Urteil zu Afghanen, die im Iran aufgewachsen sind

Regelmäßig gibt es die Konstellation, dass jemand zwar Afghane ist, jedoch sein Leben imIran verbrachte. Im konkreten Fall ist dieser Mensch auch Angehöriger der Hazara. Das VG Osnabrück hat nun in einem solchen Fall entscheiden, dass zumindest Abschiebungsverbote zuerkannt werden müssen.

Weitere Merkmale in diesem Fall war, dass derjenige keinerlei Ersparnisse besitzt und vier allem keine Verwandtschaft in Afghanistan, die bei einer Wiedereingliederung helfen könnte.

Abgestellt wird im Urteil auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und die dort entwickelten Grundsätze.

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Daneben gibt es eine Darstellung der Gefährdungslage in Afghanistan generell.

Wer also nach Vorlagen bei ähnlichenFällen sucht, wird hier fündig.

Interessant ist im konkreten Fall auch, dass das Gericht eine zunächst noch ablehnende Haltung im Rahmen der grundsätzlichen Vorprüfung zur Gewährung von Prozesskostenhilfe nun mit der Entscheidung ändert.

 

Download Urteil VG Osnabrück 1 A 3.17

 

4 Gedanken zu „Urteil zu Afghanen, die im Iran aufgewachsen sind“

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