Neu in Berlin: Syrer mit subsidiärem Schutz müssen wieder Pässe beschaffen

 

Seit 02.05. gilt auch in der Berliner Ausländerbehörde wieder die alte Praxis: Für Reisen wird nicht mehr der graue Reiseausweis ausgestellt, sondern es muss der Heimatpass verlängert oder beschafft werden.

Berlin war eine der ganz wenigen Ausnahmen in Deutschland, das Syrern mit subsidiärem Schutz grundsätzlich graue Reiseausweise ausstellte und auf das Verlangen der Passbeschaffung verzichtete.

Dies hat sich nun leider geändert. In der Regel muss man für Reisen nun doch in die Botschaft gehen und entweder einen neuen Pass beschaffen oder einen abgelaufenen verlängern lassen. Nur dann, wenn im Einzelfall die Passbeschaffung unzumutbar ist, wird noch ein Reiseausweis ausgestellt.

Die Unzumutbarkeit muss man im jeweiligen Einzelfall individuell darlegen. Hier ist der jeweilige Ausländer sozusagen beweispflichtig. Der einfache Hinweis auf zu hohe Kosten oder auch auf mögliche Verfolgung wird nicht reichen. Für Ersteres gibt es in der Regel das Jobcenter, das die Kosten übernimmt (Meist als Darlehen).

Die Passbeschaffung an sich läuft relativ problemlos und zügig. Offenbar wurde auch von Berliner Geflüchteten davon reichlich Gebrauch gemacht, obwohl sie den grauen Reiseausweis bekommen hatten. Zumindest ist das eine der Begründungen für die Umstellung der Regelung.

Die Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde lauten nun nur noch wie folgt:

Zumutbarkeit bei subsidiär Schutzberechtigten

Subsidiär Schutzberechtigte, die nicht im Besitz eines Nationalpasses sind und einen solchen auch nicht auf zumutbare Weise erlangen können, ist ein Reiseausweis für Ausländer auszustellen.

Die Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer an subsidiär Schutzberechtigte ist nicht an einen konkreten Reiseanlass zu knüpfen (Art. 25 Abs. 2 RL 2011/95/EU). Eine zweifelsfrei geklärte Identität des Ausländers ist nicht zwingende Erteilungsvoraussetzung (§ 4 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 5 AufenthV). Der Reiseausweis ist auch hier ggf. mit dem einschränkenden Hinweis auszustellen, dass die Personendaten auf den eigenen Angaben des Antragstellers beruhen.

Bei erneuter Vorsprache zum Zweck der Neuausstellung eines Reiseausweises für Ausländer (Zeitpunkt der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis) ist jeweils zu prüfen, ob sich die Lage im Heimatland geändert hat und so die Passbeschaffung für den Ausländer zumutbar ist.

…entfallen…

…entfallen…

VAB B.AufenthV 5 – 11

 

Zur Übernahme der Passbeschaffungskosten machen wir noch einen gesonderten Beitrag.

Im Moment ist es jedoch so, dass in den Fällen, in denen der elektronische Aufenthaltstitel bereits vor dem 02.05. bestellt wurde, der graue Reiseausweis noch ausgegeben wird. Menschen, die jetzt jedoch neu in die Ausländerbehörde gehen, bekommen ihn nicht mehr, sofern sie nicht wie o.g. besondere Gründe darlegen können.

Zur Klarstellung: Für Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist kein gültiger Pass erforderlich. Für Reisen hingegen benötigt man ein Ausweisdokument, weil der Aufenthaltstitel alleine nicht ausreicht.

3 Gedanken zu „Neu in Berlin: Syrer mit subsidiärem Schutz müssen wieder Pässe beschaffen“

  1. Hier das Jobcenter übernimmt nicht die Kosten für die Passausstellung, auch nicht als Darlehen. Vielleicht gibt es Jobcenter, die das tun, aber nicht alle. Denn Darlehen gibt es lediglich für Ausgaben, die zur Sicherung des LEbensunterhaltes dienen. Dazu gehört die Passausstellung nicht. Diese pauschale Formulierung würde ich abändern.

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    • Wir stellen dazu noch etwas zusammen. Nach unserer Auffassung gibt es aber einen Anspruch darauf. Für den Fall der Ablehnung könnte man aber hingegen bei der ABH wiederum die Unmöglichkeit der Passbeschaffung vortragen

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