Widerrufsverfahren nahezu ohne Widerruf



Unsinnigkeit von flächendeckenden Widerufsverfahren wird immer deutlicher: In 2019 wurde zu mehr als 97% der bisherige Schutzstatus bestätigt 


Während BAMF-Chef Sommer davon. spricht, dass deine Behörde zu einer „Widerrufsbehörde“ umgebaut werden. Müsse und 700.000 Widerrufsverfahren durchzuführen, stellt sich immer mehr heraus, dass es letztlich nur um das Bewegen von Papier geht. 

Die Mär, dass gerade in 2015 im schriftlichen Verfahren (Fragebogenverfahren) Menschen „einfach mal so“ eine Flüchtlingsanerkennung bekamen und völlig zu Unrecht als Flüchtlinge anerkannt wurden, bestätigt sich in keiner Weise. Im Gegenteil: Bei über 97% wird der bisherige Schutzstatus bestätigten lediglich rd. 0,5% der Fälle kommt es zu einer Rücknahme.

Es wird damit immer deutlicher, dass die auch von der Bundesregierung getriebene Agenda, dass man gar nicht wisse, wer hier sei und man alles überprüfen müsse, keine reale Grundlage hat. Auf dieser jedoch auch medial getriebenen falschen Grundlage beruhen auch die gerade erst erlassenen Gesetze des Migrationspaketes. 

Hier wird auf Basis nicht vorhandener Fakten eine Stimmung gegen Flüchtlinge im Allgemeinen befördert, die dann auch zu einer entsprechenden Wahrnehmung in der breiten Öffentlichkeit führt, für die es keinerlei Grundlage gibt. 

Mitwirkung im Widerrufsverfahren

Noch klarer wird dies daran, dass man mit Wirkung zum 01.01.2019 eine Mitwirkungspflicht bei Widerrufsverfahren einführte. In der Gesetzesbegründung hieß es seinerzeit: 

Während des Migrationsgeschehens in den Jahren 2015 und 2016 hat das BAMF zur Beschleunigung der Verfahren in vielen Fällen die Asylanträge ohne die sonst obligatorische Anhörung im rein schriftlichen Verfahren entschieden. Angaben zu Identität, Staatsangehörigkeit sowie zum Fluchtgeschehen konnten demnach nicht immer hinreichend überprüft und gewürdigt werden. Den Widerrufs- bzw. Rücknahmeverfahren kommt gerade in diesen Fällen eine besondere Bedeutung zu. Mit der Statuierung der Mitwirkungspflichten im AsylG soll dafür Sorge ge- tragen werden, dass im wohlverstandenen Interesse der tatsächlich Schutzbedürftigen diejenigen Entscheidungen aufgehoben werden, bei denen zu Unrecht der Schutzstatus zuerkannt wurde bzw. bei denen die Gründe für die Schutzgewährung zwischenzeitlich entfallen sind.

Drucksache 19/4456

Betrachtet man nun die Zahlen zu Ladungen zu solchen Gesprächen wird deutlich, dass tatsächlich rd. 90% der Ladungen an Menschen erfolgen, die im Fragebogenverfahren anerkannt wurden.

Schaut man sich die heraus erfolgten Entscheidungen zu Widerrufen und Rücknahmen an, sind real nicht mal in 1% aller Fälle Widerrufe und nur in rd. 0,2% Rücknahmen erfolgt. 

Es stellt sich demnach heraus, dass auch hier ein Phantom als Sau durchs Dorf getrieben wurde. Gerade in dem Bereich, der angeblich die meisten Fehlentscheidungen zugelassen haben soll, liegen die realen Zahlen sogar noch unter den prozentualen Werten für Widerrufe und Rücknahmen insgesamt. 

Falsche Dokumente: 0,68 %

Noch frappierender sind die Ergebnisse der Dokumentenprüfungen, die für 54.000 Fälle als notwendig erachtet wurden. Auch hier wurde so getan, als ob es Tausende falscher Papiere geben würde und Deutschland damit in großer Gefahr sei. 

Im Ergebnis stellen sich nun ganze 0,6% der rd. 39.000 geprüften Dokumente als falsch oder verfälscht heraus. 

Zusammenfassung

Zusammenfassend kann man sagen, dass weder Gesetzesänderungen und Widerrufsverfahren  noch erneute Prüfungen in diesem Umfang notwendig waren und sind. Hier wurde im Ergebnis jedoch ein Bild aufgebaut, dass in keiner Weise den Realitäten entspricht, aber zunächst fast dankbar die Erzählungen der AfD aufnahm und mit der entsprechenden Agenda dazu die Bevölkerung in die Irre und zu falschen, aber nun verfestigten Annahmen führt.

Quelle

Quelle für alle Daten ist die Antwort auf die kleine Anfrage von Ulla Jelpke, Die Linken, im Bundestag, die HIER zu finden ist.

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