Obergrenze der Union: Gerissen und unbrauchbar

 

 

CDU und CSU haben nun am Wochenende ein Konzept vorgelegt, wie die von Herrn Seehofer immer wieder ins Spiel gebrachte Obergrenze von 200.000 geflüchteten real umgesetzt werden soll.

Wir analysieren, was das real bedeuten würde und stellen dar, dass die Obergrenze bereits jetzt gerissen würde.

 

 

Was bedeutet die Obergrenze und wie setzt sie sich inhaltlich zusammen?

Rein rechnerisch betrachtet soll die Obergrenze wie folgt errechnet und gebildet werden:

1. Flüchtlinge
2. Asylbewerber
3. Subsidiär Geschützte
4. Relocation
5. Resettlement
6. Familiennachzug

gleich Gesamtzahl

abzüglich freiwillige Ausreisen
abzüglich Abgeschobene

Gesamtergebnis Obergrenze

 

Wir wollen erreichen, dass die Gesamtzahl der Aufnahmen aus humanitären Gründen (Flüchtlinge und Asylbewerber, subsidiär Geschützte, Familiennachzug, Relocation und Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwillige Ausreisen künftiger Flüchtlinge) die Zahl von 200.000 Menschen im Jahr nicht übersteigt.

Quelle: “Regelwerk zur Migration”

Wie ist das Ergebnis 2017 mit realen Zahlen?

Rechnet man nun besagte Obergrenze mit den aktuellen Zahlen für 2017 konkret aus und auf das Jahr 2017 hoch, ergibt sich dabei folgendes Bild.

 

BegriffeStichtag DatenlageZahl zum StichtagZahl für 2017
Asylbewerber31.08.2017150.000215.000
Resettlement/Relocation 30.09.20172.26410.000
Familiennachzug 30.06.201730.00072.000
Gesamt297.000
abzüglich freiwillige Ausreisen30.06.201716.70034.000
abzüglich Abschiebungen30.06.201712.50025.000
Gesamtergebnis Obergrenze238.000

 

Hierbei sind wir von unterschiedlichen Quellen ausgegangen, die wir im Einzelnen aufführen werden. Zudem haben wir dabei die zum jeweils vorhandenen Stichtag vorliegenden Zahlen einfach linear auf das Kalenderjahr 2017 hochgerechnet.

 

Quellen:

zu Flüchtlingen und Asylbewerbern

Es sind Flüchtlinge, Asylbewerber und subsidiär Geschützte von der Union benannt. Wir haben die Zahl der Asylantragsteller als Basis genommen, weil letztlich nahezu alle aus dieser Gruppe in eine der o.g. Gruppen fallen. Trennscharf müssten vollziehbar Ausreisepflichtige herausgerechnet werden, wenn ihr Asylantrag abgelehnt wurde UND ihre Klage rechtskräftig verloren ging. Dies wird jedoch vermutlich bei den wenigsten Menschen innerhalb eines Zeitraumes von max. einem Jahr bei unterstellter Einreise am 01.01. der Fall sein.

zu Resettlement und Relocation

Die Annahme dürfte real eher etwas zu gering sein, weil es z.B. noch Landesaufnahmeprogramme gibt.

zu Familiennachzug

Die Schätzung 72.000 dürfte nach unserer Annahme eher zu gering für das Gesamtjahr sein, denn im Artikel und den dort genannten Zahlen ist nur die Rede von Syrern und Irakern. Es erhalten ja aber noch Menschen aus anderen Ländern eine Anerkennung als Flüchtling und damit den Nachzugsanspruch.

 

zu Abschiebungen und Ausreisen

 

Wie man unschwer erkennen kann, würde demnach im Jahr 2017 diese Obergrenze von 200.000 Menschen jedoch in jedem Fall überschritten werden.

 

 

Was bedeutet das?

CDU und CSU bekennen sich in ihrem Regelwerk zur Migration dazu, dass jeder Asylantrag in Deutschland auch bearbeitet wird. Demnach wäre die Zahl der rund 220.000 erwarteten Asylantragstellungen in 2017 fix und nicht veränderbar, da man ja nach dem eigenen Regelwerk keinen einzigen Asylantragsteller abweisen möchte.

Wollte man demnach eine Obergrenze von 200.000 Menschen durch Steuerung erreichen, ginge dies nur, wenn man Flüchtlingskontingente aussetzt oder reduziert oder den Familiennachzug mindestens verzögert.

Nach dem gleichen Regelwerk soll der Familiennachzug für subsidiär Geschützte auch über März 2018 hinaus ausgesetzt bleiben.

 

Der Familiennachzug zu subsidiär Geschützten bleibt ausgesetzt.

Quelle: Regelwerk zur Migration

 

Dies vorausgesetzt, reden wir also im Moment und bei unserer Betrachtung ausschließlich über den Familiennachzug zu bereits anerkannten Geflüchteten.

Die Folge dieser Argumentation ist dann, dass nur die Aussetzung oder Verzögerung des Familiennachzuges zu anerkannten Geflüchteten dann die Steuerungsmöglichkeit ist, die gebraucht würde, um eine Obergrenze zu erreichen.

Die dann betroffenen Menschen haben jedoch auf den Nachzug einen eindeutigen Rechtsanspruch.

Im Ergebnis reden wir also konkret über eine absichtliche und gezielte Beugung eines Rechtsanspruches. Wenn CDU und CSU ihre Obergrenze real umsetzen wollten, müsste die Antragstellung, Bearbeitung, Erteilung und Ausgabe von Visa zum Familiennachzug behindert, verlangsamt oder gar ausgesetzt werden.

Dies bedeutet nichts anderes, als einen staatlich gewollten und verordneten Rechtsbruch.

In der Diskussion der letzten zwei Jahre über besagte Obergrenze wurde immer der Eindruck vermittelt, dass es um die jeweilige Zahl der Asylantragsteller eines Jahres ginge. Noch vor kurzem wurde unisono darauf hingewiesen, dass diese Obergrenze damit ja eigentlich bedeutungslos sei weil die Zahlen in der Realität um oder unter 200.000 liegen würden.

Nun stellt sich jedoch heraus, dass das nun beschlossene Modell weitaus mehr bedeutet, als das bisher angenommene:

Durch die Einbeziehung aller aus humanitären Gründen nach Deutschland kommenden Menschen inklusive des Familiennachzuges würde die Obergrenze nicht nur im ersten Jahr bereits gerissen werden, sondern auch nur dadurch erfüllbar sein das man das Recht beugt.

Am Ende wäre es also „besser“ gewesen, den Forderungen von Seehofer bereits 2016 nachzugeben, weil diese Variante zumindest für die geflüchteten Menschen sogar die bessere gewesen wäre. Politisch einfacher wäre es im Rückblick auch.

Wir reden also nun nicht mehr nur über eine einfache Obergrenze von nach Deutschland kommenden Menschen, sondern über eine deutliche Verschärfung durch die gefundene Lösung.

 

Entscheidungs- und Rückführungszentren

Diese alte Idee taucht nun nochmals und wiederholt auf. Menschen sollen für Feststellung eines Asylanspruches und ggfls. nach Ablehnung bis zur Ausreise in Transit- und Ausreiseeinrichtungen verbleiben. Man will keine kommunale Verteilung, weil dies die Abschiebung erschwere.

 

In Deutschland werden Asylverfahren für alle neu Ankommenden in Entscheidungs- und Rückführungszentren nach dem Vorbild von Manching, Bamberg und Heidelberg gebündelt. Die Asylbewerber verbleiben dort bis zur schnellstmöglichen Entscheidung ihres Antrages. Die erforderlichen ausländerrechtlichen Entscheidungen werden dort getroffen. Im Falle der Ablehnung ihres Antrages werden sie aus diesen Einrichtungen zurückgeführt.

Quelle: Regelwerk zur Migration

 

Was bedeuten diese Zentren  in der Praxis?

Menschen stellen dort ihren Asylantrag und warten dann dort auf die Entscheidung. Im Falle einer Ablehnung würden viele Menschen den Rechtsweg gehen und Klage einreichen. Dennoch müssten sie in diesen Einrichtungen verbleiben.

Rechnet man – wohlwollend – eine Verfahrensdauer von 6 Monaten für Asylantrag und Entscheidung sowie – ebenso wohlwollend – ein Jahr für eine erste gerichtliche Entscheidung, sind diese Menschen 1,5 Jahre von jeder weiteren Integration abgeschnitten.

Es ist unwahrscheinlich, dass sich um solche Einrichtungen herum überhaupt Arbeitgeber finden lassen werden.

Ebenso ist der Zugang zu Sprachkursen etc. in solchen Einrichtungen dann wieder nur auf die Menschen beschränkt, denen der Staat eine sog. gute Bleibeperspektive unterstellt. Weitergehende Angebote, die manche Bundesländer unterbreiten, würden gar nicht wahrgenommen werden können.

Das ganze Modell ist also in hohem Maße desintegrativ und behindert Menschen.

Zudem ergibt sich auch kein wirklicher Vorteil im Sinne leichterer Abschiebung daraus, denn ein Großteil der Menschen erhält auch nach Ablehnung aus rechtlich gegebenen Gründen eine Duldung. Und auch diejenigen, die keinen originären Duldungsgrund haben, können u.U. auch aus nicht selbst verschuldeten Gründen nicht abgeschoben werden, weil die Heimatstaaten sie gar nicht aufnehmen.
Wie geht es weiter?

Es ist nach allen Aussagen der möglichen Koalitionspartner FDP und Grüne wenig wahrscheinlich, dass sich dieses Modell der Union durchsetzen wird. Zumindest dann nicht, wenn es zu einer Koalition am Ende kommt.

Es ist dennoch wichtig, einmal zu betrachten, was das Unions-Modell real bedeutet, denn es läßt den Ductus der Politik erkennen, der auch dann zu erwarten ist, wenn die Obergrenzen-Beschlüsse im Rahmen eines Koalitionsvertrages wieder gekippt würden.

Und dieser Spiritus Rector bedeutet: Ablehnung, Abschiebung und Ausgrenzung.

1 Gedanke zu „Obergrenze der Union: Gerissen und unbrauchbar“

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.