Corona: UPDATE zu: Impfungen für Geflüchtete haben begonnen

UPDATE 20.05.:

1. Nach zwischenzeitlichem Stopp wurden die Impfungen inzwischen wieder aufgenommen. Impfstoff ist nun BionTech.
2. Bis einschließlich 14.05. wurde in 18 Unterkünften geimpft. Dabei lag die Impfquote bei rd. 1.100 Menschen und damit bei rd. 36 %.
3. Inzwischen ist auch klar gestellt, dass MitarbeiterInnen in den Unterkünften ebenfalls von den mobilen Impfteams mit geimpft werden, nachdem sie vorher ausgeschlossen waren.
4. Ebenfalls mit geimpft werden nun auch wieder Ehrenamtliche, die von der jeweiligen Unterkunft dazu jedoch an die Senatsverwaltung Gesundheit, Soziales und Gleichstellung gemeldet sein müssen. Dabei können jedoch nur diejenigen Ehrenamtlichen mit geimpft werden, die auch in der Unterkunft tatsächlich tätig sind.
5. Wir bitten deshalb darum, dass sich einerseits deshalb Ehrenamtliche mit ihrer Unterkunft in Verbindung setzen und andererseits, dass die Unterkünfte diese Meldungen auch aktiv einfordern und rechtzeitig weiterleiten! Die Entscheidung über die Aufnahme auf eine Liste obliegt der Unterkunft.
6. Die Impfungen werden vermutlich noch bis zum 11.06. andauern, bis alle Unterkünfte erstmalig besucht wurden.
7. Es wird Nachholtermine geben, die allerdings erst ca. Anfang Juni feststehen werden.
8. Es hat sich bisher durchgängig bestätigt, dass eine Aufklärung und ein Gespräch die Impfbereitschaft deutlich erhöhen. Deshalb bitten wir auch alle MitarbeiterInnen in den Unterkünften darum, diese Gespräche möglichst intensiv zu führen, um die Impfbereitschaft zu erhöhen.

Am Montag haben die Impfungen für Geflüchtete in Unterkünften vom LAF begonnen. Ursprünglich geplant für Mitte April gab es aufgrund der Verfügbarkeit von Impfstoffen nun diese Verzögerung. Leider gibt es dabei kein wirklich geordnetes Verfahren.

Zur Impfung kommen jeweils Teams direkt in die Unterkunft und verimpfen als Impfstoff Johnson & Johnson. Vorteil ist, dass mit diesem Impfstoff nur eine einzelne Impfung erforderlich ist.

Mitarbeiterinnen hingegen können nicht über die mobilen impfteams geimpft werden sondern müssen sich nun selbst um einen Impftermin in einem Impfzentrum kümmern. Impfcodes werden generell nicht mehr ausgegeben.

Nach Angabe vom LAF sollen alle Unterkünfte in 2-3 Wochen von mobilen Impfteams besucht worden sein. Die Organisation liegt dabei bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und nicht beim LAF. Deshalb kann das LAF auch keinen genauen Zeitplan benennen und kennt auch nicht die Abfolge der Unterkünfte im Detail. Es sollen wohl die Unterkünfte mit der höchsten Impfbereitschaft zuerst berücksichtigt werden. 

Nun zu Beginn der Impfungen wurden Unterkünfte für diese Woche direkt von der Bundeswehr kontaktiert, über die mitgeteilt wurde, wann das mobile Impfteam in die jeweilige Unterkunft kommen wird. Der Impftermin ist dann 1-2 Tage danach. 

Dieser Vorlauf ist sicherlich viel zu kurz bemessen. Einerseits bleibt so wenig Zeit, über Gespräche mit BewohnerInnen noch weitere impfbereite Menschen zu finden oder von der Sinnhaftigkeit der Impfung zu überzeugen, andererseits bleibt für arbeitende BewohnerInnen auch wenig Spielraum zur Organisation mit dem Arbeitgeber. Die ganze Organisation ist so schlicht suboptimal. 

Versäumte Termine sollen nachgeholt oder für sich später noch entscheidende BewohnerInnen in Nachholterminen möglich werden können. 

Größtes Problem scheint unverändert die Überzeugung der BewohnerInnen zur Teilnahme an der Impfung zu sein. Bei den Pilot-Impfungen vergangene Woche jag die Impfbereitschaft nur bei rd. 10 bis 20%. Aus aktuellen Abfragen ergibt sich nun wohl eine Spanne von sogar noch unter 10% bis zu Einzelfällen mit rd. 50% Impfbereitschaft. Damit ist die Impfbereitschaft leider extrem schlecht. 

Wir haben deshalb noch einmal versucht, alle Informationen, die es zu Impfungen auch in anderen Sprachen gibt, zusammenzustellen. 

Der erfolgreichste Weg scheint zu sein, wenn MitarbeiterInnen der Betreiber direkt mit den Bewohnerinnen sprechen und versuchen, Ablehnungen im individuellen Gespräch zu begegnen und von der Sinnhaftigkeit der Impfung zu überzeugen. Dabei ist es natürlich hinderlich, wenn der Anruf in der Unterkunft am Tag vor der Impfung ist. 

Ein Argument kann sicherlich auch sein, dass auch bei Impfstoffen mit 2 Impfungen bereits nach der ersten das Todesfallrisiko in aller Regel nicht mehr vorhanden ist. 

Termine in Impfzentren sind aktuell grundsätzlich nicht buchbar. Dies betrifft damit allerdings vor allem die MitarbeiterInnen in der Unterkunft, da für sie nun entgegen der ersten Informationen keine Impfcodes mehr ausgegeben werden, sondern eine direkte Buchung von Terminen mit Nachweis der Priorisierung erfolgen soll. 

So sieht es letztlich gerade in allen Impfzentren aus, wenn man versucht, einen Termin zu buchen. Am 04.05. war in keinem Impfzentrum eine Terminbuchung möglich:

Die Möglichkeit, an den Impfungen in der Unterkunft teilzunehmen, besteht offenbar ausdrücklich nicht, obwohl dies zumindest das Vorurteil, dass Geflüchtete nur den „schlechtesten Impfstoff bekommen und alle anderen den guten“ widerlegen könnte und vor allem eine zeitnahe Impfung gewährleistet wäre. 

Auch Geflüchtete in Unterkünften können natürlich zum jeweiligen Hausarzt gehen, wobei auch dort der Impfstoff zumindest im Moment sehr knapp ist. 

Der schnellste Weg zu einer Impfung ist deshalb tatsächlich der über die mobilen Teams in der Unterkunft.

Unterkünfte sollten deshalb bereits jetzt damit beginnen, BewohnerInnen unabhängig von einem bereits mitgeteilten Termin für die Impfteams aufzuklären und zu versuchen, die Impfbereitschaft zu erhöhen. 

Informationsmaterial

Robert-Koch-Institut

Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff

Dieses Aufklärungsmerkblatt und der Anamnese- und Einwilligungsbogen wurden vom Deutschen Grünen Kreuz e.V., Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin, erstellt und sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ausschließlich im Rahmen ihrer Zwecke für eine nicht-kommerzielle Nutzung vervielfältigt und weitergegeben werden. Jegliche Bearbeitung oder Veränderung ist unzulässig.

Diese Dokumente werden laufend aktualisiert (Aufklärungsmerkblatt (12.05.2021), Anamnese- und Einwilligungsbogen, Übersetzungen zuletzt am 01.04.2021).

Leichte Sprache

Übersetzungen

Stand: 14.05.2021

Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit Vektorimpfstoff

Dieses Aufklärungsmerkblatt und der Anamnese- und Einwilligungsbogen wurden vom Deutschen Grünen Kreuz e.V., Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin, erstellt und sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ausschließlich im Rahmen ihrer Zwecke für eine nicht-kommerzielle Nutzung vervielfältigt und weitergegeben werden. Jegliche Bearbeitung oder Veränderung ist unzulässig.

Diese Dokumente werden laufend aktualisiert (Stand des Aufklärungsbogens auf Deutsch: 23.4.2021).

Leichte Sprache

Übersetzungen

Stand: 23.04.2021

Integrationsbeauftragte der Bundesregierung

Informationen zum Corona-Virus in diversen Sprachen:

https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/corona

Bundesregierung

Informationen der Bundesregierung in verschiedenen Sprachen.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/coronavirus-covid

TÜRKÇE / TÜRKISCH 

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عربي /ARABISCH

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FRANÇAIS / FRANZÖSISCH 

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РУССКИЙ/ RUSSISCH 

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DARI 

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فارسی / FARSI

LAF Berlin

Videos in mehreren Sprachen zu Impfungen gegen Covid 19:

https://www.youtube.com/channel/UCBozvFtZF5uLgjGNvX9NZzg/videos

Infoflyer mit QR-Code zu allen Videos:

Arabisch

Urdu

Farsi

Türkisch

Kurdisch Kumanci

Russisch

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