MRCC bestimmt wurden.

Es bestand also weder die Möglichkeit noch die Notwendigkeit, einen anderen Hafen anzulaufen. Der Kapitän der Aquarius hätte nach den international gültigen Abläufen auch gar nicht selbst entscheiden können, ob er wie von Frau John vorgeschlagen, Tunis als Ersatzhafen anlaufen darf.

All diese Abläufe sind in internationalen Gewässern weltweit gleich. Aufgrund der Diskussion der letzten beiden Jahre müßte auch Frau John dies wissen. Hier nun das Anlaufen eines anderen Hafens vorzuschlagen, ist somit rechtlich und inhaltlich Unsinn.

 

Grundsätze des Non Refoulements und des Verbotes von push back

Hinzu kommen noch die ebenfalls internationalen Grundsätze zum sogenannten push back bzw. Non-Refoulements. Zu beidem gibt es umfangreiche und langjährige Rechtsprechung  vom europäischen Menschenrechtsgerichtshof. Da diese Grundsätze nicht nur Seenotrettungseinsätze, sondern auch Grundsätze der Flüchtlingspolitik insgesamt betreffen, wundert es, dass dies offenbar Frau John nicht bekannt ist. 

Bereits 2012 erging ein wegweisendes Urteil des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), bei dem die Frage behandelt wurde, ob von einem italienischen Kriegsschiff aufgenommene Schiffbrüchige   wieder zurück nach Afrika gebracht werden dürfen. Der EGMR hat diese Frage eindeutig geklärt und mit Nein beantwortet (EGMR, Hirsi Jamaa gegen Italien (Urteil vom 23. Februar 2012), Beschw. Nr. 27765/09).

Wie gesagt: dieses Urteil ist Standard im internationalen Flüchtlingsrecht. Ein Verbringen zurück nach Afrika ist rechtlich gar nicht möglich und zulässig. Wenn Menschen Asyl beantragen wollen, müssen sie Zugang nach Europa erhalten können. 

Zu den weiteren Details und auch Grundzügen zur Seenotrettung im Mittelmeer sei auf die ausführliche Darstellung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages verwiesen, der hierzu ein umfangreiches Gutachten erstellt hat.

Daneben gibt es ein zweites Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes bezogen auf die oft in Rede stehenden Fragen zur privaten Seenotrettung wie im Falle der Aquarius. 

 

Migrationsberatung in Tunis? 35 qm für 600 Menschen?

Grundsätzlich absurd wird der Kommentar, wenn Frau John fordert, dass das Zurücksenden der Menschen nach Tunis auch deshalb sinnvoll sei, weil es in Tunis ein Migrationszentrum gebe.

Tatsächlich ist mit deutscher Unterstützung in Tunis ein solches Zentrum errichtet worden, damit zurückkehrende Tunesier in diesem Zentrum Unterstützung finden.

Es handelt sich hierbei weder um eine Asylaufnahmeeinrichtung noch eine Einrichtung mit internationalem Charakter. Es geht um die Beratung von Tunesiern in Tunis. 

Wenn man zudem die einschlägige kleine Anfrage der Partei die Linke im Bundestag hierzu genauer studiert, stellt man fest, dass dieses Zentrum von der tunesischen Arbeitsagentur betrieben wird, über einen Mitarbeiter der GTZ aus Deutschland und einen weiteren Mitarbeiter der tunesischen Arbeitsagentur verfügt und gegebenenfalls Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgt.

Zur räumlichen Ausstattung wird angemerkt, dass der Empfangsbereich 34 m² groß sei und es einen Seminarraum für Informationsveranstaltung gebe. Bei Bedarf können weitere Seminarräume in der tunesischen Arbeitsagentur zur Verfügung gestellt werden.

Nachzulesen ist dies unter Drucksache 18/11865 im Deutschen Bundestag.

Das großspurig Migrationszentrum genannte Projekt ist also weder räumlich noch inhaltlich für die Aufnahme und Betreuung von über 600 Schiffbrüchigen ausgelegt.

 

Kriminelles Schleusen nach Europa?

Ärgerlich wird der Kommentar deshalb, weil Frau John  nun den  Seenotrettern kriminelle Schleusung nach Europa unterstellt:

Geht es den Rettern etwa nur um die Schleusung in ein europäisches Asyl? Nach der Devise: Humane Flüchtlingspolitik bedeutet für uns, an Bord genommene Menschen unter allen Umständen nach Europa zu bringen, nicht aber zurück nach Afrika? (Barbara John im Tagesspiegel)

Dies ist aus den oben beschriebenen Gründen, aber auch schon aus grundsätzlicher Haltung mehr als zynisch. Entsprechend sind auch die Reaktionen der über 100 Kommentare allein auf der Website des Tagesspiegel.

Nahezu durchgängig wird angeprangert, dass private Rettungsorganisationen eigentlich krimineller sein. Dankbar wird aufgegriffen, dass eine ehemalige Integrationsbeauftragte des Landes Berlin und nun in führender Funktion eines Berliner Wohlfahrtsverbandes endlich einen klaren Blick auf die Lage und die Umstände habe.

Gerade diese Verbindung macht jedoch aus unserer Sicht eine besondere Sorgfalt mit sachlichen Aussagen und inhaltlichen Vorwürfen bis hin zur kriminellen Schleusen zwingend nötig. Wenn wir jetzt schon“ aus den eigenen Reihen“ seit Jahren latente und vehemente Unterstellungen Vorwürfe aus der rechten Ecke nicht nur bedienen, sondern argumentativ decken, brauchen wir uns über eine Diskursverschiebung im Land wahrlich nicht mehr zu wundern. 

Mit diesen Fehlern und Unterstellungen ist der Kommentar nur Wasser auf die Mühlen von Zynikern, Menschenrechtsverächtern und Rechtsextremen, die dies nun genüsslich ausnutzen.

2 Gedanken zu „Seenotretter der Aquarius sind kriminelle Schleuser? Meinung zu einem fragwürdigen Kommentar“

  1. Keiner der Flüchtlinge war in echter Seenot. Sie wurden zudem 20 Meilen vor der afrikanischen Küste abgeholt um sie dann ins 450 km entfernte Italien zu bringen.

    Ich habe jahrelang selbst Flüchtlingen geholfen. Mit viel Engagement. Aber das was hier und heute abgeht ist ein großer Betrug, der nur den Sinn hat, so viele Menschen wie möglich nach Europa zu schleusen. Und wer das kritisiert, ist ein rassistischer Menschenfeind. Dafür habe ich mich nicht eingesetzt.

    Bitte beantworten Sie diese Frage (gestellt im selben Artikel):

    “Was würden die engagierten Menschenrechtler machen, wenn eines Tages nur die Aufnahme in Nordafrika möglich wäre, um von dort aus die Asylberechtigung zu prüfen? Würden sie ihre Rettungsaktionen dann einstellen? Ich mag mir das nicht vorstellen.”

    Antworten
    • Wenn Sie den Artikel richtig gelesen haben, dann entscheidet über den Einsatz eines Schiffes das MRCC. Ob die Menschen 20 Seemeilen vor der afrikanischen Küste aufgenommen wurden, wissen wir nicht. Es wurde ja dennoch genau so vom MRCC koordiniert. Und wenn die Aquarius das nächste Schiff war, dann wurde sie auch dorthin beordert. Es hätte auch zB ein italienisches Kriegsschiff sein können. Dies alles ist weder Betrug noch Schleusen. Ich denke, das wird deutlich genug.

      Ob und wann eine Organisation ihre Mission einstellt, fragen Sie sie bitte selbst. Mindestens unter den jetzigen Gegebenheiten und der gültigen Rechtslage ist ein Zurückbringen nach Afrika nicht möglich. Warum wurde auch ausführlich erläutert.

      Antworten

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