Ankunftszentrum Hangar: Schließen.

 

 

Das BAMF hat zusammen mit dem Land Berlin 2016 das Ankunftszentrum in den Hangars im Flughafen Tempelhof in Verbindung mit dem Standort Bundesallee eingerichtet. Im Hangar wird geschlafen, in der Bundesallee untersucht, registriert, Anträge gestellt usw. Nun ist es längst Zeit, das Ankunftszentrum zu schließen.

Seit Eröffnung gibt es Forderungen des Flüchtlingsrates, der die Unterbringung in den Hangars anprangert, aber vor allem das Verfahren an sich kritisiert. Wir haben uns dem mit zahlreichen Initiativen immer angeschlossen.

Wesentlicher Kritikpunkt ist die nicht ausreichende Gewährung von rechtlicher Beratung und Vorbereitung. Die Menschen kommen an Tag 1 an und sind im Schnitt nach Tag 5 u.U. durch ihr Asylverfahren.

Vor Ort, also im Hangar, findet keine ausreichende asylrechtliche Beratung statt. Dazu ist die dort angebotene Verfahrensberatung “nur” vom LAF und damit aus Sicht aller Beteiligter nicht unabhängig.

Nun mag diese grundsätzliche Entscheidung für eine solche Lösung unter den damaligen Ankunftszahlen 2016 gerechtfertigt gewesen sein. Jetzt, in 2018, und unter den tatsächlichen Gegebenheiten sind einfachere Lösungen gefragt.

Im Moment kommen um die 700 Menschen neu nach Berlin. Dies sind demnach 20 bis 25 pro Tag. Ausweislich der kleinen Anfrage durchlaufen nur gut 20 % dieser Ankommenden ein Schnellverfahren, das z.B. dann angewendet wird, wenn jemand aus einem sicheren Herkunftsland kommt.

Dies sind demnach zwischen 4 und 5 am Tag, ein verschwindend geringer Teil. Alle anderen, also 16 bis 21, werden demnach ohnehin auf Unterkünfte verteilt und bleiben längere Zeit in Berlin.

Das „Essential“, die geballte Einrichtung aus Ausländerbehörde, Polizei, BAMF und LAF befindet sich ohnehin in der Bundesallee. Der Hangar ist nur für die Unterbringung zuständig.

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales will seit Amtsantritt das Ankunftszentrum ohnehin schließen und lehnt eine solche Einrichtung ab. War es im letzten Jahr noch ein Problem, einen anderen Standort zu finden, gibt es nunmehr eine naheliegende Lösung.

Zudem gibt es seit ca. Oktober eine neue Anweisung der Senatsverwaltung an das LAF, in dem auch grundsätzlich eine Unterbrinung von Geduldeten oder Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten in Gemeinschaftsunterkünften vorgesehen ist,

Es bietet sich demnach folgende simple Lösung an:

Neu Ankommende werden in den Containern auf dem Tempelhofer Feld untergebracht. Der Hangar wird für Unterbringung ab sofort geschlossen. Die Plätze in den Containern sind frei und verfügbar, die Senatsverwaltung für Finanzen drängt ohnehin auf deren komplette Nutzung.

Man kann die Menschen in einem separaten Teil der Tempohomes unterbringen und weiterhin per Busshuttle in die Bundesallee fahren. Die Betreuungs- und Registrierungsleistungen – soweit sie im Ankunftszentrum erfolgen – können weiter und unverändert erbracht werden.

Der Betreiber ist in beiden Fällen der Gleiche. Es gibt demnach kein Ausschreibungs- oder Vergabeproblem. Zudem ist die Leistung für das Ankunftszentrum ohnehin nie ausgeschrieben worden und müßte dies eigentlich ohnehin allerspätestestens mit der nächsten Vergabewelle. Schon bei Eröffnung 2016 galt der EU-weite Ausschreibungsgrundsatz, der offenbar an dieser Stelle nicht eingehalten wurde.

Abgesehen hiervon: Erst einmal unabhängig von vertraglichen Bindungen könnte nun Personal eingespart werden. Die GU Tempelhofer Feld ist für über 1000 Menschen ausgelegt. Insofern wäre zusätzliches Personal im Ankunftszentrum seitens des Betreibers nicht oder nur noch teilweise erforderlich, wenn hier Spezialkenntnisse notwendig sind. Für die Anzahl der unterzubringenden Menschen muss das Personal ohnehin vorgehalten werden.

In jedem Fall ergäbe sich auch aus Sicht von SenFin hier ein Einsparpotential, das man an sich, aber eben auch zur Verbesserung der Lebensumstände von Menschen nutzen sollte und muss.

Ankunftszentren sind Bundesrecht. Das Land Berlin ist insofern daran gebunden. Parallel dazu hat Berlin bereits Ausnahmeregelungen für Geduldete oder Menschen aus sicheren Herkunftsländern geschaffen, die dazu führen, dass auch diese Menschen in Gemeinashatsunterkünften untergebracht werden dürfen. Es gibt also wenig Argumente, dies nicht auch auf Ankommende auszuweiten.

Die sog. AnKER-Zentren sollen laut Aussage von Seehofer erst einmal auf geltendem Bundesrecht eingerichtet werden. Insofern gibt es an der gesetzlichen Grundlage und Auslegung im Moment keinen Zweifel und kein Risiko.

Allen wäre geholfen: Das Land Berlin schließt das Ankunftszentrum, die Abläufe hören gleich, der Betreiber hätte keine Kündigungsmöglichkeit mehr und für die Menschen bestünde die Möglichkeit, auf die Beratungsangebote der GU Tempelhofer Feld, die es dort in Verbindung mit dem caritativen Projekt Tentaja ja ohnehin reichlich gibt.

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