Weiteres Rückführungs-Abkommen mit Griechenland: Zusammenführung soll bis Ende 2018 erfolgen
Seit 17.08. gilt auch mit Griechenland ein Rückführungsabkommen. Betroffen sind Flüchtlinge, die in Griechenland bereits einen Asylantrag gestellt haben. Festgestellt werden soll dies über einen sog. EURODAC 1-Treffer, also abgegebene Fingerabdrücke mit dem Status Asylantragsteller. Der juristische Hintergrund bleibt dabei mindestens fraglich. Auch hier gilt – wie schon nach dem Abkommen mit Spanien … Weiterlesen