Beauftragter für Integration und Migration: Einführung Dublin III-Verordnung und rechtliche Möglichkeiten

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Datum/Zeit
Date(s) - 16/06/2016
9:00 - 16:00

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Veranstaltungsort
Beauftragte für Integration und Migration

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Die Fortbildung bietet einen Überblick über die Rechtslage von Asylsuchenden im „Dublin-Verfahren“ unter Berücksichtigung der Rechtsprechung, die sich im stetigen Wandel befindet. Im zweiten Teil wird die Rechtslage im Falle der Weiterwanderung von Personen, die bereits einen Aufenthaltstitel aus humanitären oder anderen Gründen in einem anderen EU-Mitgliedstaat erhalten haben, erörtert.

Einführung in die Dublin-III-Verordnung, rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Weiterwanderung von Geflüchteten mit und ohne Aufenthaltsrecht in anderen EU- Mitgliedstaaten

16. Juni 2016, 09.00 bis 16.00 Uhr

Referentin: Rechtsanwältin Berenice Böhlo

 

Zielgruppe:

Die Seminare richten sich -mit Ausnahme der Workshops für Ehrenamtliche in der Arbeit mit Geflüchteten- an Mitarbeitende von Beratungsstellen, die selbst keine Jurist_innen sind. Auch Neueinsteiger_innen im Beratungsfeld sind willkommen!

Die Fortbildungen sind kostenfrei. Um eine verbindliche Anmeldung wird gebeten! Bitte bringen Sie unbedingt eine aktuelle Textausgabe zum Migrationsrecht mit (z.B.

Ausländerrecht, beck dtv, aktuelle Auflage oder: Gesetze für die Soziale Arbeit, Nomos-Verlag)!

Anmeldung per Mail (unter Angabe der Beratungseinrichtung) bitte an Herrn Rico Hoffmann: Rico.Hoffmann@intmig.berlin.de

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