Hostels: Wie erfolgt der Freizug?

Wir haben in den letzten Tagen mehrfach Gespräche zum Thema Hotels mit dem LaGeSo geführt, um herauszufinden, nach welchem System diese Frei- und Umzüge erfolgen.

Seit 30.04. ist einerseits die illegale Nutzung von Wohnungen zu gewerblichen Zwecken verboten, andererseits ist parallel vom Senat die Nutzung von Hostels als Unterkunft für Flüchtlinge beendet worden. Dies führt dazu, daß bisherige Kostenübernahmen nicht mehr verlängert werden und den Menschen nun kurzfristig eine neue Unterkunft zugewiesen werden muß.

Soweit, so gut. Leider gibt es kein wirklich nachhaltiges Umzugskonzept für die betroffenen Menschen. Deshalb werden ihnen mehr oder minder wahllos Notunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte oder auch zunächst gar keine Unterkünfte zugewiesen.

Diese Zustand ist komplett untragbar, denn nun sind Menschen wieder von Obdachlosigkeit bedroht, auf private Hilfe angewiesen und werden im besten Fall aus ihren gerade gebildeten sozialen Strukturen wie Schulen oder Kursen herausgerissen, weil es keine bezirksnahen Unterkünfte gibt.

Wir haben hierzu wie gesagt mehrere Gespräche mit dem Lageso und der BUL geführt, die jedoch alle kein wirklich befriedigendes Ergebnis zeigten.

Im Folgenden wollen wir die uns gegebenen Informationen und Hinweise darstellen, um auf die eher bescheidenen Lösungsansätze hinzuweisen:

  • Es gibt drei Unterkünfte, die vorrangig für die Unterbringung von Hostel-Bewohnern vorgesehen sind:
  • a) Paulsternstraße
    Für Familien, Frauen und Frauen mit Kindern
  • b) Karl-Marx-Straße
    gleiches Raster
  • c) Tempelhof
    für alleinreisende Männer und generell als letzter Ausweg 
  • Familien sollen in die beiden o.g. Unterkünfte und nicht in Turnhallen. Für Menschen aus sicheren Herkunftsländern hingegen ist die Notunterkunft (und damit Turnhalle) wohl zwingend vorgesehen.
  • Hostels, die auf der sog. „Weissen Liste“ stehen, können auch wieder bzw. weiterhin belegt werden.
  • Zahlreiche Hostels haben jedoch entsprechende Anträge nicht oder verspätete gestellt oder Unterlagen noch nicht beigebracht. Deshalb stehen sie (noch) nicht auf der weißen Liste. Selbst in Fällen, bei denen vermutet werden kann, daß sie die Kriterien erfüllen, gibt es keine Ausnahmegenehmigungen. Es kann also passieren, daß Hostels geräumt werden müssen, die in 2 oder 3 Wochen nach Prüfung und Genehmigung wieder auf der Liste stehen und neu belegt werden können. Auch hier gibt es wie gesagt keine Ausnahmen.
  • Eine von uns vorgeschlagene pauschale Verlängerung der Kostenübernahmen für Hostels bis z.B. Mitte Juni und die gleichzeitige Erstellung eines Umzugskonzeptes wurde als grundsätzlich nicht möglich leider abgelehnt.
  • Betroffen sind offenbar ca. 2.300 Menschen. Eine genaue Zahl ist nicht wirklich ermittelbar, weil die Hostels von mehreren Stellen, also auch den Bezirken belegt wurden und werden.
  • WICHTIGER HINWEIS: Menschen sollten nicht erst bis wenige Tage vor Auslaufen Ihrer Kostenübernahme warten, sondern möglichst frühzeitig beim Lageso vorsprechen. Bei sehr kurzfristiger Vorsprache bleibt sonst nur der Weg in eine Unterkunft. Ansonsten gibt es eventuell noch mehr Gestaltungsmöglichkeiten


Die ursprünglich für Betreiber eingerichteten Kommunikationswege stehen nun auch offiziell allen Helfern bzw. auch Geflüchteten zur Verfügung:

hilfe@lageso.berlin.de
Hotline: 030-90229 -4444

Bitte nutzt diese Wege ebenso!

Wenn Ihr uns zudem bitte mit informiert (info@berlin-hilft.com), können wir auch von unserer Seite vielleicht noch mehr erreichen.

Im Moment haben wir allerdings auch keine besseren Infos als die hier beschriebenen, die leider mehr als bescheiden sind und in keiner Weise dem Problem wirklich Rechnung tragen werden.

Wir halten Euch auf dem Laufenden, wenn es doch noch etwas Neues geben sollte.

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