Kostenübernahme (KÜ)

Erklärung eines Amtes zur Übernahme der Unterbringungs- oder Mietkosten. Die Grundlage für die Unterbringung.

Hinweis: Sofern die Kostenübernahme ausläuft, muß man in den seltensten Fällen zum Lageso. Die Betreiber der Unterkünfte oder der Hostels können diese selbst verlängern lassen.