Berlin darf Abschiebungen nach Syrien nicht mittragen!

Bei der Innenministerkonferenz soll nach übereinstimmenden Medienberichten Einigkeit zwischen den Innenministern von CDU/CSU und SPD bestehen, den Abschiebestopp nach Syrien bis 30.06.2020 zu verlängern, dabei aber Straftäter auszunehmen.

Wir lehnen Abschiebungen nach Syrien grundsätzlich ab. Die Sicherheitslage lässt keinerlei Rückführungen nach Syrien zu. Dies ist auch Ergebnis des Berichtes des Auswärtigen Amtes vom 20.11.2019.

Dies ist zunächst eine zynische rein populistische Forderung, da es bisher gar keine Möglichkeit gibt, tatsächlich Abschiebungen nach Syrien durchzuführen. Es gibt zu Recht derzeit keine diplomatischen Beziehungen zum Assad-Regime, die Voraussetzung wären, um dies überhaupt abwickeln zu können. 

Daneben sagt der zitierte Bericht des Auswärtigen Amtes eindeutig aus, dass es derzeit keinerlei sichere Regionen in Syrien gibt:

Immer wieder sind Rückkehrer, insbesondere – aber nicht nur – solche, die als oppositionell oder regimekritisch bekannt sind oder auch nur als solche erachtet werden, erneuter Vertreibung, Sanktionen beziehungsweise Repressionen, bis hin zu unmittelbarer Gefährdung für Leib und Leben ausgesetzt.

Bereich Auswärtiges Amt 20.11.2019

Und:

Diese Bedrohung persönlicher Sicherheit ist somit nicht auf einzelne Landesteile beschränkt und besteht unabhängig von der Frage, in welchen Landesteilen noch Sicherheitsrisiken durch Kampfhandlungen und Terrorismus bestehen.

Bericht Auswärtiges Amt 20.11.2019

„Die reale Sicherheitslage lässt überhaupt keinen Gedanken an Abschiebungen nach Syrien zu. Assad, IS, neue massive Fluchtbewegungen im Norden – es hat sich nichts verbessert, nur verschlechtert“ sagt Christian Lüder von BERLIN HILFT. 

„Rückführungen in Regionen, in die Rückführungen aus humanitären Gründen nicht tragbar sind, wird es nicht mehr geben.“ Dies steht so im Berliner Koalitionsvertrag. Vor diesem Hintergrund ist eine Beteiligung Berlins an Abschiebungen nach Syrien weiter generell undenkbar. 

„Wir fordern den Berliner Senat auf, sich nicht an solchen populistischen Gedankenspielen zu Abschiebungen nach Syrien zu beteiligen. Straftäter werden nach Strafrecht verurteilt, nicht durch Abschiebung mit Tod bedroht. Berlin darf einen solchen Beschluss nicht mittragen“ sagt Lüder. 

Berlin, 05.12.2019

Berlin hilft
Christian Lüder 

(Kontakt 0171-2132999 / christian.lueder@berlin-hilft.com

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