Entscheidungsstopp beim BAMF zu Afghanistan

 

 

Das BAMF entscheidet derzeit keine Asylanträge zu Menschen aus Afghanistan. Dies soll erst dann erfolgen, wenn die neue Lagebeurteilung zur Situation in Afghanistan vom Auswärtigen Amt vorliegt.

Im Amtsdeutsch des BMI heißt dies dann “Rückpriorisierung” und bedeutet wohl, dass nach Vorliegen dieser neuen Lagebeurteilung die vorher an sich entscheidungsreifen Fälle als Erstes dann entschieden werden sollen.

Ausgenommen werden sollen Straftäter, “Gefährder” und Personen, die ihre Mitwirkungspflichten verletzen, letztere Gruppe mit der Einschränkung, dass die neue Lagebeurteilung “absehbar keinen Einfluss auf ihren Fall haben darf”.

Hier ist grundsätzlich noch die Frage, was genau unter der “Verletzung der Mitwirkungspflichten” zu verstehen ist: Zum Teil reicht die Nichtwahrnehmung des Anhörungstermins auch aufgrund von nicht direkt zu vertretenden Umständen ja schon aus.

Es ist also zumindest damit zu rechnen, dass in näherer Zukunft Entscheidungen zu Menschen aus Afghanistan nicht ergehen werden. Dies betrifft dann im Umkehrschluss allerdings auch positive Fälle, zumindest dann, wenn diese sich auf die noch nicht vorliegende Lagebeurteilung stützen müßte.

Negative Entscheidungen können in den o.g. Fäden noch ergehen.

Das Bild an sich ist sehr diffus. Zudem fordert Pro Asyl zu Recht, dass alle negativen Entscheidungen mit April 2016 auch vom BAMF überprüft werden müssen. Die BAMF-Präsidentin Jutta Cordt sprach hingegen beim Flüchtlingssymposium 1. davon, dass weiterhin nur die positiven Fälle überprüft werden sollen, 2. dass es sich nun um bis zu 120.000 Entscheidungen handeln könne und 3. ja die Gerichtsbarkeit zur Prüfung der negativen Fälle zur Verfügung steht.

Auch wenn mindestens der letztgenannte Punkt an Zynismus bedingt durch die Dauer der Verfahren nicht mehr zu überbieten ist, bleiben wir bei unserer Forderung, dass auch die negativen Fälle geprüft werden müssen, weil die erkannte Fehlerquote von 47% bei allen geprüften (Positiv)-Bescheiden zu Afghanen ja auch umgekehrt bei negativen gilt.

 

Quellen: dpa, Pro Asyl, eigene

 

 

 

3 Gedanken zu „Entscheidungsstopp beim BAMF zu Afghanistan“

  1. Hallo,
    das wurde aber auch höchste Zeit!-
    Gibt es schon Erkenntnisse, ob sich das auch für die Klagen vor Gericht gegen abgelehnte Asylanträge auswirkt?

    Herzliche Grüße!

    Antworten

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