Familiennachzug

Unter bestimmten Voraussetzungen können anerkannte Flüchtlinge ihre Familie nachholen. Dies geht für zurückgelassene Ehepartner und minderjährige Kinder. Umgekehrt können minderjährige unbegleitete Kinder ihre Eltern nachholen.

Genaue Regelungen für syrische Flüchtlinge findet Ihr HIER.