Jobcenter

Nach dem “Transfer” zuständige Behörde für die Gewährung und Bewilligung von Leistungen.

Hinsichtlich der genauen Zuständigkeit gibt es HIER einen Beitrag.

Wegen der Zuordnung zum jeweiligen Jobcenter gilt die Regelung nach dem Monat der Geburt. Eine Übersicht gibt es HIER