Bundesregierung hält Abschiebungen nach Afghanistan wieder für möglich

 

 

Seit wenigen Tagen liegt der neue Lagebericht des Auswärtigen Amtes zu Afghanistan vor. Nach dem Anschlag auf die deutsche Botschaft in Kabul hatten die Innenminister beschlossen, Abschiebungen nach Afghanistan auf Straftäter, Gefährder und “Identitätsverweigerer” zu beschränken. Diese Beschränkung kann nach Aussage der Bundeskanzlerin nun entfallen.

Bundeskanzlerin Merkel antwortete auf die Frage der CSU-Abgeordneten Andrea Lindholz, ob der Lagebericht Thema im Kabinett gewesen sei und wie man sich nun zu Abschiebungen stelle:

 

“Nach unserer Auffassung können die bisher geltenden Beschränkungen für Abschiebungen nach Afghanistan aufgrund des neuen Lageberichtes nun entfallen. Innenminister Seehofer wird dies den Ländern auch so vorstellen und vorschlagen.” Bundeskanzlerin Merkel

Heute beginnt in Quedlinburg die Innenministerkonferenz der Länder. Hier wird dies also demnach auch Thema sein. Zuletzt gab es wie erwähnt eine gemeinsame Einigung von Bund und Ländern, Abschiebungen mit Ausnahme der genannten drei Gruppen auszusetzen, bis eine neue Lagebeurteilung vorliegt.

Die Bundesregierung positioniert sich damit eindeutig pro Abschiebungen. In den Bundesländern und Parteien ist die Lage noch nicht genauer bekannt.

Der CSU-Generalsekretär Blume sagte der Bild am Sonntag: “Wir können nicht immer über mehr Abschiebungen reden, aber dann die Hürden so hoch legen, dass sie nicht möglich sind”. Erwartbar steht die CSU also für Abschiebungen.

“Für hektische Änderungen der restriktiven Abschiebepraxis sehe ich keinen Anlass”, sagte hingegen SPD-Vize Stegner.

Joachim Stamp (FDP), der in NRW für Familien und Flüchtlinge zuständig ist, sagt, die Lage sei noch immer gefährlich. Deshalb dürften auf absehbare Zeit keine Familien zurückgeführt werden.

Insofern bleibt offen, welches Ergebnis die Innenministerkonferenz ab heute bringen wird und ob es eine weitere gemeinsame Linie geben wird. Letztlich kann jedes Bundesland eine härtere oder auch weichere Linie für Abschiebungen in ein Land vorsehen.

Ein Bundesland kann auch eine formelle Aussetzung von Abschiebungen in ein bestimmtes Land beschließen (§ 60a AufenthG). Dies geht allerdings nur für 3 Monate. Für längere Zeiträume müßte dann Einvernehmen mit dem Bundesministeriums des Innern bestehen.

Oft wird jedoch keine formelle Aussetzung beschlossen. Vielmehr werden vielfach bestimmte Gruppen wie z.B. Familien von Abschiebungen ausgenommen.

Deutlich genug hingegen ist die Position von Pro Asyl, die aufgrund der noch komplizierter gewordenen Lage vor Ort weiter einen bundesweiten Abschiebestopp fordern.

“Für eine Vielzahl der nach Deutschland geflohenen Afghanen gibt es deshalb nun auch regierungsamtlich festgestellt keine Ausweichmöglichkeit – weder in Kabul, dem Zielort der Abschiebungen, noch mangels sicherer Reisewege in der Herkunftsregion oder anderswo in Afghanistan.  Die sogenannten »inländischen Ausweichmöglichkeiten« gibt es  für die Betroffenen in der Realität schlichtweg nicht und sie wären auch nicht erreichbar. Inlandsflüge existieren zwar, sind aber für Abgeschobenen nicht bezahlbar, die Überlandstraßen von den Taliban kontrolliert – was nun auch das AA eindeutig feststellt.” Pro Asyl

Im Lagebericht selbst spricht die Bundesregierung von einer „weiterhin volatilen Sicherheitslage“ in Afghanistan, die aber „starke regionale Unterschiede“ aufweise. „Provinzen und Distrikten mit aktiven Kampfhandlungen stehen andere gegenüber, in denen die Lage trotz punktueller Sicherheitsvorfälle vergleichsweise stabil ist“, heißt es in dem nicht offiziell veröffentlichten Dokument. Die „Ausweichmöglichkeiten für diskriminierte, bedrohte oder verfolgte Personen“ in Afghanistan hingen maßgeblich vom Grad ihrer sozialen Verwurzelung, ihrer Ethnie und ihrer finanziellen Lage ab.

Gerade der letztgenannte Punkt ist vermutlich von entscheidender Bedeutung, denn oft wird unterstellt, dass eben Teile des Landes sicher seien. Dies sind sie aber nur, wenn man sich das leisten kann.

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