Planbar: Die Ergebnisse der Diskussion von Initiativen und Zivilgesellschaft zum Gesamtkonzept

 

 

Am 14.04. haben wir einen Tag lang die bisherigen Ergebnisse der Facharbeitsgruppen zum Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation Geflüchteter in Berlin diskutiert.

Großer Dank an alle, die sich an diesem Tag beteiligt haben und für diese Ergebnisse sorgten!

 

Im Folgenden wollen wir  die Ergebnisse und Forderungen darstellen.

 

Planbar!

14. April 2018 10:00 Uhr- 20:00 Uhr 

Rathaus Schöneberg

ERGEBNISSE & DOKUMENTATION

 

 

Präambel

Vor einem Jahr haben sich in Berlin verschiedene flüchtlingspolitische Initiativen zusammengetan, um in einem offenen Brief an den neuen Senat aktuelle Missstände der Berliner Flüchtlingspolitik zu benennen und gemeinsam Forderungen zu stellen. Durch die enge  Zusammenarbeit ist eine Vernetzung der flüchtlingspolitischen Initiativen in Berlin entstanden, die als gemeinsames Projekt auch die „Planbar“ organisiert haben. 

Nach den Richtlinien der neuen Regierungspolitik soll im Dialog mit der Stadtgesellschaft  ein neues „Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation“ geflüchteter Menschen erarbeitet werden, um den „Masterplan für Integration und Sicherheit“ abzulösen. Im neuen Gesamtkonzept sollen konkrete Ziele zur Verbesserung der Situation von Geflüchteten in Berlin definiert und in den kommenden Jahren umgesetzt werden. Zudem werden die finanziellen Schwerpunkte für die nächsten Jahre festgelegt.

Hierzu tagten bis Februar 2018 zu verschiedenen Themen neun Facharbeitsgruppen (FAGs). Federführend waren die fachlich zuständigen Senatsverwaltungen. Aufgabe der Facharbeitsgruppen war eine Analyse der Lebensbedingungen Geflüchteter in Berlin und die Identifikation konkreter Ziele und Strategien zur Verbesserung der Situation. Dabei wurde der Anspruch formuliert, flüchtlingspolitische Teile der Zivilgesellschaft und NGOs sowie Geflüchtete selbst einzubeziehen. 

Dieser Anspruch wurde nur bedingt erfüllt. Der Prozess zur Erarbeitung des neuen Gesamtkonzepts war nicht nur partizipativer angelegt als bei der Erstellung des Masterplans. Auch die inhaltliche Diskussion ging deutlich tiefer. An den FAGs haben Senatsverwaltungen, Behörden, Wohlfahrtsverbände, Organisationen und NGOs teilgenommen. Vertreter*innen von Initiativen wurden aber nur selektiv und ohne   erkennbare Kriterien von den jeweils die FAGs steuernden Senatsverwaltungen eingeladen. 

Dem Großteil der Zivilgesellschaft war keine Teilnahme möglich. Es gab ohne Teilnahme keinerlei Transparenz der Inhalte des Diskussionsprozesses oder der Ergebnisse.

Ende Januar haben wir deshalb mit der Planbar eine Veranstaltung konzipiert, um die bisher erarbeiteten Inhalte des der FAGs mit Initiativen und Zivilgesellschaft zu diskutieren. Wir wollten bewusst kein fertig beschlossenes Konzept abwarten, sondern schon im Prozess konstruktiv mitwirken. Somit ist die PlanBar eine unabhängige Veranstaltung der Initiativen und nicht Bestandteil des offiziellen Senatsprozesses zur Erarbeitung der neuen Gesamtkonzeption. Planung und Durchführung und Ergebnisse waren und sind unabhängig vom Senat.

Anders als vereinbart, stellte der Senat der Vorbereitungsgruppe der Planbar zusammenfassende Informationen, Ergebnisse oder Protokolle nicht  zur Verfügung. Grundlage der Diskussion am 14.04 waren deshalb teilweise unvollständige Materialien unterschiedlicher Qualität die wir z.T. als Teilnehmende oder von anderen Teilnehmenden aus den FAGs erhalten haben.

Mit der Planbar haben wir die uns bekannten Ergebnisse des Gesamtkonzepts mit der Stadtgesellschaft und über 90 Initiativen, Gruppen, Projekte, NGOs und Verbände diskutiert, um unsere Erfahrungen, Kritik und Forderungen einbringen. Die Ergebnisse sind hier strukturiert nach den FAGs zusammengefasst. Ihre Beachtung im Gesamtkonzept wurde uns von der federführenden Senatsverwaltung SenIAS zugesagt.

Wir wollen nicht nur reagieren, sondern selbst aktiv Themen setzen. Wir als Initiativen und NGOs haben schon lange konkrete Forderungen, die bis heute nicht umgesetzt und nur teilweise im neuen Gesamtkonzept aufgegriffen wurden. Die Planbar war auch eine Gelegenheit sich kennenzulernen, darüber auszutauschen und neue Gruppen in unser Netzwerk einzuladen. 

Als Zivilgesellschaft, flüchtlingspolitische Initiativen, NGOs und Betroffene setzen wir uns weiterhin auch unabhängig davon beharrlich für die Rechte der Geflüchteten in dieser 

Stadt ein. Wir nehmen die Berliner Landesregierung und die Bezirke auch weiterhin in die Pflicht, alle rechtlichen Spielräume zu nutzen, um die Situation  der Geflüchteten in Berlin verbessern und ein Leben in Würde für alle in unserer Stadt zu ermöglichen. 

Die uns vorliegenden Ergebnissen der Facharbeitsgruppen enthalten viele Punkte, die wir teilen und schon lange fordern. Auf eine Wiederholung dieser Aspekte haben wir aus Gründen der Übersichtlichkeit in unserer Zusammenfassung weitgehend verzichtet. Wir konzentrieren uns auf zusätzliche oder kritisch diskutierte Aspekte. 

Eine zu Beginn der Diskussion in den einzelnen Facharbeitsgruppen politisch vorgegebene „Kostenneutralität“ der Ergebnisse konterkariert die Idee eines neuen Gesamtkonzepts. Viele der notwendigen Bedarfe sind nicht ohne zusätzliches Personal und finanzielle Mittel zu decken. 

Würde nun ein neunmonatiger Prozess mit der Prämisse „kostenneutral“ durchgeführt, kann es kein wirkliches Ergebnis geben. Alle Beteiligten inklusive der Verwaltungen selbst würden damit vor den Kopf gestoßen. Deshalb können wir nur appellieren, dass dieser Prozess offen und am besten Ergebnis orientiert gestaltet wird. 

Daneben ist ein erheblicher Faktor für den Erfolg eines gesamtstädtischen Konzepts die vorbehaltlose Zusammenarbeit aller Senatsverwaltungen, der Landesämter, Bezirke, Jobcenter und aller anderen Beteiligten.

Nur mit einem konstruktiven Miteinander können wir für Geflüchtete wie auch alle anderen Menschen nachhaltige Verbesserungen bewirken. Die gemeinsame Lösung erkannter Probleme darf nicht an dem Zuschieben von Verwaltungszuständigkeiten scheitern, sondern ist auch eine Aufgabe der gesamten Stadt.   

 

 

Programm & Ablauf 

Seit Oktober 2017 wurde in neun Facharbeitsgruppen unter der Federführung des jeweiligen Ressorts der Senatsverwaltung mit Politik, Verwaltung, Initiativen und Geflüchteten diskutiert: 

1.Ankommen und Bleiben
Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnDS, Inneres) 

2.Unterbringung, Wohnen und Soziales:
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS, Soziales) 

3.Gesundheit und Pflege:
Gesundheit Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung 

4.Kinder, Jugendliche, unbegleitete Minderjährige und Familie einschl. vorschulischer und schulischer Bildung sowie Berufsorientierung und -vorbereitung sowie Erwerb von Deutschkenntnissen:
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam, Bildung) 

5.Arbeitsmarktintegration, Erwerbsleben und Ausbildung:
Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales (SenIAS, Arbeit) 

6.Hochschulbildung:
Senatskanzlei (Skzl, Wissenschaft) 

7.Sozialräumliche Integration:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn, Stadtentwicklung) 

8.Partizipation:
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS, Integration)

9.Demokratieförderung, Sicherheit und Radikalisierungsprävention
Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnDS, Inneres)

Die Teilnehmer wurden dabei von den jeweils federführenden Senatsverwaltungen nach eigenen Kriterien eingeladen. Dabei waren in unterschiedlichen Umfang auch zivilgesellschaftliche Akteure und ehrenamtliche Gruppen mit eingebunden. 

Die Einbeziehung war dabei jedoch höchst individuell und auch abhängig von der jeweils einladenden Führung der jeweiligen Facharbeitsgruppe. 

Wir wollen deshalb alle Initiativen, Ehrenamtliche und alle sonst Interessierten einbinden und die Ergebnisse, die in den jeweiligen Arbeitsgruppen diskutiert wurden, vorstellen und durch Input ergänzen und erweitern. 

Dazu treffen wir uns am 14. April im Schöneberger Rathaus. 

Hier sollen Initiativen, Ehrenamtliche und Interessierte die Möglichkeit haben sich in den Prozess einzubringen. 

Die ursprünglich neun Facharbeitsgruppen werden von uns zusammengefasst in sieben Schwerpunkte und Workshops: 

Thema 1: Ankommen und Bleiben 

Thema 2: Unterbringung, Wohnen und Soziales, Sozialräumliche Integration

Thema 3: Gesundheit und Pflege

Thema 4.1: Jugend und Familie, unbegleitete Minderjährige

Thema 4.2: Kinder und Jugendliche, Integration in allgemeinbildende und berufliche Schulen 

Thema 5: Arbeitsmarktintegration, Erwerbsleben und Ausbildung, Hochschulbildung

Thema 6: Partizipation, Demokratieförderung, Sicherheit und Radikalisierungsprävention

 

 

ABLAUF

10:00-10:45 Begrüßung, Einführung, sowie Darstellung von Format, Inhalten und Abläufen 

10: 45-11:00 kurze Pause

11:00-12:30 1. Block Workshops (parallel)

Thema 1: Ankommen und Bleiben

Thema 4.1: Jugend und Familie, unbegleitete Minderjährige

Thema 3: Gesundheit und Pflege 

12:30-13:30 Mittagspause 

13:30-15:00 2. Block Workshops (parallel)

Thema 2: Unterbringung, Wohnen und Soziales, Sozialräumliche Integration 

Thema 4.2: Integration in allgemeinbildende und berufliche Schulen

Thema 5 : Arbeitsmarktintegration, Erwerbsleben und Ausbildung, Hochschulbildung

Thema 6 Partizipation, Demokratieförderung, Sicherheit & Radikalisierungsprävention

15:00-15:30 Kaffeepause

15:30-17:30 Vorstellung der Ergebnisse und offene Diskussion

17:30-20:00 Plan Bar

 

 

FAG 1 – Ankommen und Bleiben

Ergebnisse WS1 Ankommen und Bleiben

Leitung, Moderation & Durchführung: Diana Henniges (Moabit hilft) & Christian Lüder (Berlin hilft)

Kernthemen und Aussagen:

  • Ankunftszentrum schließen
  • Asylverfahrensberatung gewährleisten
  • Gewährleistung einer freiwilligen Rückkehrberatung
  • Gewährleistung einer unabhängigen und umfänglichen Asylverfahrensberatung
  • Ausweitung und bessere Auslegung sowie Anwendung von Bleiberechts-regelungen
  • Klare Definition von Mitwirkungspflichten
  • Keine GÜB bei Afghanen
  • Verbesserte Auslegung bei Lebensunterhaltssicherung
  • Verbesserte Auslegung bei Familien- und Geschwisternachzug (insb. zu UMF)

Einleitung:

In der FAG1 sind bereits eine Vielzahl von Vorschlägen diskutiert worden, die entweder einvernehmlich als positiv herausgestellt wurden oder bei denen ein Dissens auch sichtbar dargestellt wurde. Die inhaltliche Tiefe der Diskussion zeigt dabei, dass eine intensive Beschäftigung mit den Themen erfolgte, auch wenn es unterschiedliche Meinungen und Auffassungen gab.

Wir beziehen uns auf die uns verfügbaren Protokolle der einzelnen Sitzungen der FAG1. Ein Endbericht o.ä, lag hierzu nicht vor. Eine uns Anfang April überlassene Zusammenfassung für alle FAG mit jeweils einer Seite war für die Vorbereitung und Durchführung unserer Veranstaltung nicht einsetzbar und brauchbar. Wir haben uns deshalb auf die Protokolle bezogen und verweisen auf die Darstellung während des Workshops.  

Wesentliche Schwerpunkte:

Berlin muß einen klaren Abschiebestopp nach Afghanistan formulieren. Selbst, wenn es eine Regelung im Wesentlichen gibt, ist hier immer noch ein Aussetzen notwendig.

Daneben soll sich Berlin für eine Änderung der aktuellen Auslegungen zum Familiennachzug für weitere minderjährige Geschwister einsetzen (Anpassungen auf Landesebene siehe 4.).

Ankunftszentrum

Einhellige Meinung und Haltung ist die Schließung des Ankunftszentrums in der jetzigen Form im Hangar.´

Dabei sind die folgenden Überlegungen ausschlaggebend:

Die Unterkunft ist in Art und Weise ebenso prekär wie es die Notunterkunft im Hangar schon war.

Direktverfahren lassen den Menschen keine Zeit zum Ankommen und Verarbeiten. Auch eine Vorbereitung auf das Asylverfahren wie auch die Anhörung ist nicht möglich.

Eine Asylverfahrensberatung ist ebenso nicht möglich und in jetziger Form nicht unabhängig. 

Menschen aus vulnerablen Gruppen können nicht immer erkannt werden.

Überlegenswert ist deshalb in der schnellen Umsetzung zumindest die Verbesserung der Unterbringung in der GU Tempelhofer Feld. (Vorschlag Berlin hilft https://berlin-hilft.com/2018/04/14/ankunftszentrum-schliessen/ )

Rückkehrberatung

Es besteht Einigkeit über deren grundsätzlicher Sinnhaftigkeit, ABER ebenso Einigkeit bei einigen entscheidenden Kritiklpunkten bzw. Forderungen:

    1. Rückkehrberatung quasi bei Ankunft ist weder zielführend noch sinnvoll. Jeder Mensch, der eine Anerkennung erwartet oder zumindest sich eine Chance darauf ausrechnet, wird bei einer Rückkehrberatung gleich nach Ankunft weder zuhören noch diese ernsthaft erwägen
    2. Eine Rückkehr beruht wie die Beratung dazu auf Freiwilligkeit. Dies ist zu respektieren
    3. Klare Forderung unsererseits ist, dass die Rückkehrberatung erst nach einem Asylbescheid erfolgt. Erst dann stehst auch tatsächlich im Raum, dass eine Rückkehr eine mögliche Option. Ist.
    4. Rückkehrberatung muss ergebnisoffen sein und auch so gehalten werden.
    5. Eine Rückkehrberatung, die sich im wesentlichen. Nur um die Frage dreht, wie viel Geld jemand nach Programm A oder B bekommt, verfehlt ihren Sinn. Entscheidend sind die folgenden anderen. Faktoren:

Welche Chancen und Möglichkeiten gibt es nach Rückkehr in das Herkunftsland?

Welche Zugänge z.B. Zu Wohnung, Arbeit oder Weiterbildung bestehen dann dort?

Wie ist gewährleistet, dass mögliche Fluchtgründe nach einer Rückkehr nicht

wieder aufleben?

6. Rückkehrberatung muss unabhängig von staatlichen Institutionen wie dem LAF aufgestellt werden. Ob tatsächlich oder nur vermutbar ist hier keine unabhängige Beratung gewährleistet.

Asylverfahrensberatung

Hier gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze:

  1. Es muss Raum und Zeit dafür vorhanden sein.
  2. Unabhängigkeit von staatlichen Stellen und Verweis auf Beratungsstellen und Durchführung durch diése ist essentiell.
  3. Die Beauftragung und Beratung mit einem Anwalt vor Anhörung ist ebenfalls nicht nur wichtig, sondern muss gewährleistet sein.
  4. Jede Beratung, also auch die Asylverfahrensberatung ist nach einer anstrengenden Reise, Flucht und unter ständig neuen Einflüssen eine Anstrengung und in den jeweiligen Dimensionen nicht wirklich erfassbar. Deshalb gilt auch hier der Grundsatz, dass zunächst ein Ankommen und eingewöhnen möglich sein muss. Auch hier gilt:Eine Asylverfahrensberatung an Tag 2 nach Ankunft ist weder zielführend noch richtig. Zeitliche Abläufe müssen entzerrt werden.
  5. Es muss auch eine räumliche Trennung von der Unterkunft, zumindest aber eine deutlich abgetrennte Atmosphäre geschaffen werden.

Bleiberecht

Eine Vielzahl der in der FAG diskutierten Vorschläge betrifft Bundesrecht. Auf diese Vorschläge wollen wir nicht eingehen. 

Konzentriert auf mögliche Berliner Verbesserungen haben wir folgende wesentliche Punkte herausgearbeitet wobei wir uns der Vielzahl der Anregungen und Vorschläge aus der FAG anschließen:: 

Zu Recht bemängelt wird eine fehlende Beschwerdeebene bei der Ausländerbehörde, wenn auch oftmals im Einzelfall Korrekturen vorgenommen werden.

Grundsätzlich wird auch eine mangelnde Beratung der Ausländerbehörde als Problem gesehen. Die grundsätzliche Beratung von Menschen mit Duldung hin zu einer Aufenthaltserlaubnis fehlt offenbar. Diese betrifft sowohl insbesondere Möglichkeiten nach § 25a oder b wie auch nach § 25 Abs. 5 aber auch andere Fragen aufenthaltsrechtlicher Art.

Auch dann, wenn einzelne Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind, sollte bereits eine Beratung dahin erfolgen, dass die Betroffenen auf mögliche Wege hingewiesen werden und sozusagen einen Fahrplan hinsichtlich ihrer aufenthaltsrechtlichen Situation erhalten. 

Ergebnis dieser laufenden Prüfung und Beratung muss dann aber auch gleichzeitig die Umsetzung und Anwendung von Bleiberechtsregelungen in Form von Aufenthaltserlaubnissen sein.

Grundsätzlich sind „Zettelbescheinigungen“ auf den absoluten Ausnahmefall zu minimieren. Die Betroffenen haben ein Anrecht auf eine Erlaubnis, Duldung o.ä. 

Wir wollen an dieser Stelle nicht auf alle Detail-Forderungen eingehen, die innerhalb der FAG diskutiert wurden, weil dies den Rahmen sprengen würde.

Als wesentliche Ergebnisse über die bereits in den Arbeitsgruppen genannten Punkte bleiben aber nach Meinung der Teilnehmer folgende Punkte herausgestellt:

  1. Definition der Mitwirkungspflichten

Den Betroffenen ist oftmals nicht klar, was von ihnen verlangt wird. Hier fehlt eine Definition der jeweiligen Anforderungen. Diese muss der Ausländerbehörde auch schriftlich festlegen. 

Zudem haben wir insbesondere mit Afghanen das Problem, dass die Beschaffung eines Passes zumindest dann problematisch bis unmöglich ist, wenn keine Tazkira vorliegt und männliche Verwandte oder generell Bezugspersonen in Afghanistan nicht mehr leben oder ein Kontakt nicht möglich ist. 

Es braucht eine Präzisierung, worin die Bemühungen gesehen werden, wie die Unmöglichkeit im Einzelfall nachweisbar ist und was als Bemühungen anerkannt wird. 

Hierzu benötigt es klarer Definitionen, was auch als Nachweis angesehen wird. Sind dies Zeugenaussagen von Helfern und Begleitern? 

Grundsätzlich ist der Betroffene derjenige, der den Nachweis erbringen muss, dass die Passbeschaffung unmöglich ist. Dies ist ihm jedoch in vielen Fällen nur bedingt nachweisbar möglich. 

2. Ausstellung von GÜB bei Afghanen

Aufgrund der Tatsache, dass Berlin nicht nach Afghanistan abschiebt, ist die Praxis der Ausstellung von GÜB in Serie nicht hilfreich und auch unnötig. Hier sollen mind, Duldungen ausgesprochen werden, im Idealfall jedoch auch Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Abs. 5 ausgestellt werden.

3. Lebensunterhaltssicherung

Bei der Berechnung der Lebensunterhaltssicherung, die in vielen Fällen Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist, sollten mögliche Spielräume besser ausgenutzt werden. 

Hierzu gehört die Nicht-Berücksichtigung der Freibeträge nach § 11 b SGB II, aber auch die Ansetzung der Kosten der Unterkunft bzw. Miete nur mit dem Satz, der nach der AV Wohnen vorgesehen ist. Nur dieser Betrag ist der im Zweifel im Leistungsbezug ja erstattbar. 

Dabei sollen allerdings Zuschläge für Härtefälle oder Auszug aus einer Unterkunft ebenso unberücksichtigt bleiben. Letztgenannte sind ohnehin (im Augenblick) nur einmalig und gelten nicht mehr bei einem späteren Umzug. 

4. Elternnachzug bzw. Geschwisternachzug 

Seit April 2017 werden beim Nachzug zum UMF minderjährige Geschwister nicht mehr berücksichtigt bzw. erhalten Visa erst dann, wenn entweder die normalen Nachzugsvoraussetzungen wie Wohnung und Lebensunterhaltssicherung erfüllt sind oder der Nachzugsanspruch von einem Elternteil über eigenes Recht geltend gemacht wird. 

Berlin sollte in all diesen Fällen eine besondere Härte annehmen und den Nachzug gleichzeitig mit den Eltern ermöglichen.

5. Familiennachzug zu inzwischen volljährigen UMF

Bezugnehmend auf das Urteil des EuGH kann Berlin rpüfen, ob und inwieweit unbürokratisch eine Umsetzung des Nachzuges zum inzwischen volljährigen UMF für Altfälle, die aufgrund alter Rechtslage keinen Antrag gestellt hatten, als gegeben angesehen wird.

6. Verstärkte Nutzung von § 25 Abs. 5

Die Möglichkeit zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei langjährigem Aufenthalt (über 18 Monate) sollte viel stärker in den Fokus rücken, um Kettenduldungen auszuschließen. 

Besonders für Afghanen und hier insbesondere jüngere sollte mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 eine Bleibeperspektive geschaffen werden. In diesem Zusammenhang kann auch eine entsprechende Integrationsprognose Grundlage sein (siehe auch detaillierter hier: https://berlin-hilft.com/2017/06/30/jugend-braucht-eine-chance-unser-vorschlag-zum-bleiberecht/ )

 

FAG 2 – Unterbringung, Wohnen & Soziales

Ergebnisprotokoll des Workshops zur Facharbeitsgruppe 2 – Unterbringung Wohnen und Soziales

Workshopleitung/Protokoll: Amei v. Hülsen-Poensgen und Felicitas Karimi (Willkommen im Westend)

Material: Aktuelle Textbausteine lagen nicht vor.
Grundlage ist der Abschlussbericht FAG 2 (14.02.2018, Norbert Gläser, SenIAS) => Präsentation Anhang (oder Link)

Ziel: Die Senatsverwaltung für Integration und die ihr unterstellte Behörde das Landesamt für Flüchtlinge (LAF), die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und die Berliner Bezirke sollen  alle Möglichkeiten nutzen, die Aufnahme, die Versorgung und die Wohnsituation von Geflüchteten in Berlin zu verbessern.

Kritikpunkte und Forderungen bzgl. der derzeitigen Situation und den bisherigen Ergebnissen der Facharbeitsgruppe:

  1. Kritik an Belegungssteuerung und Objektstrategie 
  • Schließung Tempelhofer Hangar als Ankunftszentrum
  • Kein Kapazitätsaufbau bei Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE)
  • Kritik an Objektstrategie „Fordern und Fördern“ GU 1-3
  • Problem der „Selbstzahler“ muss umgehend gelöst werden
  1. Qualitätssicherung/unabhängige Beschwerdestelle in allen Unterkünften
  2. Bedarfsgerechte Versorgung und Unterbringung aller Geflüchteter und Berücksichtigung besonders Schutzbedürftiger
  3. Versorgung mit Wohnraum muss oberste Priorität haben
  • Schnelle Umsetzung wichtiger Forderungen aus dem Abschlussbericht
  • Weitere Forderung zur schnellen Unterbringung in Wohnungen 
  • Probleme Geflüchteter als Symptome für strukturelle Mängel im System: Wohnungsnot, Mangel an bezahlbaren Wohnungen
  1. Realisierbare und lange geforderte Verbesserungen sofort umsetzen

Zu 1: Kritik an Belegungssteuerung und Objektstrategie „Fordern und Fördern“

(geplante Aufteilung: Ankunftszentrum(AKZ) , Erstaufnahmeeinrichtung (EAE), Gemeinschaftsunterkunft (GU) 1-3 (siehe Anhang)

  • Schließung Tempelhofer Hangar als Ankunftszentrum
  • Sofortige Schließung der ungeeigneten Unterkunft im Flugzeughangar und Verlegung des Ankunftszentrums in ein gut ausgestattetes Gebäude. 
  • Zugang zu unabhängiger Asyl-und Verfahrensberatung
  • Keine Beteiligung am Schnellverfahren, genügend Zeit für Rechtsberatung.
  • Kein Kapazitätsaufbau bei Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE)

Neben dem Ankunftszentrum baut das LAF Unterkünfte zu EAEs aus => Restriktionen: Sachleitungen, Vollverpflegung, Residenzpflicht, Wohn- und Arbeitsverbot, Gefahr der Dauereinweisung für Menschen aus sog. ‘sicheren Herkunftsländern’. Eine Rechtspflicht der Länder besteht nicht „die Länder handeln im Rahmen ihrer Kapazitäten“.§ 48-50 AsylG ermöglichen frühere Entlassung aus der Wohnverpflichtung.

  • Wohnverpflichtung auf wenige Tage beschränken (Ankunftszentrum)
  • Keine Unterkünfte mit Restriktionen und Sachleistungen in Berlin, GUs mit Küchen, Privatsphäre und Bargeld für alle
  • Kritik an Objektstrategie „Fordern und Fördern“ GU 1-3
  • Maximierung von Umzügen (z.B. AKZ  EAE GU1 GU3) = Verlust von Schul- und Kitaplätzen im Sozialraum 
  • Menschen mit besonderen Schwierigkeiten dürfen nicht  mit schlechteren Wohnstandards bestraft werden
  • kein Belegungsmanagement mit Zuweisung in gute GUs nach vermeintlichen Fähigkeiten und Kompetenzen, keine „Wohnfähigkeitsprüfung“ (Housing first)
  • Erhöhte Anforderungen an alle Unterkünfte: Abgeschlossene Wohneinheiten und gute Betreuung für alle 
  • MUFs: kleine dezentrale Einheiten statt großer Standorte, Mietverträge für Apartments in den MuFs, Zeitdauer von Bau und Planung zu lang
  • Problem der „Selbstzahlers“ muss umgehend gelöst werden

Menschen in Arbeit und Ausbildung müssen den gesamten Tagessatz in den Unterkünften selber zahlen

  • Menschen dürfen nicht in existenzielle Not gebracht und an der Aufnahme von Ausbildung und Arbeit gehindert werden
  • Pauschalbetrag/Gebührenmodell für Unterkunftskosten statt Tagessätze 

Zu 2: Qualitätssicherung und unabhängige Beschwerdestelle

  • Einheitliche Qualitätsstandards für alle Unterkünfte incl. Hostels
  • Unabhängige Beschwerdestelle
  • Kapazität für Kontrollen und verbindliche Maßnahmen bei Verstößen 
  • Recht auf Unberührbarkeit der Wohnung und Selbstbestimmung 
  • Umgang Ehrenamt und Betreiber verbindlich gestalten
  • Transparente Beteiligung von Geflüchteten und Initiativen an  der Ausarbeitung  Qualitätsstandards, Betreiberverträge und Beschwerdestelle.
  • Wieder öffentliche Bereitstellung der Materialien auf der Homepage des LAF

Zu 3.: Bedarfsgerechte Versorgung aller Geflüchteter und vulnerabler Personen

  • gesetzlich zustehende Ausstattung gewähren (z.B. Kleidung, Bargeld )
  • Familien in Wohnungen und Hostels erreichen und unterstützen
  • Schnelle Bearbeitung der Anträge, Sprachmittler in Behörden LAF
  • Besonders Schutzbedürftige müssen sofort in geeigneten Unterkünfte mit Apartmentstrukturen oder Wohnungen untergebracht werden

Zu 4.: Versorgung mit eigenem Wohnraum muss erste Priorität haben

  • Schnelle Umsetzung wichtiger Forderungen aus dem  Abschlussbericht: 
  • Aufstockung der Kontingente Wohnen für Flüchtlinge (WfF) und des geschützten Marktsegments (Ausweitung auf private und genossenschaftliche Vermieter*innen), Kooperationen mit öffentlichen und privaten Wohnungsbaugesellschaften, Maßnahmen gegen Diskriminierung (Sensibilisierung, Gesetze)
  • Beratungsstellen (für Geflüchtete, Vermieter*innen, Unterstützer*innen): Akquise, Begleitung der Wohnungssuche, Unterstützung bei/nach Einzug in allen Bezirken
  • WBS auch für Asylsuchende und Geduldete
  • Arbeitsabläufe bei LAF/Jobcenter straffen und Kooperation zwischen den Behörden verbessern (Mietübernahme) , damit keine Mietangebote verloren gehen
  • Weitere Forderung zur schnellen Unterbringung in Wohnungen 
  • Bürgschaften und Anmietung von Trägerwohnungen durch LAF/Stadt
  • – Verbindliche Vorab-Mietübernahmescheine durch LAF/ Jobcenter
  • Keine Ablehnung wegen geringfügiger Überschreitung der AV Wohnen und der  Heiz-und Betriebskosten
  • Öffentliche Apelle von Senat, Politik, Bezirken an Geflüchtete zu vermieten
  • Einzelfallhilfe bei der Wohnungssuche nach § 67 SGBII (Personen in besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten)
  • Probleme Geflüchteter als Symptome für strukturelle Mängel im System: Wohnungsnot, Mangel an bezahlbaren Wohnungen
  • Spekulation mit Wohnraum mit allen Mitteln verhindern (Zweckentfremdungsverbot konsequent nutzen, Ferienwohnungen, spekulativen Leerstand von Wohn-und Gewerbegebäuden beschlagnahmen).
  • Schnelleres Bauen und Baugenehmigungen von bezahlbarem Wohnraum und verbindliche Quote für Sozialwohnungen bei allen Bauprojekten
  • BIM und BIMA Immobilien und Grundstücke  müssen verbindlich für den Bau von bezahlbarem Wohnraum zur Verfügung stehen

Zu 5. Realisierbare und lange geforderte Verbesserungen sofort umsetzen:

Problem des vorliegende Abschlussberichts: alles sehr vage formuliert, vieles erst längerfristig und nur mit zusätzlichen Finanzmitteln realisierbar. Gleichzeitig wurden wichtige und lange bekannte Forderungen von NGOs und Initiativen bis heute nicht umgesetzt 

  • Maßnahmen zur Unterstützung bei der Wohnungssuche: z.B. WBS für alle, zentrale Wohnberatungsstellen, Vorab-Mietübernahmescheine, Übernahme von Bürgschaften, Apelle an Geflüchtete zu vermieten, Selbstzahlerproblem usw. 
  • Menschenwürdige Bedingungen in allen Unterkünften in denen die Menschen jetzt schon leben: kein Ausbau von EAEs, Hangar schließen, bestehende Qualitätsstandards jetzt überprüfen: Beschwerden nachgehen und Verstöße ahnden, Wahrung der Rechte auf Besuch und der Unverletzlichkeit der Wohnung, keine Entwendung von Elektrogeräten, Teppichen und Einrichtungsgegenständen der Bewohner*innen  usw.)

 

 

FAG 3 – Gesundheit & Pflege

Ergebnisprotokoll des Workshops zur Facharbeitsgruppe 3 – Gesundheit und Pflege

Workshopleiterinnen/Protokoll: Amei v. Hülsen-Poensgen und Felicitas Karimi (Willkommen im Westend)

  1. Ausgangslage ist nicht geklärt, systematische Erhebung der Bedarfe. 
  2. Regelsysteme müssen sich verändern. 
  3. Vorhandene Ressourcen der Geflüchteten selbst besser nutzen. 
  4. Lebenssituation Geflüchteter begünstigt Entstehung/Chronifizierung von Erkrankungen 
  5. Fehlende Unterkünfte für Menschen mit besonderen Bedarfen
  6. Anonymer Krankenschein für Menschen ohne Papiere
  7. Unbefriedigende/verwirrende Zuständigkeitsregelungen

Diskussionsgrundlage:

Die Gruppe der Teilnehmenden der FAG3 Gruppe war relativ geschlossen und bestand v.a. aus vielen Fachleute und Vertreter*innen der Senatsverwaltung. Aus dem Bereich der Initiativen gab es keine Teilnahme.

Material:

Die aktuellen Textbausteine lagen den Organisator*innen nicht vor.
Der Workshop wurde mit unzureichendem und veralteten Material vorbereitet: Präsentation zum Zwischenergebnis am 6.3.2018 von Dr. Thomas Götz, Giselher Woite, Sebastian Festag (Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. ) 

  • Anhängende Präsentation 2018-04-12 Präsentation FAG3 Planbar.pptx 

Grundlegende Kritikpunkte an den derzeitigen Verfahren bzw. an den Ergebnissen der Facharbeitsgruppen:

  1. Ausgangslage ist nicht geklärt, Bestandaufnehme und systematische Erhebung der Bedarfe notwendig . 
  • Wie in vielen anderen Bereichen existieren zu gesundheitlichen Bedarfen Geflüchteter keine belastbaren Zahlen. Dies gilt für Menschen mit Suchtproblemen, genauso wie für Traumatisierte, chronisch Kranke oder der Pflegebedürftige. Wie viele Betroffene gibt es, wo leben sie in Berlin, welche Sprachen sprechen sie? Wie soll Planung funktionieren, wenn man nicht weiß, wovon man spricht?
  • Ebenfalls wenig Übersicht gibt es auf der Angebotsseite von Senat, Bezirken und privaten Trägern. Die Akteure arbeiten nicht vernetzt. 
  1. Regelsysteme müssen sich verändern: mehr Kapazität, Interkulturell aufgestellt

In den Arbeitsgruppenergebnissen ist viel die Rede von Brückenangeboten in die Regelsysteme hinein, von Gesundheitslots*innen und Sprachmittler*innen. Viele Probleme entstehen jedoch, weil die Regelsysteme selbst ohnehin

  • überlastet sind – dies gilt an vielen Stellen. Es gibt z.B. zu wenige betreute Wohnplätze für psychisch Kranke oder Drogenabhängige. Für Geflüchtete gibt es zusätzlich erhöhte Hürden in das überlastete System hineinzukommen. Andere Beispiele sind Geburtshilfe, Hebammenbetreuung, Pflege und vieles mehr. Im Pflege- und Gesundheitsbereichen z.B. in den Kliniken herrscht schon jetzt Personalmangel. Anders als in der FAG dargestellt reichen auch die Therapieplätze nicht aus und es gibt schon jetzt lange Wartezeiten. 
  • Auf besondere Bedarfe nicht vorbereitet sind – z.B. auf Traumatisierungen durch Krieg, Gewalt und Flucht wird im Regelsystem nicht mit Kapazitätserweiterungen reagiert.
  • unzureichend interkulturell aufgestellt sind. In großen Kliniken muss verstärkt mehrsprachiges Personal eingestellt werden oder zumindest Sprachmittler eingesetzt werden, die fest in die Teams integriert sind, Ärzt*innen und Pfleger*innen müssen interkulturell und für die Arbeit mit Sprachmittlern geschult sein. Die in den Spezialangeboten für Geflüchtete gewonnenen Erfahrungen sollten für die Weiterentwicklung der Regelsysteme genutzt werden. 
  1. Vorhandene Ressourcen der Geflüchteten selbst besser nutzen

Unter den Geflüchteten sind viele, die selbst aus medizinischen, pflegerischen oder psychologischen Kontexten kommen. 

  • Geflüchteten niedrigschwelligen Zugang in das Gesundheitssystem ermöglichen, monatelanger Stau der Anerkennungsverfahren und die Verweigerung der Anerkennung im Ausland gewonnener Berufserfahrung sind kontraproduktiv.
  1. Lebenssituation Geflüchteter begünstigt Entstehung/Chronifizierung von Krankheiten
  • Prekäre Wohnformen, fehlende Privatsphäre und Selbstbestimmung, Vollverpflegung, Rassismus und Gewalt auch in den Unterkünften, lange Wartezeiten, mangelnder Zugang zu Arbeit, unsichere Zukunftsperspektiven machen die Menschen krank. 
  • Sinnvolle Traumatherapie kann nur im sicheren geschützten Umfeld  einer eigenen Wohnung sinnvoll durchgeführt werden.
  • Präventive Gesundheitsvorsorge ist Querschnittsaufgabe und erfordert die ressortübergreifende Arbeit der Verantwortlichen. Allen Beteiligten muss klar sein, dass schwierige Lebensbedingungen nicht nur psychosoziale Probleme schaffen oder verstärken, sondern Integration verhindern und auch eine deutliche Kostenbelastung des Gesundheitssektors nach sich ziehen.
  1. Fehlende Unterkünfte für Menschen mit besonderen Bedarfen
  • In den Unterkünften gibt es keine diagnostisch geschulten Fachkräfte für Bewohner*innen, die auffällig oder schwierig sind. Das gilt noch verschärft in Hostels.
  • Es fehlen Unterkünfte für vulnerable Menschen, besonders auch für Menschen mit psychischen und/oder Suchtproblemen oder körperlichen Einschränkungen. 
  • Vorschriften, die diese Menschen negativ treffen, sind auf den Prüfstand zu stellen, wie z.B., dass nach 4 Tagen Aufenthalt in einer psychiatrischen Einrichtung der Platz in der Unterkunft und damit das soziale Umfeld verloren geht.
  1. Anonymer Krankenschein für Menschen ohne Papiere

Bedarfe „illegaler“ oder aus sonstigen Gründen unversicherter Menschen müssen berücksichtigt werden. 

  • Der im Koalitionsvertrag vorgesehene anonyme Krankenschein muss endlich eingeführt werden, die darauf erbrachten Leistungen müssen ausreichend bezahlt und schnell abgerechnet werden.
  1. Unbefriedigende/verwirrende Zuständigkeitsregelungen

Wegen des Nebeneinanders der Geburtsdatums- und der Wohnort-Zuständigkeit der Bezirke, gerade auch im Bereich der gesundheitlichen und psychosozialen Betreuung ergeben sich für die Betroffenen hohe Hürden, Reibungsverluste und vernetztes Arbeiten wird verhindert.

  • Abschaffung der Geburtsdatenreglung, klare Anweisung welche Leistungen Bezirke einheitlich bewilligen müssen (z.B. Hilfe nach § 67 u.ä.)

Wie in anderen Arbeitsgruppen auch, wurde die grundlegende Prämisse des Planungsprozesses – die Haushaltsneutralität – kritisiert.

 

 

FAG 4 – Kinder, Jugendliche, unbegleitete Minderjährige und Familie einschl. vorschulischer & schulischer Bildung
sowie Berufsorientierung & -vorbereitung sowie Erwerb von Deutschkenntnissen

Wichtige Ergebnisse zum Handlungsfeld 4 (Dr. Sabine Speiser und Hans-Jürgen Kuhn)

4.1 – umF, Jugend und Familie

Grundsätzliche Anmerkungen

Wir teilen die klare Orientierung auf Teilhaberechte der Geflüchteten an den Regelsystemen im Handlungsfeld und die Bewertung von Bedarfen und Problemsituationen in den Regelsystemen des Bildungs-, sowie sozial- und jugendpädagogischen Förderbereichs. Dies gilt auch für den Bedarf an Sprachvermittlung. Wir anerkennen die Anstrengungen der Senatsverwaltung die Regelsysteme zu ertüchtigen, sehen aber noch immer erheblichen Bedarf.

Im Gesamtkonzept fehlen empirische Grundlagen (Daten, Zahlen), klare Zielsetzungen, die Machbarkeit über die Anbindung an den schon verabschiedeten Haushalt sowie Planzahlen und Quoten, die die Beteiligung der Geflüchteten an den Angeboten von Bildungs-, Familien-, Sozial- und Jugendhilfe festschreiben. Dies gilt ebenfalls für die Vernetzung, innerhalb und zwischen den Textbausteinen der FAG und mit anderen FAG (bspw. Gesundheit, Arbeitsmarkt). Ressortübergreifende Zusammenarbeit wird nur in Ansätzen genannt, noch weniger die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Institutionen und den zivilgesellschaftlichen Akteuren. Wir haben deutliche Zweifel, dass das Konzept mit einer schwarzen Null umsetzbar sein wird.

Im Übrigen verweisen wir auf den umfangreichen Forderungskatalog des Flüchtlingsrats.

Offene Handlungsbedarfe

  • Geflüchtete sind im Text ausschließlich als Empfänger beschrieben und nicht als Akteure, die eigene Wege suchen zur Inklusion in eine bunte Stadtgesellschaft und zur Nutzung ihrer auch professionellen Potenziale. Auch Migrant*innenselbsthilfe-organisationen sind als Akteure zu wenig sichtbar. 
  • Aufsuchende Informations- und Beratungsstrategien fehlen. Es ist nicht klar dargelegt, wie Angebote und Information über Rechte und Pflichten beispielsweise zu Kita und Schule die Geflüchteten erreichen.
  • Die Regelsysteme sind vielfach überlastet. Die Lösung kann nicht die Verstetigung von Parallelsystemen sein und auch nicht die Akzeptanz fehlender Qualität im Regelsystem. Mit den Ressourcen für eigene „Flüchtlingsangebote“ („Fit für die Schule“, „Frühe Bildung vor Ort“, „WK+“, etc.) sollten besser Regelsysteme im Umfeld der Unterkünfte ausgebaut werden. Für jedes dennoch bestehende „Flüchtlingsangebot“ muss  es eine schnelle verbindliche Überführung in die Regelsysteme geben. Als Ersatz sind solche Angebote abzulehnen.Möglichkeiten der Flexibilität der Regelsysteme statt Parallelsysteme werden nicht ausreichend reflektiert.
  • Für unbegleitete minderjährige Geflüchtete (Kap. 1) gilt der Primat des Jugendschutzes vor Ausländerrecht, den der Text nicht eindeutig aufweist. Kein Druck zur Asylantragsstellung durch die Ausländerbehörde!

Verbindliche Standards und Verfahren des Clearingprozesses (Inobhutnahme, Unterbringung und Versorgung) werden genannt, müssen aber im Konzept offengelegt werden. Wir fordern den Zugang zu unabhängigen Jugend-Beratungsstellen auch während der Clearingphase.

Gefordert wird der Auf- und Ausbau von Wohngruppen für Jugendliche, auch für junge Volljährige mit professionellem interkulturellem Personal und in gemischten Gruppen der Jugendhilfe(Geflüchtete/Nicht-Geflüchtete). 
Die Begleitung in die Volljährigkeit muss besser organisiert werden. Hilfen für junge Volljährige (HzE) müssen umfangreicher gewährt werden, passgenauere Ansätze zur Unterstützung in die Selbstständigkeit, Wohnangebote und Brückenangebote, insbesondere für Jugendliche, die bei ihrem 18. Geburtstag noch keine ehrenamtliche Begleitperson (Vormund/Pat*in) haben.
Vormünder und Pat*innen leisten wichtige Arbeit aber wollen und können kein Ersatz für fehlende staatliche Dienstleistungen sein! Für Vormünder und Pat*innen muss Beratungsangebot ausgebaut werden!

  • Wir begrüßen, dass das Landesjugendamt seine Zuständigkeit für umF in Flucht-gemeinschaften und Familienverbünden anerkannt und lehnen den Sprachgebrauch „begleitet Unbegleitete“ als beschönigend ab. Standards und Verfahren dieser Zuständigkeit sind nicht ausreichend klar beschrieben, ebenso wie allgemein die Verfahren im Rahmen des Jugendschutzes im Konzept nicht dargelegt sind.
  • Die verbindliche Verankerung von Kinder- und Jugendschutz in den Unterkünften war überfällig. Dies ist jedoch in großen Unterkünften mit Vollverpflegung realistisch kaum umsetzbar. Es fehlt die Transparenz, was verbindlich eingeführt und wie die Umsetzung kontrolliert wird. Wir fordern einen niedrigschwelligen Zugang zu einem unabhängigen Beschwerdemanagement für Kinder und Jugendliche einzuführen.
    Ein verbesserter Zugang zu eigenen Wohnungen für Geflüchtete ist auch aus Perspektive aus Kinderschutzperspektive unterbelichtet.
  • Zum Thema Jugendarbeit (Kap 4) ist wenig hinzuzufügen, aber es bleibt zu unverbindlich. Die Jugendhilfe für junge Geflüchtete, insbesondere umF darf nicht eingeschränkt werden.

Für Jugendliche, die in den vergangenen Jahren durch alle Netze gefallen sind, fehlen kreative innovative neue Ansätze, dies gilt ebenfalls für Jugendliche ohne oder mit gebrochener formaler Bildungsbiografie hinsichtlich des Schulsystems.

  • Insbesondere für Kinder- und Jugendarbeit sowie Familienförderung ist die Orientierung auf gemeinsame Maßnahmen für Geflüchtete und nicht Geflüchtete unterbelichtet.
  • Das Recht auf Kitaplatz (Kap. 2) wird endlich anerkannt und muss nun auch umgesetzt werden! Geflüchtete benötigen jedoch mindestens die Voraussetzungen, der Kitapflicht (18 Monate vor Schuleintritt zum Erwerb der deutschen Sprache §§41, 55 SchulG) nachzukommen. Wir lehnen segregierende Kita-Angebote in Unterkünften ab, diese ermöglichen keine Integration und keinen kindgerechten Spracherwerb! Sie müssen zügig in Regelsysteme überführt werden. Es fehlt Flexibilität, angesichts des Mangels, Teilzugänge zu eröffnen, die Übersicht und das Meldesystem zu freien Plätzen zu verbessern, etc.
  • Den dargestellten Bedarf an Kompetenzentwicklung pädagogischen Personals (Kap. 6) schlagen wir vor zu ergänzen mit anti-rassistischer, kultursensibler, sprachsensibler Kompetenzentwicklung auch für Verwaltungspersonal. In solche Qualifizierungen sollten Geflüchtete selbst als Trainer*innen einbezogen werden.
  • Daneben gibt es eine Vielzahl von konkreten Problemen und deren praxisnahen Lösungen, die wir im Konzept vermissen:
  • Berlinpass für umF, der die Nutzung der Kantine und damit des Ganztagesangebots an Schulen und generell die Teilhabechancen erhöht.
  • Verringerung der Fallzahl für Amts- und Vereins Vormünder*innen
  • Mehr Deutschkurse für geflüchtete Frauen mit Kinderbetreuung (als Übergangs-lösung bis zum Kitaplatz)
  • Überarbeitung der AV JAMA
  • Ausführungsvorschriften statt Leitfaden für die zügige Umsetzung von Kita- und Schulpflicht für geflüchtete Kinder und Jugendliche
  • Niedrigschwelliger Zugang zu unabhängiger Beschwerdestelle bezogen auf Kita und Schule und die Umsetzung des Jugendschutzes

Wichtige Ergebnisse zum Handlungsfeld 4.2

Integration in Allgemeinbildenden und beruflichen Schulen

Grundsätzliche Anmerkung

Wir unterstützen die in den Texten enthaltene grundlegende Orientierung darauf, die schulischen Regelsysteme zu stärken und alle vorbereitenden Maßnahmen und Sonderlerngruppen nur als zeitlich zu begrenzenden Einstieg/Übergang zu betrachten.

Positiv sehen wir auch die Absicht für ganz Berlin einen verbindlichen Rahmen zur Qualitätssicherung des Unterrichts vor allem in der Sekundarstufe festzulegen und bezirksübergreifende Vorgaben zu machen. Die Eigenständigkeit der Schule kann sich auf die Umsetzung beziehen, es muss aber klare und verbindliche Ziele und Festlegungen zu Inhalten, Formulare und Verfahren geben, da sich inzwischen eine große Beliebigkeit entwickelt hat, die fachlich nicht sinnvoll ist.

Erforderlich ist eine längsschnittliche Evaluation der Ergebnisse der unterschiedlichen Beschulungskonzepte. Die Absicht, damit noch in 2018 zu beginnen wird ausdrücklich unterstützt.

Offene Handlungsbedarfe

  • Aus allen Praxisberichten wird deutlich, dass die psychosoziale Situation vieler geflüchteter Kinder und Jugendlicher auch erhebliche Lernstörungen nach sich zieht.Dazu trägt auch die für viele immer noch unbefriedigende Wohnsituation bei. Umso mehr ist es erforderlich die personellen Unterstützungsangebote deutlich zu verstärken. Die Anzahl der Schulpsychologen und Sozialarbeiter die auf diesem Gebiet tätig werden muss deutlich erhöht werden. Dies nützt am Ende auch allen anderen Schülerinnen und Schülern, für die diese Angebote ja auch offen stehen sollen.
  • Nach wie vor sind Willkommensklassen nicht immer ein geschätzter und integrierter Bestandteil der Schule. Ebenso gibt es deutliche Defizite bei der Nutzung von Ganztagsangeboten durch geflüchtete Jugendliche. Hier sind nicht nur neue Formen der Informationsvermittlung erforderlich, sondern auch schulaufsichtliche Kontrollen und Steuerungsleistungen, um diese Ansprüche in jeder Schule durchzusetzen.

Wir fordern klare Regeln wie geflüchtete Kinder auch in den WK in ihren Schulen integriert werden können und wie soziale Interaktionen mit deutschen Kindern gefördert wird.

  • Das zentrale Problem der Integration in Bildung sind die Übergänge aus den Willkommensklassen in die Regelklassen und der Übergang in das berufliche Schulsystem.

Um das zu bewältigen muss besser als bisher gewährleistet werden, dass die Lehrerstundenzuweisungen für begleitende Maßnahmen für Regelklassen auch tatsächlich hierfür eingesetzt werden. In der Schulanfangsphase (JÜL) sollen die Kinder ausschließlich in Regelklassen unterrichtet werden.

Der Übergang von Willkommensklassen in Regelklassen in allen Schultypen muss nach verbindlichen berlinweiten Regeln (Lernstandards, Dokumentation von Lernfortschritten, etc) organisisert werden.
Außerdem müssen starre Altersgrenzen 16 oder 18 aufgegeben werden, um eine individuelle Passung der Lernvoraussetzungen und Bildungsgänge zu erreichen. Dazu wäre es sinnvoll, die Lernstände und Kompetenzen der Jugendlichen in ihrer Herkunftssprache zu erheben und nicht nur den Ansatz der defizitorientierten Sprachfeststellung in der deutschen Sprache zu verfolgen.
Für die neu hinzukommenden Schüler*innen müssen Unterstützungsangebote bereitstehen, sprachlich, fachsprachlich und in Fächern, in denen Nachholbedarf besteht. Dies gilt insbesondere für Berufsschulen. 

  • Die mitgebrachte Mehrsprachigkeit vieler Kinder und Jugendlicher (nicht nur der Geflüchteten) wird im Berliner Schulsystem bisher weitgehend ausgeblendet. Insbesondere für die neuen Sprachen arabisch, farsi und andere müssen dringend ergänzende Angebote aufgebaut werden.
  • Für die besondere Gruppe der 14-16 jährigen Jugendlichen, die spät und mit geringen formalen schulischen Qualifikationen aus dem Heimatland zu uns gekommen sind, müssen innovative Lerngelegenheiten z.B. durch Angebote des produktiven Lernens eingerichtet werden. Diese müssen wohnortnah an Schulen angeboten werden um eine Integration zu ermöglichen. Zentrale Lernorte für solche Schülerinnen und Schüler wie das Bildungszentrum Teskeschule lehnen wir weiterhin ab.

Da ein Teil dieser Jugendlichen in absehbarer Zeit nicht den Abschluss MSA erreichen wird, müssen die Bildungsziele auch auf nicht-formale Bildungsziele erweitert werden, um auch ohne Schulabschluss eine Integration in Ausbildung und Arbeit zu ermöglichen.

  • Die Ausweitung bestehender Angebote wie Ferienschulen wird unterstützt, allerdings sollte darauf geachtet werden, dass diese auch für bedürftige Schülerinnen und Schüler angeboten werden, die keinen Migrationshintergrund mitbringen. Hier sollten keine Sondersysteme installiert werden, sondern für alle die diesen Bedarf haben ausreichende Angebote in den Bezirken aufgebaut werden. Gerade die Sommerferien stellen eine Risikosituation in Bezug auf Sprachregression dar, wenn keine Spracherwerbsgelegenheiten angeboten werden.

 

 

FAG 5 – Arbeitsmarktintegration, Erwerbsleben und Ausbildung

Ergebnisprotokoll des Workshops zur Facharbeitsgruppe 5 – “Arbeitsmarktintegration, Erwerbsleben und Ausbildung Geflüchteter”

Workshopleiter*innen/Protokoll:  Andreas Tölke (Be an Angel e. V.) und Ursula Nix  (weltweit – Asyl in der Kirche Berlin-Brandenburg e. V.)

1. Bildungssystem / qualifizierte Abschlüsse: Schwierigkeiten und Hürden

2. Prozessabläufe und Schnittstellen

3. Spracherwerb & Bleibeperspektive

4. Koordination von Angeboten  

5. Lösungsvorschlag: One-Stop-Agency

 

Zu 1. Bildungssystem – qualifizierte Abschlüsse: Schwierigkeiten und Hürden

Die Jobcenter richten die Beratung in der Regel nach einer möglichst zügigen Vermittlung in den Arbeitsmarkt aus. D.h. selbst qualifizierte Bewerber werden in den Niedriglohnsektor vermittelt.

Für die neu Angekommenen ist das Bildungssystem in Deutschland kaum zu erfassen. In den meisten uns bekannten Fällen eröffnet die Beratung im Jobcenter kaum Möglichkeiten. Stichworte: duales Studium, Hoheit der Universitäten über Studienbewerber individuell zu entscheiden – Beratungen und Informationen, die die wenigsten erhalten. Die Beratungsqualität in den Jobcentern muss dringend erhöht werden.

Es gilt festzustellen: desto qualifizierter ein Berufsabschluss, ein absolviertes Studium, desto sicherer ist der Arbeitsplatz, desto sicherer ist eine Karriere, desto sicherer gelingt Integration.

  • Nachweis der Qualifikation:

Laut Aussage der IHK wird nach Nachweis einer über vier-jährigen Tätigkeit nur noch eine Prüfung fällig um einen Abschluss zu erhalten. 

Die Nachweise sind oft schwer zu erbringen. Eine verkürzte Ausbildung beim praktischen Nachweis (grade in Berufsbildungseinrichtungen) wäre sinnvoll. Wahlweise eine Kommission zur Beurteilung mit nachfolgend entsprechend verkürzter Ausbildung oder direkter Prüfung für einen Abschluss.

Oft werden die vorhandenen Fähigkeiten in Deutschland nicht genutzt beziehungsweise anerkannt. Der Weg ist beschwerlich: das Jobcenter muss eine Kostenbewilligung für eine beglaubigte Übersetzung der vorhandenen Zeugnisse ausstellen, erst im Nachhinein wird die Rechnung dann vom Jobcenter für den Übersetzer beglichen. Die Zeugnis Anerkennungsstelle und deren Gebühren werden ebenfalls vom Jobcenter übernommen aber auch erst nachdem der Antragsteller vorab die Kosten übernommen hat. Hier braucht es mehr Transparenz und lineare Handlungsabläufe.

Auch von Seiten der Bildungsträger sollte die erweiterte Jugendhilfe bis 27 Jahren den Zugang zur Ausbildung erleichtern. Aktuell ist die Aufnahme einer Ausbildung mit 24 Jahren das maximale Alter. 

Zu 2. Prozessabläufe und Schnittstellen

  • Übergang vom Sprachkurs in eine Ausbildung / Qualifizierung / in einen Job:

Sprachkurse berücksichtigen i.d.R. keinen Wortschatz aus dem Berufsalltag. Stattdessen werden alltagsferne Situationen eingeübt („Heike und Andreas planen ihren Urlaub“). Um auch eigene Kompetenzen erfassen zu können, bedarf es eines entsprechenden Wortschatzes. Sprache, Kompetenzerfassung und berufliche Orientierung können nicht voneinander getrennt werden.

Innerhalb von Sprach- und Integrationskursen könnten Menschen mit interkulturellem Hintergrund entsprechendes Wissen vermitteln und Fähigkeiten von Geflüchteten herausarbeiten.

Auch Willkommenslotsen / Sprachmittler / und Lehrer*innen / Paten an allgemeinbildenden Schulen sowie Sprachschulen sollten diese ganzheitliche Herangehensweise praktizieren.  

  • Von Seiten der Arbeitgeber:

Generell wird von allen beteiligten Organisationen und Institutionen bemängelt, dass es zu viele einzelne Anlaufstellen gibt. Das gilt nicht nur für die Phase der Vorbereitung (Erbringung der erforderlichen Dokumente, Abschlüsse, Zeugnisse), sondern auch für die Phase der Vermittlung innerhalb der Jobcenter, beziehungsweise der Bundesagentur für Arbeit. Sowohl dem zukünftigen Arbeitgeber, als auch dem Arbeitnehmer stellen sich eine Vielzahl von Hürden: die Förderinstrumente werden nach Einschätzung des jeweiligen Sachbearbeiters vergeben. Beispiel: syrischer Koch ohne Sprachkenntnisse in, ohne Know-how im Bereich Lebensmittelhygiene, ohne Know-how im Bereich Einkauf in Deutschland, ohne Know-how im Bereich digitale Verarbeitung von Bestellungen, Auslastung der Gaststätte, wird mit 50 % Eingliederungshilfe für sechs Monate gefördert. 

Der Entscheid, um beim Beispiel zu bleiben, wurde dem Arbeitgeber nach drei Monaten zugestellt. Kein Arbeitgeber wird so lange auf eine Arbeitskraft warten.

Für Arbeitgeber bedeutet die Einstellung eines Geflüchteten mit den entsprechenden Fördermaßnahmen: 

– Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit

– Kontakt zu den jeweiligen Jobcentern

  • im Falle einer Ausbildung zusätzlich Kontakt zum Arbeitgeber Service am jeweiligen Standort des Betriebs. 

Im Vorfeld muss der Arbeitgeber selbständig alle Informationen über die entsprechenden Fördermaßnahmen organisieren, um die entsprechenden anfälligen Fragen bei den einzelnen Institutionen platzieren zu können.

Gerade für klein- und mittelständische Unternehmen sind das Hürden, die oft kaum zu überwinden sind.

Selbst bei großen Ketten wie bspw. Sheraton Berlin wäre nach Aussage der Personalleiterin die Vergabe von Ausbildungsplätzen an Geflüchtete ohne die Hilfe einer freiwilligen Organisation unmöglich gewesen. Der Arbeitsaufwand, der zusätzlich auf die Personalabteilung zukommt hat ein Volumen überschritten, das für das Unternehmen nicht tragbar ist.

Zusätzlich zu den Förderinstrumenten von der Bundesagentur für Arbeit sind die Arbeitgeber in der Regel kaum über die verschiedenen asylrechtlichen Bestimmungen informiert. Auch da herrscht Handlungsbedarf. Die Arbeitgeber gehen davon aus, dass eine von der Ausländerbehörde genehmigungspflichtige Aufnahme eines Erwerbs und daran anschließende Verfahren zu kompliziert sind, um erfolgreich abgeschlossen zu werden.. Desweitern ist die Unsicherheit, ob es möglich ist einen  Arbeitnehmer aufgrund seines Asylstatus langfristig einzuplanen, ein Hemmnis. 

Auch das Verfahren einer Ausbildungs-Duldung ist für einen Arbeitgeber in der Regel undurchschaubar. Die entsprechende Unterstützung von Seiten der Jobcenter beziehungsweise der Ausländerbehörden ist mangelhaft. Weder wird umfassend darüber informiert wie die Rechtssituation ist, noch erhält der Arbeitgeber die entsprechende Unterstützung bei der Antragstellung.

Es gilt die interkulturelle Kompetenz auf Seiten der Arbeitgeber zu stärken. In-house Angebote halten wir für unabdingbar.

Zu 3. Spracherwerb & Bleibeperspektive:

Ganz abgesehen von der individuellen humanitären Situation sind  Geflüchtete mit sogenannten geringen Bleibeperspektiven extrem benachteiligt. Der Zugang zum Spracherwerb gestaltet sich schwierig bis das Asylverfahren abgeschlossen ist. In diesem Zeitraum werden kaum bis keinerlei Anstrengungen unternommen, den Menschen den Zugang zu Arbeit, Spracherwerb und sozialer Teilhabe zu ermöglichen.  Wird das Asylverfahren erfolgreich abgeschlossen, wurde der Asylbewerber über den gesamten Zeitraum lediglich alimentiert und hat lediglich Kosten für den Sozialstaat produziert. Veränderte Zugangsvoraussetzungen sind hier unabdingbar.

Zu 4. Koordination von Angeboten:

Die großen nicht-staatlichen Träger von Caritas über Arbeiter-Samariter-Bund bis Malteser haben beinah identische Programme zur Integration in den Arbeitsmarkt entwickelt, die individuell je nach Träger betrieben werden. Hier wäre eine engere Vernetzung und Verzahnung der entsprechenden Angebote wünschenswert. Die Abstimmungsprozesse zwischen den Trägern erscheinen verbesserungswürdig. Netzwerken mit den entsprechenden Synergien würde auch dazu führen, dass nicht jeder Träger seine eigene Administration mit den dazugehörigen Kosten produziert, sondern zielgerichtet im Verbund 

Unterstützung für  Maßnahmen zur Qualifikation, zum Spracherwerb, zur Vermittlung entwickeln können.

Ähnliches gilt für neu entstandene Initiativen, die sich um die Vermittlung von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt bemühen. Alleine in Berlin sind vier verschiedene Initiativen bekannt, die ähnliche  Ziele verfolgen. Hier wäre ein Verbundnetz wünschenswert, das einzelne Standorte und Angebote erfasst und koordiniert.

Zusammenfassend sind singuläre Maßnahmen im Bereich der Integration in den Arbeitsmarkt mit sehr unterschiedlichen Standorten wenig zielführend oder erfolgsversprechend. Die Wohnsituation der meisten Geflüchteten hat zur Folge, dass der Wohnortwechsel quasi vorprogrammiert ist. Das bedeutet bei Wohnortwechsel neue Zuständigkeiten, neue Antragsformalitäten. Um die Angebote am alten Wohnort, am alten Standort, weiterhin wahrnehmen zu können, stehen die Geflüchteten vor großen logistischen Herausforderungen. Eine Herausforderung, die nicht selten zum Abbruch von Maßnahmen führt.

Zu 5. Lösungsvorschlag: One-Stop-Agency

Wir schließen uns der pragmatische Lösung der One-Step-Agency an. Sich ganzheitlich um die Belange von Geflüchteten zu engagieren ist der sinnvollste Ansatz. Bedingt durch die  Lebenssituation, ist alleinig Qualifizieren und / oder Vermittlung in den Arbeitsmarkt keine umfassende Lösung. Es gilt sämtliche Fragestellungen entsprechend der individuellen Lebenssituation zu erfassen, entsprechend der Fragestellungen wahlweise als Inkubator an Institutionen und Einrichtungen weiter zu vermitteln- immer ohne die Begleitung des Klienten aufzugeben. Sinnvoll erscheinen lokale Zweigstellen.

Als ebenfalls wichtig wird eine enge Kooperation mit den Organisationen und Initiativen erachtet, die sog. „Ground work“ leisten, also Geflüchtete in den Unterkünften aufsuchen, aber auch individuelle Betreuung leisten, um auch die Menschen zu unterstützen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. 

 

 

FAG 6 – Hochschulbildung

In den Ergebnissen zu FAG 5 enthalten.

 

 

FAG 7 – Sozialräumliche Integration

Ergebnisprotokoll des Workshops zur Facharbeitsgruppe 7 – Sozialräumliche Integration

Workshopleitung/Protokoll: Amei v. Hülsen-Poensgen und Felicitas Karimi (Willkommen im Westend)

Material: Aktuelle Textbausteine lagen nicht vor.
Grundlage ist der Kapitelentwurf Sozialräumliche Integration vom 13.02.18 (Heike Thöne,  SenStadtWohn)=> Präsentation Anhang (oder Link)

Aus Zeitmangel wurde die Ergebnisse dieser FAG nur am Ende der Arbeitsgruppe zu FAG 2 behandelt – eine ausführliche Diskussion war nicht möglich

Ergebnis: Viele in der Facharbeitsgruppe angedachten Wege sind zieführend und sinnvoll, es fehlen konkrete Umsetzungsschritte und die finanzielle Unterfütterung.

Kritikpunkte zu  den bisherigen Ergebnissen der Facharbeitsgruppe:

  • Angebote müssen wachsen – das geht nicht kostenneutral
  • Geld wird insbesondere benötigt für
    • KiTa- und Schulbau
    • Neue Räume der Begegnung
    • Ausreichende Sportstätten
    • Arbeitsplätze wie Hubs…
    • Interkulturelle Öffnung bestehender Institutionen (z.B. Sprachmittler an Schulen, KiTas, mehrsprachige lokale Infos für Neubürger…)
  • Keine Kritik der bisherigen Verwendung der Mittel (Beispiel BENN, das von oben auf verschiedene Bezirke verteilt wurde und nicht auf vorhandenen Strukturen aufsetzt)
  • Sozialräumliche Integration berücksichtigen bei der Organisation von Flüchtlingswohnen – Vermeidung von Umzügen, Mitspracherecht der Betroffenen
  • Klare, nachvollziehbare Zielsetzungen (Zeitraster, verfügbare Mittel) fehlen im Gesamtkonzept
  • Klare und sinnvolle Unterstützung bei der Selbstorganisation der neuen Berliner
  • Zugang zu Förderungen auch für migrant. Organisationen (im Kulturbereich bereits angedacht, bzw. umgesetzt durch mehrsprachige Ausschreibungen)
  • Paternalistischer Umgang mit alter und neuer Zivilgesellschaft (z.B. durch Betonung von Patenschaften im gesamten Konzept, anstatt auf Selbstwirksamkeit in gemeinsam organisierten Aktivitäten zu setzen)
  • Im Bereich Sport: Es fehlen andere Formen der Angebote außerhalb traditioneller Sportvereine (Fitnesscenter etc) und Offenheit für andere Sportarten.

 

 

FAG 8 – Partizipation

Workshopleiter*innen/Protokoll: Anne-Marie Braun (Schöneberg hilft e.V.) und Daniela von Hoerschelmann (Kreuzberg hilft e.V.) 

Grundsätzliche Anmerkungen:
Die grundsätzliche Idee, Demokratisierung und Partizipation als Aufgabenfeld im Gesamtkonzept zu erarbeiten finden wir sehr gut. Die klare Orientierung auf Teilhaberechte und Partizipation der Geflüchteten halten wir für dringend notwendig. Uns fehlt eine klare politische Willenserklärung zur Demokratisierung.

Wir vermissen schmerzlich empirische Grundlagen, (Daten, Zahlen). Uns fehlt vor allem aber die Vernetzung mit den anderen FAGs. Ressortübergreifende Zusammenarbeit ist für Partizipation, Demokratieförderung, aber auch für Sicherheit und Radikalisierungsprävention unerlässlich. Ebenso die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Institutionen und den zivilgesellschaftlichen Akteuren. Demokratie heißt Vorleben! Im Fall von Berlin heißt das auch eine Zusammenarbeit zwischen Bezirken, Senat, Verwaltung und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen auf Augenhöhe.

FAG 8 Partizipation:

  1. Partizipation als Querschnittsaufgabe
  2. Besseres Erreichen der Zielgruppe durch Ausgestaltung von Programmen und Beteiligung
  3. Empowerment, Information, Unterstützung von Selbstorganisation, Kooperation, Kommunikation und Vernetzung
  4. Begleitung der Maßnahmen, Evaluation gegebenenfalls Nachsteuerung.

Partizipation muss in allen Handlungsfeldern stattfinden. Man sollte die Geflüchteten nicht nur als Hilfeempfänger betrachten, sondern als Teil einer bunten, demokratischen, urbanen Gesellschaft. 

Empowerment unterstützen, indem man bereits in den Unterkünften die Selbstverwaltung fördert. Es ist nicht nur vorstellbar, es ist sicher auch umsetzbar, Menschen je nach Fähigkeiten, die sie außerhalb Deutschlands erworben haben auch einzusetzen und ihnen so die Möglichkeit geben sich einzubringen. In allen Handlungsfeldern ist es nötig mit Geflüchteten zu sprechen, statt nur über sie.

Eine Verbesserung der Lebensbedingungen der Geflüchteten in allen Unterkünften und ein geeignetes Instrument des Beschwerdemanagements (Heim-TÜV) ist ein guter Anfang, zur Ruhe und Ankommen kann man allerdings erst, wenn man in einer ordentlichen Wohnung lebt. Notunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen sind keine gute Ausgangsposition.

Bereits aufgelegte Programme erreichen oft nicht die Zielgruppe, weil sie nicht richtig kommuniziert werden, 

das Angebot ist vielfältig aber nur schwer durchschaubar.

Mitunter werden parallele Strukturen geschaffen. 

Vorhandene Initiativen (Ehrenamtliche Strukturen) die bereits mit der Zielgruppe arbeiten unterstützen, statt neue Strukturen zu schaffen wäre ein Lösungsansatz. Empowerment und die Unterstützung von Selbsthilfegruppen, Migrantenorganisationen, Patenschafts-Organisationen, Ehrenamtliche-Organisationen könnten Abhilfe schaffen, zusätzlich sollten die Gruppen miteinander vernetzt werden und eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit gewährleistet werden. Zusätzlich sollten Geflüchtete und Bürger ermutigt werden, an bereits bestehenden Möglichkeiten der Partizipation teilzunehmen (Bürgerdeputierte, schulische Einrichtungen GEV, BEA etc. siehe FAG9) Alle Maßnahmen sollten begleitend evaluiert werden um gegebenenfalls nachsteuern zu können.

 

 

FAG 9 – Demokratieförderung, Sicherheit
& Radikalisierungsprävention

  1. Individuelle Sicherheit der Geflüchteten
  2. Radikalisierungsprävention
  3. Demokratieförderung

Der Prozess des Asyls und der Anerkennung birgt an sich schon eine Unsicherheit. Behördengänge, endlos scheinende Wartezeiten, unterschiedliche Aussagen und die bleibende Unsicherheit über einen langen Zeitraum, zermürbt und macht unsicher. Dazu fremdenfeindliche Übergriffe und Diskriminierung. Diesem Gefühl kann man nur durch klare Strukturen entgegenwirken – Die Dinge des täglichen Lebens vereinfachen – einen direkten Zugang zu längeren Kita – oder Hortzeiten z.B. oder WBS zu schaffen wäre eine Möglichkeit.

Geflüchtete haben in ihren Ländern nicht immer gute Erfahrungen mit Behörden und der Polizei gemacht – eine Vermittlerrolle Übergriffe oder Probleme zur Anzeige zu bringen können ehrenamtliche Paten sein.

Unabdingbar ist die Zusammenarbeit mit Migrantenorganisationen. Eine Schwierigkeit stellen radikalisierende Gruppen dar, ein qualifizierter Religions- oder Ethikunterricht in den Schulen und ein beherztes Einschreiten der Lehrkräfte bei Diskriminierung und die entsprechende Qualifizierung der Lehrkräfte ist nötig. 

Bei der Demokratisierung fehlen empirische Daten zu Werten und Politikverständnis der Geflüchteten im Vergleich mit gleichaltrigen Deutschen. Ein Demokratieunterricht, in Schulen wie von vielen Stellen gefordert, sollte – wenn 

dann in der Muttersprache stattfinden – viel besser aber erscheint uns das unmittelbare demokratische Handeln. Gerade Schule kann ein Begegnungsort sein, wichtig ist es Geflüchtete einzubinden in die ohnehin schon vorhandenen demokratischen Organe (Betriebsräte, Vereine etc.)

und die Unterstützung dabei kann ein erster Schritt sein.

Das Ganze ist ein dynamischer Prozess, den es gilt zu evaluieren und gegebenenfalls nachsteuern zu können.

Demokratische Strukturen sollten bereits in den Unterkünften gefördert werden.

 

Teilnehmende Gruppen, Initiativen, Projekte, Träger & Verbände

(Auf Basis der Anmeldungen nach Angabe der TeilnehmerInnen. Nicht immer ist damit eine offizielle Vertretung verbunden)

AfricAvenir International e. V.
Atheist Refugee Relief – ARR-Berlin Säkulare Flüchtlingshilfe e. V. b2social e.V.
Back on Track e.V.
Be an Angel
BENN Mitte
BENN Neu-Westend
Berlin hilft
Berlin Mondiale
Berliner Jugendclub e.V.
Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge (BNS)
Bildungsgangbegleiterin
CMS
DiEM 25
Deutsche Kinder und Jugendstiftung
DRK Berlin Südwest
ehemals Rathaus Wilmersdorf, AG Wohnungssuche
encourage e.V.
Family-Guides
Freundeskreis KUNSTdemokratie für interaktive Kulturprozesse e.V.i.G. + Büro für Menschenrechte
Give Something Back To Berlin
HU Berlin
IBBIS e.V.
Integrationslotse
Interaxion
Johanniter Unfallhilfe e.V.
kein Abseits! e. V.
Lebenswelt – Betreutes Jugendwohnen
Leonardo-da- Vinci Gymnasium Willlkommensklasse
Leuchtturm Mitte e.V., Betreutes Jugendwohnen
LokalWerk gUG i.G.
meco-Akademie
Mittelhof e.V.
moskito
Multitude
Musikschule
Neukölln hilft
Nijinski Arts Internacional e.V
NUK Rathaus Friedenau
Pankow Hilft
Place4Refugees
Projekt Welcome! im Kirchenkreis Lichtenberg-Oberspree bei der SozDia-Stiftung
Refugee-Kanal
Refugees Academy
Rosa Luxemburg Stiftung
Säkulare Flüchtlingshilfe e.V.
Schnell-Helfen e.V.
Schöneberg hilft
SolidariGee e.V.
Steps for Peace
Tamaja
Über den Tellerrrand
Ulme 35
University of Groningen / Neue Nachbarschaft Moabit
Unterstützungskreis GU Treskowstraße
UOSSM
Verband für interkulturelle Arbeit (VIA) Regionalverband Berlin- Brandenburg e.V.
Wedding.hilft (AG Patenschaften + AG Politik)
Wedding.hilft AG Behörden
Welcome Dinner Berlin e.V.
Weltweit – Asyl in der Kirche Berlin-Brandenburg e.V.
Wendepunkt gGmbH
Willkommen im Westend
Willkommen in Reinickendorf
Willkommensbündnis Steglitz-Zehlendorf
World Socialist Web Site
Xenion
Yadan Biad = Hand in Hand
Zentrum Moderner Orient

 

Aktive bei Organisation, Inhalte & Planung

 

Personen:

Anne-Marie Braun (Schöneberg hilft)

Diana Henniges (Moabit hilft)

Daniela von Hoerschelmann (Kreuzberg hilft)

Amei von Hülsen-Poensgen (Willkommen im Westend)

Felicitas Karimi (Willkommen im Westend) 

Hans-Jürgen Kuhn (Schöneberg hilft)

Christian Lüder (Berlin hilft)

Uschi Nix (weltweit-berlin)

Dr. Sabine Speiser (Encourage / willkommen im Westend) 

Andreas Tölke (be an angel)

 

Danke

Wir danken ganz besonders dem Ehrenamtsbüro des Bezirksamtes Tempelhof/Schöneberg, stellvertretend, namentlich und ganz besonders Frau Christine Fidancan, für die Bereitstellung der Räume im Rathaus Schönberg. 

Wir danken ebenso dem Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration, Herrn Andreas Germershausen und seinem internen und externen Team, für die Unterstützung mit und bei Technik, Essen und Getränken.

 

Vor allem aber wollen wir jedoch allen Mitwirkenden danken, die sich einen ganzen Tag konstruktiv und mit viel Expertise an der Diskussion beteiligt haben! Ohne Euch wäre dies alles nicht möglich gewesen! 

 

Links und downloads

Planbar-Ergebnisse-Dokumentation zum download

 

Vorbereitungsunterlagen / Präsentationen
FAG1 / WS 1:  Zusammenfassung FAG1 für WS1 (PDF)

FAG2 / WS 2:  PPT Folien FAG2 Unterbringung, Wohnen, Soziales Planbar

FAG 3 / WS 3:  Präsentation FAG3 / WS 3 Planbar PPT

FAG 4 /WS 4:  ppt Handlungsfeld 4.1 _Planbar    ppt Handlungsfeld 4.2 Schule Planbar

FAG 5 /WS 5: FAG-WS5-PDF Planbar      FAG-WS5-Planbar-Kritik-Lösungen PDF

 

1 Gedanke zu „Planbar: Die Ergebnisse der Diskussion von Initiativen und Zivilgesellschaft zum Gesamtkonzept“

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