Aktuelle Infos zum Familiennachzug ab 01.08. für subsidiär Geschützte

 

IOM hat aktuelle Informationen zum Faniliennachzug für Menschen mit subsidiärem Schutz zusammengestellt, die ab 01.08. den Nachzug als Härtefall beantragen können:

 

Wo kann ich den Familiennachzug beantragen?

Anträge können bei der zuständigen Botschaft oder dem zuständigen Generalkonsulat gestellt werden. In Amman, Beirut und Erbil nimmt IOM die Anträge entgegen, in Istanbul berät IOM vor Antragstellung beim Generalkonsulat. Nachzugswillige Angehörige können sich über die Internetseite der jeweils zuständigen Auslandsvertretung für einen Termin registrieren oder gelangen hier direkt zur zentralen Terminliste.

 

Muss ich mich noch einmal in die Terminliste eintragen, wenn ich mich früher schon gemeldet hatte? Was muss ich tun, wenn sich meine Kontaktdaten in der Zwischenzeit geändert haben?

Bereits bestehende Terminregistrierungen behalten ihre Gültigkeit. Soweit sich Antragsteller bereits bei einer Auslandsvertretung in eine Terminliste eingetragen haben, können sie sich direkt mit IOM in Verbindung setzen, um die Registrierung zu bestätigen, um mitzuteilen, ob sich die Kontakt- oder Passdaten geändert haben und um zu klären, ob sie bereits über alle erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung verfügen.

 

Wie lange dauert es, bis ich einen Termin bei der Auslandsvertretung/IOM bekomme?

Grundsätzlich werden die Terminregistrierungen chronologisch abgearbeitet. Ausnahmen sind nur in besonders begründeten, dringenden humanitären oder medizinischen Notfällen möglich. In Fällen, in denen der Schutzberechtigte in Deutschland demnächst volljährig wird, bemüht sich die Auslandsvertretung um eine zügige Terminvergabe; eine bevorzugte Entscheidung über die Gewährung des Familiennachzuges ist damit jedoch nicht verbunden. Die Wartezeit auf den Termin hängt also davon ab, wann der Antragsteller sich registriert hat, wie groß die Nachfrage an Terminen am jeweiligen Antragsort ist und wie viele Anträge dort pro Tag angenommen werden können.

 

Was kann ich tun, wenn ich oder mein Kind bald volljährig werden?

Für den Familiennachzug von minderjährigen Kindern zu den Eltern ist entscheidend, dass bereits vor Volljährigkeit ein formloser Antrag bei der zuständigen Auslandsvertretung gestellt wird. Aus diesem Antrag müssen sich Name, Geburtsdatum, Passnummer der Antragsteller sowie Name, Geburtsdatum und Aufenthaltstitel der Referenzperson in Deutschland ergeben. Die Auslandsvertretung wird den Antrag quittieren, diese Antwort sollte unbedingt zum Vorsprachetermin mitgebracht werden. Liegt nachweislich ein rechtzeitiger formloser Antrag vor, geht die spätere Volljährigkeit, die der Wartezeit auf einen Antragstermin oder der Bearbeitungszeit geschuldet ist, nicht zu Lasten des Antragstellers. Tritt die Volljährigkeit hingegen vor der Antragstellung ein, kann eine Einreise nur in außergewöhnlichen Härtefällen erfolgen. Bei einem Nachzug zu einem minderjährigen Kind in Deutschland sollte bei der Beantragung eines Termins bei der Auslandsvertretung auf die in Kürze eintretende Volljährigkeit hingewiesen werden. Die Auslandsvertretung bemüht sich dann um eine zügige Terminvergabe; eine bevorzugte Entscheidung über die Gewährung des Familiennachzuges ist damit jedoch nicht verbunden.

 

 

Die Internationale Organisation für Migration (IOM) unterstützt im Rahmen des „Family Assistance Programme“ (FAP) Familienangehörige von Schutzberechtigten bei der Ausreise nach Deutschland. Ziel des Programms ist es, Antragstellern bei Fragen zum Visumverfahren zu helfen und sicherzustellen, dass sämtliche notwendigen Dokumente beim Visumtermin vorgelegt werden können.

Hierzu hat IOM Familienunterstützungszentren in Istanbul, Beirut, Erbil und Amman eingerichtet. Wir bitten alle Antragsteller darum, diese IOM Familienunterstützungszentren vor ihrem Termin für die Beantragung eines Visums zum Familiennachzug an deutschen Auslandsvertretungen zu besuchen. Durch den Besuch der IOM-Familienunterstützungszentren kann die Visumbearbeitung und damit die Ausreise nach Deutschland beschleunigt werden. Dort, wo IOM uns unterstützt, sollen alle Antragsteller zunächst zu IOM gehen, wo eine Beratung (und ggf. auch eine Anhörung) stattfinden.

 

Bitte kontaktieren Sie IOM unter:

 

LIBANON

Mount Lebanon, Metn, Beit El Kikko,

Bikfaya Main Road, Kamouh BLDG

+961 4929 111

Email: info.fap.lb@iom.int

 

IRAK

100m Road,

Villa no. 4B & 5B, Italian Village 1, Erbil

+964 66 211 1500

Email: info.fap.iq@iom.int

 

TÜRKEI

Bestekar Şevki Bey Sokak No: 9,

Balmumcu,

Beşiktaş/Istanbul

+90 2124010250

Email: info.fap.tr@iom.int

 

JORDANIEN

Almadeeneh almonwwarah Street

Behind Ibn Alhaitham hospital

Abdulla bn Jubair Street – Building No. 7

Amman

Tel: +962 791024777 / +962 791024888 / +962 791024999

Email: info.fap.jd@iom.int

 

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