WBS in der nächsten Schleife

 

 

Das Thema der WBS-Erteilung für Geflüchtete haben wir ja bereits mehrfach thematisiert. Inzwischen liegt ein erwarteter Beschluss des Senates hierzu vor. Letzte Woche war dieser Senatsbeschluss Thema im Rat der Bürgermeister (RdB). Der RdB hat nun den Senatsbeschluss in den zuständigen Fachausschuss überwiesen und um Stellungnahme gebeten.

Damit bleibt nun  abzuwarten, ob der Fachausschuss mit dem Senatsbeschluss einverstanden ist oder Änderungsvorschläge dazu macht. Je nach Ergebnis – insbesondere bei Änderungswünschen – wird sich danach der Senat noch einmal damit beschäftigen müssen.

Der Beschluss des Senats sieht in den wesentlichen Punkten die Erteilung an Menschen vor, die eine Aufenthaltserlaubnis mit mehr als 11 Monaten Restlaufzeit besitzen. Ebenso werden Übergangsbescheinigungen der Ausländerbehörde mit gleicher Mindestlaufzeit anerkannt.

Zwischenzeitliche Versuche, die Regelungen zur WBS-Ausstellung weiter (z.B. auf langjährig Geduldete) auszuweiten, wie es auch der Koalitionsvertrag grundsätzlich vorsieht, waren bisher nicht erfolgreich und führten leider auch zu Verzögerungen bei der Beschlussfassung.

Hintergrund ist, dass Menschen mit positivem Asylbescheid bei Anerkennung als Asylberechtigter. Flüchtling oder mit zuerkanntem subsidiären Schutz bereits mit Zuerkennung dieses Schutzstatus einen gesetzlich begründeten rechtmäßigen Aufenthalt haben.

Für die Zeit, bis der elektronische Aufenthaltstitel tatsächlich vorliegt, stellt die Ausländerbehörde eine Bescheinigung aus, die diesen rechtmäßigen Aufenthalt, die Arbeitserlaubnis u.ä. noch einmal ausdrücklich bestätigt. Die Ausländerbehörde Berlin hatte nur aus dem Grund, damit damit eine WBS-Beantragung möglich wird, die Laufzeit dieser Bescheinigung auf über 12 Monate ausgeweitet. Von diversen Bezirken wird diese Bescheinigung jedoch nicht als Grundlage zur Beantragung eines WBS anerkannt.

Seit Dezember 2016 gab es hierzu nun erhebliche Diskussionen mit einzelnen Bezirken, weil diese die eigentlich klare und eindeutige Rechtslage anders sahen und Menschen, die nur diese Bescheinigung vorzuweisen hatten, den WBS verweigerten. Teilweise wurde auch nach dem jeweiligen Schutzstatus unterschieden und Menschen mit nur subsidiärem Status die Erteilung eines WBS generell verweigert.

Nunmehr bliebt weiter abzuwarten, ob und ggfls. welche Einwände der Fachausschuss des RdB diesem vorlegen wird. Nach unseren Informationen soll der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf für die Überweisung in den Ausschuss gesorgt. Nächster Sitzungstermin des RdB ist bereits der 11.05. Bis dahin ist noch keine Sitzung des Fachausschusses terminiert. Die dann folgende Sitzung wäre am 01. Juni. Die Problemlösung verzögert sich damit weiter.

Bedauerlich ist am Ende, dass bei einem fachlich relativ banalen Thema die halbe Verwaltung einer Stadt seit nun sechs Monaten mit einer Auslegung beschäftigt ist, die rechtlich klar ist und am Ende auch nur zu einem geführt hat: Man hat die Menschen bei der Wohnungssuche völlig unnötig behindert.

 

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