Duldung und Ausreisepflicht: Zerrbild statt Realität

 

 

In der öffentlichen Diskussion über Abschiebungen geistern wilde Zahlen durch die politische Debatte. Die Behauptungen reichen bis zu Hunderttausenden von Menschen, die vollziehbar ausreisepflichtig wären, dies nicht tun und nicht abgeschoben würden oder werden könnten. In einzelnen Aussagen schnellte diese Zahl sogar bis  auf 600.000 Menschen hoch. Letztlich sprechen. wir über 25.000, nicht 600.000. 

Bei denen, die diese Zahlen verwenden, sprechen wir i.d.R. von seriösen und (angeblich) kompetenten Politikern und Verwaltungsleuten. Diese hohen Zahlen werden regelmäßig als Beleg herangezogen, dass der Staat, vor allem der Rechtsstaat, versage, viel zu wenig abgeschoben werde, dringend neue und noch viel härtere Gesetze erlassen werden müßten und dann alles besser werde. Was genau dann besser wird, wird sicherheitshalber nicht gesagt.

Auch wenn es schon vielfach versucht wurde, scheint es nötig, der fehlenden Fachkunde noch einmal etwas nachzuhelfen und die Zahlen einmal so gut wie möglich darzustellen. 

„Über 600.000 abgelehnte Asylbewerber müssen ausreisen“ 

Die og.g. 600.000 sind fehlerhaft abgeleitet von der im Ausländerzentralregister (AZR) erfassten Zahl von Menschen mit einem abgelehnten Asylantrag. Dies sind nämlich tatsächlich 654 423 Menschen. Haken dabei: Ein im AZR einmal so erfasster Status wird nicht mehr geändert, wenn jemand z.B. später aus anderen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erhält. Er ändert sich auch nicht, wenn der entsprechende Staat zwischenzeitlich Mitglied der EU wurde und jemand deshalb gar keinen Aufenthaltstitel mehr benötigt. In dieser Zahl ist auch jemand enthalten, der z.B. 1993 einen Asylantrag stellte. Von statistischen Abweichungen beim AZR ganz zu schweigen. 

Kurz gesagt: Diese Zahl ist ohne jede Aussage, weil ein irgendwann abgelehnter Asylantrag keine Aussagekraft über ein Aufenthaltsrecht hat. 

„235.000 sind vollziehbar ausreisepflichtig“

Die Zahl stimmt, hilft so alleine betrachtet aber auch nicht wirklich weiter. Zunächst sind diese 235.000 Menschen mitnichten alle abgelehnte Asylbewerber wie es in der öffentlichen Diskussion immer suggeriert wird. 

Hierzu die konkreten Zahlen: 

Vollziehbar Ausreisepflichtige insgesamt                        235.957     100%

Davon MIT abgelehntem Asylantrag                                 131.995        55,9%

Erst einmal bleibt festzuhalten, dass nur rd. 56. % aller vollziehbar ausreisepflichtigen Menschen überhaupt in die sprachliche Zielgruppe der Asylbewerber und Flüchtlinge fallen. Alle anderen haben Duldungen aus anderen Gründen, z.B. weil ihr Visum abgelaufen ist oder auch, weil sie als Drittstaatsangehöriger einmal ausreisepflichtig waren, dies als EU-Bürger aber nun eigentlich nicht mehr sind.

In der gesamten Diskussion hat sich die relevante Bezugsgröße also fast halbiert. 

Bleibern wir bei der Ausgangszahl: 

Vollziehbar Ausreisepflichtige insgesamt.                                    235.957

Hiervon mit Duldung                                                                           180.124 

Vollziehbar ausreisepflichtig ohne Duldung                                   55.833

Hiervon OHNE Duldung mit abgelehntem Asylantrag                 24.996

(alle Angaben per 31.12.2018)

Ergebnis: Rd. 55.000 Menschen sind vollziehbar ausreisepflichtig und haben keine Duldung erhalten. Von diesen rd. 55.000 haben aber nur rd. 25.000 Menschen vorher einen Asylantrag gestellt, der zwischenzeitlich abgelehnt wurde. 

Selbst diese Zahl würde sich bei konkreter Betrachtung noch einmal reduzieren, weil ein Teil dieser Menschen Duldungsanträge gestellt, eine Duldung aber noch nicht erhalten hat. Ohne die Sinnhaftigkeit weiter zu thematisieren, erhalten z.B. manche Afghanen zuerst eine Grenzübertrittsbescheinigung, die dann kurz danach in eine Duldung umgewandelt wird. 

Es bleibt also festzuhalten, dass wir in der öffentlichen Debatte zu Geflüchteten konkret über rd. 25.000 Menschen reden, die tatsächlich gemeint sind, wenn es um die Diskussion geht, dass wieder zahlreiche Gesetze verschärft werden müssten und der Staat mit harter Hand gegen die „Einwanderung in die Sozialsysteme“ vorgehen müsste. 

 

Noch deutlicher wird die Diskrepanz zwischen den Zahlen und Realitäten, wenn man die Statistiken danach auswertet, wer nach dem AZR in Deutschland ohne Duldung tatsächlich lebte und wer im Vergleich dazu ausreisepflichtig war. Hintergrund: Menschen in diesem Status haben grundsätzlich Arbeitsverbote und sind zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes deshalb zwingend auf Leistungen angewiesen.

Die Daten sind hier per 31.12.2017, um eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen: 

Vollziehbar ausreisepflichtig ohne Duldung              62.791

Davon mit Leistungsbezug nach AsylbLG                   17.979

 

Hierzu jedoch folgende ergänzenden Hinweise als Zitat:

„Es ist davon auszugehen, dass es Ausreisepflichtige ohne Duldung gibt, die keine Leistungen nach dem AsylbLG beantragen. Es kann zudem vermutet werden, dass sich unter den im AZR erfassten Ausreisepflichtigen ohne Duldung auch Personen befinden, die ohne Kenntnis der Ausländerbehörden bereits aus Deutschland ausgereist oder untertaucht sind.“

Die Zahl der Anspruchsberechtigten ohne Antrag sind wohl eher zu vernachlässigen. Insofern kann und mag sich jeder selbst ein Bild machen. 

 

Zusammenfassung

Statt über Hunderttausende, die sich hier angeblich illegal aufhalten, reden wir tatsächlich über rd. 25.000, auf die das wirklich so zutrifft, wie es in der Debatte von inzwischen rechts außen gemeint ist. 

Seehofer will das Aufenthalts- und Asylrecht in nie da gewesener Form verschärfen. Ein BAMF-Präsident verstärkt mit vermeintlich fachlich fundierter Meinung das Ganze auch noch. Bestimmte Medien greifen dies nicht nur wohlwollend auf, sondern verstärken den gesamten Diskurs erneut und wieder in diese Richtung. 

Es wird inzwischen im Wesentlichen von Unionspolitikern und eben auch einem BAMF-Präsidenten ein Bild von Asylsuchenden in Deutschland gemalt, das nur noch als verzerrte Fratze der Realität bezeichnet werden kann. 

Den Menschen in Deutschland wird bewußt und wider besseren Wissens ein völlig verzerrtes Bild gezeichnet, dass Hunderttausende Kriminelle und Identitätstäuscher im Lande seien und wir nur dafür sorgen müßten, dass die alle weg sind, damit wieder ein sorgenfreies Leben möglich würde.  

Wir sehen uns mit dem dritten verschärfenden und verkomplizierenden Gesetz konfrontiert, das extra und ausschließlich für 25.000 Menschen gemacht wird. Im Gegenzug sind rd. 1.167.000 Menschen als anerkannte Flüchtlinge, mit subsidiärem Schutz oder vom BAMF festgestellten Abschiebungsverboten legal und zumindest länger in Deutschland. 

Eine Diskussion der Verbesserung der Integration dieser Menschen oder der rd. 300.000, die noch im Asylverfahren sind, findet schlicht nicht statt. 

Stattdessen wird reine Symbolpolitik betrieben und Unterstützer von Geflüchteten wie auch Medien kriminalisiert. Die abenteuerliche Debatte zur strafrechtlichen Bewehrung von „Verhinderungen von Abschiebungen“ ist ebenfalls eine von der Rückseite des Mondes: Abschiebungen werden nach einer Gesetzesänderung 2016 ohnehin nicht mehr angekündigt und können deshalb auch gar nicht „verraten“ werden. 

Die einzig wirklich bekannten Termine für Abschiebungen sind die monatlichen Flüge nach Afghanistan. Hier sind oft die Termine bekannt. Da aber fast durchgängig aus Haft abgeschoben wird, wenn es sich um Straftäter handelt, ist es völlig egal, ob der Termin irgend jemandem vorher im Internet bekannt gegeben wird. Betroffene können es ohnehin nicht lesen. 

Die gesamte Debatte führt inzwischen nach Absurdistan: Von der kleinsten Gruppe der Geflüchteten, die mit abgelehntem Asylantrag UND ohne Duldung wird ein potemkinsches Dorf aus Gesetzen gebaut, das verbunden mit einem sich stetig verschärfenden Diskurs Hand in Hand geht. Die Bevölkerung wird in Angst und Schrecken versetzt, statt sie über die realen Zahlen aufzuklären.

Gleichzeitig entblödet man sich nicht, einerseits mehr Abschiebungen zu fordern, andererseits aber entweder gar nicht die Mittel dafür zu haben oder sie nicht anzuwenden und umzusetzen. Statt Rücknahmeabkommen mit den betroffenen Staaten zu verhandeln, ihnen legale Migration anzubieten und damit tatsächlich Rückreisen zu ermöglichen, will man Gesetze verschärfen, Leistungen kürzen und die Zivilgesellschaft strafrechtlich belangen. Dass sich die Politik damit nur weiter in die selbst gebaute Sackgasse treibt, interessiert scheinbar nicht.

Weitere und vor allem dauerhafte Arbeitsverbote ohne Ausnahme, Ermessen und Heilungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich nicht durchführbarer Abschiebung können nur zu erhöhter Kriminalität führen und werden Schwarzarbeit, Ladendiebstähle und Drogenhandel nur befeuern. Dass man dann damit genau das tut, wovor man die Bevölkerung eigentlich schützen möchte, ist ein absoluter Treppenwitz. 

Es wird Zeit, dass sich Politiker und auch manche Medien ehrlich machen und sagen, dass „Ausländer raus“ wohl die eigentlich gemeinte Parole ist. Diese Haltung ist in einer globalisierten Welt zwar Unsinn und sogar gefährlich, aber wäre dann wenigstens ehrlicher als eine gewollte Verunsicherung der Bevölkerung durch bewussten Missbrauch falscher Zahlen und Argumente. So darf man keine Politik machen. 

Und ansonsten wird es Zeit für eine echte Integrationspolitik, Öffnung zum Arbeitsmarkt und Abbau statt Verschärfung von Hindernissen, die  Menschen in Verzweiflung, aber auch Kriminalität treibt. Die Verzweiflung mancher Arbeitgeber und auch deren Verbände zu den Windungen und Beschränkungen, die im Fachkräfteeinwanderungsgesetz und auch im Duldungsgesetz gemacht werden, führen zu vielem, aber weder zu einer Beseitigung des Fachkräftemangels noch zu einer auch für Deutschland insgesamt besseren Situation für Ausländer, die hier leben und versuchen, sich durch Arbeit auch ein Leben aufzubauen.

Eine echte Integrations- und Inklusionspolitik findet schlicht nicht statt. Es gibt keinen einzigen gesetzlichen Lösungsansatz, sondern ausschließlich teilweise massive Verschärfungen. Warum man das Leben von 1.167.000 Menschen mit klarem Aufenthaltsrecht und 300.000 im Asylverfahren von der mit Abstand kleinsten Gruppe von 25.000 denkt, bleibt in jeder Hinsicht absurd.

 

 

Quelle für alle Zahlen: kleine Anfrage Die Linke Bundestag DRS 19/8258

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