Recht auf Familie? Subsidiärer Schutz und Familiennachzug. Fachtag von KommMit/BBZ

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Datum/Zeit
Date(s) - 24/02/2017
10:00 - 16:00

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Veranstaltungsort
CCG Congress Consult

Kategorien


 

Das Recht, als Familie zusammenleben zu können, ist grund- und menschenrechtlich verbrieft. Das gilt auch für Flüchtlinge aus Syrien. Trotzdem verzweifeln viele Väter, Mütter und Kinder aus Syrien, deren Familienangehörige immer noch im Kriegsgebiet oder in Flüchtlingslagern außerhalb Deutschlands leben müssen, an den langen Wartezeiten auf Termine bei den deutschen Botschaften und an anderen bürokratischen Hürden. Selbst Familienangehörige von Flüchtlingen, denen die Flüchtlingsanerkennung zuerkannt wurde, müssen jahrelang auf ein Wiedersehen warten. Angehörigen von subsidiär Geschützten wird wegen der pauschalen Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte zudem bis März 2018 verweigert, einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen.

Vor diesem Hintergrund wollen wir uns gemeinsam mit anderen haupt- und ehrenamtlichen Berater_innen von syrischen Flüchtlingen informieren, austauschen und vernetzen und der Frage nachgehen, was wir als Berater_innen und zivilgesellschaftliche Akteur_innen tun können, um syrische Flüchtlinge beim Familiennachzug zu begleiten und solidarisch zu unterstützen.

 

Vorläufiges Programm

10:00 Bestandsaufnahme

  • Familienzusammenführung aus der Perspektive syrischer Flüchtlinge Ahmed Shaban, KommMit e.V./ BBZ
  • Aktuelle Rechtssprechung in gerichtlichen Verfahren zu subsidiärem Schutz Adriana Kessler & Sigrun Krause, JUMEN (Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland) Parlamentarische und außerparlamentarische Initiativen für das Recht auf Zusammenleben mit der Familie Ashraf Matar, Kampagne „Rettet Syriens Familien – Save Syrias Families“ (angefragt) & Sebastian Muy, KommMit e.V./ BBZ

11:30 Pause

12:00 Workshops

  • Anhörungsvorbereitung: Wie können haupt- und ehrenamtliche Berater_innen syrische Flüchtlinge bei der Vorbereitung der Anhörung unterstützen? RA Mirhiban Terhechte, KommMit e.V./ BBZ
  • Terminvereinbarung bei den deutschen Auslandsvertretungen: Welche Hürden bestehen bei der Buchung eines Termins für Visumsanträge? Unter welchen Voraussetzungen können Sondertermine beantragt werden? Ina Stegmaier, KommMit e.V./ BBZ
  • Zusammenarbeit zwischen haupt- und ehrenamtlichen Berater_innen Wie können ehrenamtliche Unterstützer_innen syrische Flüchtlinge bei der Familienzusammenführung begleiten? Wie gestalten wir eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Beratungsstellen und Freiwilligen? Dorothea Lindenberg, KommMit e.V./ BBZ
  • Härtefallanträge: Anträge nach § 22 AufenthG (dringende humanitäre Gründe) und § 36 II AufenthG ( Aufnahme sonstiger Familienangehöriger zu Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte) als Ausweg? Wie ist das Antragsverfahren? RA Barbara Dubik (angefragt) & Anna Schmitt, KommMit e.V./ BBZ

14:00 Pause

14:30 Bilanz aus den Workshops. Was tun? Ausblicke und Verabredungen über zivilgesellschaftliche Handlungsmöglichkeiten; Forderungen und Perspektiven aus der Beratungspraxis.

15:30 Ausklang

16:00 Ende des Fachforums

Anmeldehinweise:

Wenn Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte bis spätestens 15.02.2017 per E-Mail unter folgender Adresse an: d.lindenberg(at)kommmitbbz.de

Bitte geben Sie als Betreff an: „Anmeldung Fachforum: [IHR NAME]“ und machen in Ihrer Anmeldung folgende Angaben: Name, gegebenenfalls Organisation, E-Mail und gewünschter Workshop.

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