Die Berliner Härtefallkommission – Ablauf des Verfahrens und mögliche alternativen

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Datum/Zeit
Date(s) - 04/11/2016
14:00 - 18:00

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Veranstaltungsort
Haus der Demokratie

Kategorien


Die Fortbildung wird kofinanziert aus Mitteln der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen

Referentin:

 

Monika Hermann
Juristin, Stellv. Mitglied der Härtefallkommission Berlin

Freitag, 4. November 2016, 14 – 18.00 Uhr

Haus der Demokratie und Menschenrechte Berlin,
Greifswalderstraße 4, Vorderhaus 1. Obergeschoss, Raum VH-1 S/U-Alexanderplatz + 3 Stationen mit Tram M4 bis “Am Friedrichshain“ http://www.hausderdemokratie.de/artikel/kontakt.php4

Oftmals ist die Härtefallkommission der letzte Ausweg vor einer Abschiebung, denn sie hat die Möglich- keit, für ausreisepflichtige Personen ein humanitäres Bleiberecht zu erwirken (§ 23a AufenthG). In der Fortbildung werden die Funktionsweise der Berliner Härtefallkommission erläutert sowie die ausländer- rechtlichen Grundlagen der Härtefallregelung erklärt. Wer kommt überhaupt für einen Antrag infrage? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie läuft das Verfahren ab? Welche Rechte und Pflichten sind mit einem Aufenthalt nach § 23a AufenthG verbunden? Zudem sollen Alternativen zu ei- nem Härtefallantrag beleuchtet werden, insbesondere die neuen Bleiberechtsregelungen nach § 25a und § 25b AufenthG sowie die Duldungsregelung für Jugendliche in Ausbildung.

Die Fortbildung richtet sich an haupt- oder ehrenamtlich in der Berliner Flüchtlingsberatung Tätige.

Mitzubringen:

Bitte bringen Sie einen möglichst aktuellen Gesetzestext zum Aufenthaltsrecht mit, z.B. Ausländerrecht, beck dtv.

Teilnahmebeitrag:

Es wird vor Ort ein Teilnahmebeitrag erhoben in Höhe von 20 Euro (15 Euro ermäßigt für Studierende und EmpfängerInnen von AsylbLG- oder SGB-II/XII Leistungen). Sollten Sie nicht erscheinen, ohne uns mindestens 24 Std. vorher abzusagen, müssen wir leider einen Kostenbeitrag von 20 Euro erheben.

Anmeldung:

Eine Teilnahme ist nur möglich nach verbindlicher Anmeldung, bitte spätestens bis zum 23. Oktober 2016 per E-Mail an buero@fluechtlingsrat-berlin.de. Bitte geben Sie als Betreff an: Anmeldung Fortbil- dung Härtefallkommission
Bitte nennen Sie uns Name, ggf. Organisation, E-Mail und Telefonnummer. Sie erhalten von uns in der 43. KW eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Die Teilnahmeplätze sind begrenzt. Wenn Sie bis zum 28.10. keine Anmeldebestätigung erhalten, ist die Fortbildung ausgebucht und eine Teilnahme leider nicht möglich.

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