Corona: Vorsprache Landesamt für Einwanderung bis 28.05. nur mit Termin – UPDATE 4

UPDATE 4: Alle Einschränkungen wurden nun bis 28.05. verlängert.

UPDATE3: Bis 28.03. 2021 Vorsprache nur mit gebuchtem Termin. Alles Weitere dazu im aktualisierten Beitrag!

UPDATE: Nochmalige Verlängerung: Bis 08.03.2021 Vorsprache NUR MIT TERMIN möglich!

UPDATE: Die Einschränkung des Publikumsverkehrs ist nun bis 31.01.2021 verlängert worden. Eine Vorsprache OHNE Termin ist bis dahin NICHT möglich.

Bis zum 10.01.2021 kann man im Landesamt für Einwanderung nur mit einem bereits gebuchten Termin vorsprechen. Für Menschen mit Aufenthaltsgestattung, Duldung oder GÜB gibt es ein Online-Formular.

Daneben ist die Möglichkeit zur Terminbuchung aktuell gab und an gestört oder überlastet.

In wirklich dringenden Fällen sollte man sich dann an das jeweils zuständige Referat wenden.

Für Menschen mit Aufenthaltserlaubnis:

In dringenden Fällen mit Aufenthaltserlaubnis:

Sie haben es zu verschiedenen Zeiten mehrfach erfolglos versucht, einen Termin zu buchen und Ihr Aufenthaltstitel läuft in Kürze ab?

  • Dann können Sie Ihren Antrag auf Verlängerung auch per E-Mail stellen. Wenden Sie sich hierfür bitte an das für Sie zuständige Referat:
  • ReferatE-Mail
  • A 1 – Syrien und ungeklärte Staatsangehörige aus Syrien (Familienname A – E)A1@lea.berlin.de
  • A 5 – Syrien und ungeklärte Staatsangehörige aus Syrien (Familienname F – Z)A5@lea.berlin.de
  • E 1 – Naher Osten und Ozeanien sowie Aserbaidschan und IndienE1@lea.berlin.de
  • E 2 – Afrika und AmerikaE2@lea.berlin.de
  • E 3 – Georgien, Israel, Libyen, Türkei, UkraineE3@lea.berlin.de
  • E 4 – Asien und RusslandE4@lea.berlin.de
  • E 5 – EuropaE5@lea.berlin.de
  • B 1 – Fachkräfte, Aus- und Weiterbildung, Schulbesuche, Studium, Wissenschaft und andere besondere Aufenthaltszwecke
    (Familienname A – K) /B1@lea.berlin.de
  • B 2 – Fachkräfte, Aus- und Weiterbildung, Schulbesuche, Studium, Wissenschaft und andere besondere Aufenthaltszwecke (Familienname L – Z)B2@lea.berlin.de

Geben Sie in Ihrer E-Mail unbedingt bitte folgende Daten ein:

  • Ihr Anliegen (zum Beispiel Verlängerung Aufenthaltstitel),
  • Vor- und Nachnamen,
  • Geburtsdatum und Geburtsort,
  • Ihre Staatsangehörigkeit.

Diese E-Mail wird als Antrag gewertet. Bitte beachten Sie dazu Folgendes:

  • Ihr Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte oder Visum für einen längerfristigen Aufenthalt) gilt dadurch mitsamt den Nebenbestimmungen im Bundesgebiet bis zur Vorsprache im LEA als rechtmäßig. Das bedeutet insbesondere, Sie können weiter im bisherigen Umfang arbeiten oder studieren.
  • Voraussetzung ist aber, dass Sie Ihre E-Mail vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis, Blauen Karte oder Ihres Visums für einen längerfristigen Aufenthalt gesendet haben.
  • Bei Reisen ins Ausland sind Wiedereinreisen mit einer abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis, Blauen Karte oder Visum allerdings nicht möglich.

Menschen mit Aufenthaltsgestattung, Duldung oder GÜB

Auch hier muss im Moment ein TERMIN gebucht werden:

Telefonischer Kontakt

Tel.: (030) 90269-4407 und (030) 90269 – 4408

  • montags, dienstags und donnerstags von 9 bis 15 Uhr
  • mittwochs und freitags von 9 bis 12 Uhr

E-Mail: beratung@lea.berlin.de

Zu den geänderten Öffnungszeiten teilt das LEA mit:

Zur Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bei ihrer Konferenz am 25.11.2020 alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aufgerufen, die Anwesenheit ihrer Beschäftigten vor Ort über die Weihnachtszeit möglichst gering zu halten. Am 13.12.2020 wurde der sog. harte Lockdown für die Zeit vom 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 beschlossen.

Wir sind angehalten alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbreitung der Pandemie zu reduzieren. Gleichzeitig sind wir bemüht, Ihnen weiterhin unsere Dienstleistungen anzubieten.

Daher wird die Bedienung an unseren Standorten Friedrich-Krause-Ufer und Keplerstraße zum Jahreswechsel wie folgt eingeschränkt:

Vom 17.12.2020 bis zum 10.01.2021 – Kundenbedienung nur mit gebuchtem Termin.

Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, einer Duldung, einer Grenzübertrittsbescheinigung, einer Bescheinigung nach § 84 Absatz 2 AufenthG (sogenannte L 4048- Bescheinigung) oder Passeinzugsbescheinigung sind, tragen Sie sich bitte in das Onlineformular auf unserer Internetseite ein.

Donnerstag, den 24.12. und Freitag, den 25.12.2020 sowie Donnerstag, den 31.12. bis Freitag, den 01.01.2021 – geschlossen (Weihnachten, Silvester und Neujahr)

Wenn Sie aus dringenden familiären oder beruflichen Gründen reisen müssen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Referat.

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