Aufenthaltserlaubnis nach § 25 b AufenthG bei nachhaltiger Integration

 

Der § 25 b ist die stichtags- und altersunabhängige Regel im Aufenthaltsgesetz. Die Idee dabei war, Menschen mit jahrelangen Kettenduldungen auch die Möglichkeit zu einer Aufenthaltserlaubnis zu geben. Real funktioniert dies viel weniger als man vorab vermutete. Die liegt an einigen der nun folgenden Voraussetzungen und Regeln.

 

Voraussetzungen

  • Seit mindestens acht Jahren oder, falls er zusammen mit einem minderjährigen ledigen Kind in häuslicher Gemeinschaft lebt, seit mindestens sechs Jahren ununterbrochener geduldeter, gestatteter oder erlaubter Aufenthalt,
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland,
  • überwiegende Sicherung des Lebensunterhaltes durch Erwerbstätigkeit sichert oder die Erwartung, dass bei der Betrachtung der bisherigen Schul-, Ausbildungs-, Einkommens- sowie der familiären Lebenssituation derLebensunterhalt im Sinne von § 2 Absatz 3 gesichert werden wird, wobei der Bezug von Wohngeld unschädlich ist,
  • hinreichende mündliche Deutschkenntnisse im Sinne des Niveaus A2
  • Bei Kindern im schulpflichtigen Alter der Nachweis über deren tatsächlichen Schulbesuch

 

Derjenige, der eine solche Aufenthaltserlaubnis beantragt, muss zum Zeitpunkt der Beantragung eine Duldung haben. Hierbei gibt es jedoch nach Rechtsprechung und Auslegung bereits die ersten Unterscheidungen:

Duldungen, die nur verfahrensbedingt sind, also z.B. bei laufenden Härtefallanträgen oder auch solche aufgrund von Schwangerschaften werden nicht in den nötigen Voraufenthalt eingerechnet. Gleiches gilt für (erhebliche) Zeiten, in denen eine Aufenthaltserlaubnis aus anderen Grüne bestand, aber nicht verlängert wurde.

Der Gesetzgeber möchte insbesondere Kettenduldungen verhindern bzw. aus diesen heraus einen Weg zur Aufenthaltserlaubnis geben, jedoch nicht eine “Auffangnorm für nicht mehr verlängerte Aufenthaltserlaubnisse bieten”.

Das ist im Ergebnis insoweit problematisch, weil man hier zwar langjährig durchgängig Gestatteten und Geduldeten eine Möglichkeit bietet, aber insgesamt die gute Integration, die auch aufgrund einer Aufenthaltserlaubnis erreicht worden sein kann, nicht berücksichtigt.

Sind die unter Satz 2 (s.o.) genannten Voraussetzungen erfüllt, soll eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Hiernach handelt es sich also um ein so.g gebundenes Ermessen, d.h., dass eine Ablehnung  nur mit ausdrücklicher Begründung erfolgen kann und die Erfüllung der Voraussetzungen eine Erteilung sonst grundsätzlich zur Folge hat.

 

Aufenthaltsdauer

Mindestens 8 Jahre (bzw. sechs mit minderjährigen Kindern im Haushalt), geduldet, gestattet oder erlaubt, wobei (s.o.) der geduldete Aufenthalt überwiegen muss.

 

Bekenntnis zur freiheitlich-.demokratischen Grundordnung

Hiermit ist nicht ein bloßes “kenne ich” oder ja, finde ich gut” gemeint, sondern ein Verständnis dessen, was man dort bekennend versichern muss.

Hier wird Bezug genommen auf den § 10 StAG, also den dort obligatorischen Einbürgerungstest. Bei Schulabschluss oder Studienabschluss in Deutschland wird davon allerdings dann regelmäßig ausgegangen.

 

Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse

Wenn ein Integrationskurs besucht und abgeschlossen wurde, jemand eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat oder einen Schulabschluss einer anerkannten Schule hat, wird diese Grundkenntnis vorausgesetzt.

ist dies nicht der Fall, kann man den Test zum Integrationskurs nachholen oder auch nur am Orientierungskurs teilnehmen. Ebenso gibt es die Möglichkeit, auch nur am Test “Leben in Deutschland” teilzunehmen. Kosten müssen die Menschen allerdings dann selbst tragen.

 

Sprachkenntnisse

Gefordert wird A2. Allerdings sollte nach sechs bzw. acht Jahren in Deutschland dies auch nicht mehr das wirkliche Hindernis darstellen. Zu geringe Sprachkenntnisse sind hingegen eher problematisch, um die notwendigen Tests zu absolvieren (Stichwort “Leben in Deutschland”).

 

Lebensunterhaltssicherung

Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b reicht es aus, wenn

  • der Unterhalt tatsächlich zum größten Teil aus Erwerbstätigkeit bestritten wird. Bei Bezug öffentlicher Mittel muss das Einkommen aus Erwerbstätigkeit insgesamt überwiegen.oder
  • aufgrund der bisherigen Schul-, Ausbildungs-, Einkommens- sowie der familiären Lebenssituation zu erwarten ist, dass der Lebensunterhalt im Laufe der Zeit selbst gesichert wird.

Konkret bedeutet dies, das mindestens 51% überwiegend sind. Berechnet wird dies – kurz formuliert – aus der jeweiligen Regelbedarfsstufe nach SGB plus der tatsächlichen Warmmiete. Zugrundelegen ist jeweils die Bedarfsgemeinschaft.

Bei einer Prognoseentscheidung legt die Ausländerbehörde nicht etwa eine Einschätzung zugrunde, was beispielsweise aufgrund eines Berufes zu erwarten sein könnte, sondern erwartet ein konkretes Arbeitsplatzangebot, also eine wirklich belastbare Aussage. Zudem ist dann nicht mehr nur der überwiegende Teil aus Einkommen zu sichern, sondern der volle Lebensunterhalt.

 

Ausnahmen von der Lebensunterhaltssicherung

Von der Pflicht zur Sicherung des Lebensunterhaltes wird  in der Regel abgesehen, bei

  • Antragstellern, die sich im Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in anerkannten Lehrberufen oder in staatlich geförderten Berufsvorbereitungsmaßnahmen befinden,
  • Familien mit minderjährigen Kindern, die vorübergehend auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind,
  • Alleinerziehenden, die Kinder unter drei Jahren zu betreuen haben, und denen deshalb gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II eine Arbeitsaufnahme nicht zumutbar ist oder
  • Geduldeten, die pflegebedürftige nahe Angehörige (insbesondere der Ehegatte, der Lebenspartner, die Eltern und Geschwister sowie die Kinder) im Bundesgebiet pflegen (ggf. auch mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes)

Schulbesuch

Für minderjährige Kinder muss der jeweilige Schulbesuch nachgewiesen werden. Hierzu ,müssen Zeugnisse und/oder Schulbescheinigungen vorgelegt werden. Wenn ein Kind schulpflichtig ist, aber den Schulbesuch nicht nachweisen kann, ist die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen.

 

Erwerbserlaubnis

Auch mit dieser Art der Aufenthaltserlaubnis ist eine vollständige und unbeschränkte Erwerbserlaubnis verbunden, also sowohl unselbständige Arbeit wie auch eine selbständige Tätigkeit.

 

Versagensgründe

Hier sind die “üblichen” Gründe zu nennen:

  • Ausweisungsinteresse
  • Identitätstäuschung
  • Passlosigkeit

Grundsätzlich gilt dies zwar für aktuelle Mitwirkungspflichten und nicht solche Handlungen in der Vergangenheit, was aber nicht dazu führt, dass jahrelanges und schwerwiegendes Täuschen zu Identität  oder Staatsangehörigkeit umbeachtlich wäre. Sind diese Dinge maßgeblich für einen langjährigen eigentlich unberechtigten Aufenthalt in Deutschland, wird die Erlaubnis aus diesem Grund dann nicht erteilt.

Ist nur die Passlosigkeit der Punkt, der die Aufenthaltserlaubnis verhindern würde, kann (im Einzelfall) für sechs Monate eine Zusicherung zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden, die Wirkung dann entfaltet, wenn der Pass vorgelegt wird.

 

Kritik

Erhebliche Schwierigkeiten macht auch hier die Lebensunterhaltssicherung, insbesondere dann wenn es sich um größere Familien handelt. Ebenso wird kritisiert, dass einerseits mit A2 relativ geringe Sprachkenntnisse vorausgesetzt werden, aber andererseits die weiteren Erteilungsvoraussetzungen damit nur schwer nachweisbar sind.

 

Hinweis

In einigen Teilen haben wir die aktuelle Auslegung der Berliner Ausländerbehörde wiedergegeben. In anderen Bundesländern mag es andere Auslegungen geben. Bitte jeweils individuell prüfen!

 

Gesetzestext § 25 b AufenthG

(1) Einem geduldeten Ausländer soll abweichend von § 5 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn er sich nachhaltig in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert hat. Dies setzt regelmäßig voraus, dass der Ausländer

1.
sich seit mindestens acht Jahren oder, falls er zusammen mit einem minderjährigen ledigen Kind in häuslicher Gemeinschaft lebt, seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet aufgehalten hat,
2.
sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennt und über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt,
3.
seinen Lebensunterhalt überwiegend durch Erwerbstätigkeit sichert oder bei der Betrachtung der bisherigen Schul-, Ausbildungs-, Einkommens- sowie der familiären Lebenssituation zu erwarten ist, dass er seinen Lebensunterhalt im Sinne von § 2 Absatz 3 sichern wird, wobei der Bezug von Wohngeld unschädlich ist,
4.
über hinreichende mündliche Deutschkenntnisse im Sinne des Niveaus A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügt und
5.
bei Kindern im schulpflichtigen Alter deren tatsächlichen Schulbesuch nachweist.

Ein vorübergehender Bezug von Sozialleistungen ist für die Lebensunterhaltssicherung in der Regel unschädlich bei

1.
Studierenden an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule sowie Auszubildenden in anerkannten Lehrberufen oder in staatlich geförderten Berufsvorbereitungsmaßnahmen,
2.
Familien mit minderjährigen Kindern, die vorübergehend auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind,
3.
Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern, denen eine Arbeitsaufnahme nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch nicht zumutbar ist oder
4.
Ausländern, die pflegebedürftige nahe Angehörige pflegen.

(2) Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 ist zu versagen, wenn

1.
der Ausländer die Aufenthaltsbeendigung durch vorsätzlich falsche Angaben, durch Täuschung über die Identität oder Staatsangehörigkeit oder Nichterfüllung zumutbarer Anforderungen an die Mitwirkung bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen verhindert oder verzögert oder
2.
ein Ausweisungsinteresse im Sinne von § 54 Absatz 1 oder Absatz 2 Nummer 1 und 2 besteht.

(3) Von den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 3 und 4 wird abgesehen, wenn der Ausländer sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder aus Altersgründen nicht erfüllen kann.

(4) Dem Ehegatten, dem Lebenspartner und minderjährigen ledigen Kindern, die mit einem Begünstigten nach Absatz 1 in familiärer Lebensgemeinschaft leben, soll unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 2 bis 5 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Die Absätze 2, 3 und 5 finden Anwendung. § 31 gilt entsprechend.

(5) Die Aufenthaltserlaubnis wird abweichend von § 26 Absatz 1 Satz 1 längstens für zwei Jahre erteilt und verlängert. Sie kann abweichend von § 10 Absatz 3 Satz 2 erteilt werden und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. § 25a bleibt unberührt.

72 Gedanken zu „Aufenthaltserlaubnis nach § 25 b AufenthG bei nachhaltiger Integration“

  1. Gilt das auch für Leute aus sicheren Herkunftsländern, die z. B. die Zeit genutzt haben eine Schule oder Uni zu besuchen? Weil Lebensunterhalt sichern ja nicht geht, ohne Arbeitserlaubnis.

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    • Ja sicher. Es geht um geduldeten, erlaubten oder gestatten Aufenthalt. Schulbesuch ist ebenso möglich wie Studium. Man benötigt aber am Ende eine Lebensunterhaltssicherung.

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  2. ACHTUNG:
    § 55 (3) AsylG:
    (3) Soweit der Erwerb oder die Ausübung eines Rechts oder einer Vergünstigung von der Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet abhängig ist, wird die Zeit eines Aufenthalts nach Absatz 1 nur angerechnet, wenn der Ausländer als Asylberechtigter anerkannt ist oder ihm internationaler Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 zuerkannt wurde.

    Heißt auf Hochdeutsch:
    die 4 Jahre nach 25a AufenthG werden mit dem Stellen eines Asylantrages unterbrochen.
    Bei einer Ablehnung: weder Flüchtling noch subsidiär Schutzbedürftige, steht man dann ohne Alles da.
    Es sollten die Chancen eines Asylantrages und die Frage, wofür der überhaupt gestellt werden muß, entsprechend sorgfältig überlegt werden…

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    • Nein, auch Zeiten der Duldung oder der Gestattung (also im Asylverfahren) werden angerechnet. Hierzu siehe § 25a:

      Einem jugendlichen oder heranwachsenden geduldeten Ausländer soll eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn

      1. er sich seit vier Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhält,

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  3. Guten Abend,

    ich hätte eine frage zur Aufenthaltserlaubnis, braucht man für 25a den Reisepass als Identitätsnachweis ?

    Würde mich freuen wenn ich einen Antwort darauf hin bekommen würde

    Lg

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    • Vielen Dank für die Erklärung
      Ich habe eine kurze Frage:
      Wir bekommen in zwei Tagen 25b Aufenthalt und wir
      seit fast 7 Jahren in Deutschland.
      Wir haben Asylantrag beantragt und hatten wir immer Aufenthaltsgestattung und dann kurz 5Tagen Duldung.
      Ich arbeite seit ungefähr 3Jahren und habe ich B2 und mein Mann auch.
      Wir haben 2 kinder (7 und 5 Jahre alt)
      Gibt’s Möglichkeit Einbürgerung ohne unbefristete Aufenhaltserlaubins zu beantragen?
      Wird die Zeit als wir die Aufenthaltsgestattung haben mitgerechnet?
      Viele Grüße
      Rafif

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  4. Guten Tag .
    Alle erste danke für diese sehr hilfreiche erklärung 25b,
    Ich hab vor eine woche 25b Aufenthg
    Antrag gemacht und alle voraussetzung gefüllt ,
    Hab nur eine frage ?
    Ich hab letzt 4 jahre ständig gearbeitet als und 6 jahre gelebt in deutschland als aufenthaltgestattung halter ,
    Kann diese 6 jahre gestattung zeit mit gerechnet nachdem ich erhalte 25b in niederlassung zu beantragen.
    Danke
    Lg Numan

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  5. Hallo, Unzwar Steck ich vor einem
    Riesigen Problem

    Mir wurde mein Aufenthalt den ich wegen Subsidiären Schutz meiner Mutter mitgehalten habe mit dem erreichen der Volljährigkeit angenommen
    Ich bin im Alter von 3 Jahren hier eingewandert mit meiner Mutter studiere inzwischen hatte 8 Jahre den Aufenthalttitel und stehe nun vor Eier duldung.
    Mein großes Problem ist dass ich meine Identität nirgends nachweisen kann da ich nach dem Ende der Sowjetunion privat entbunden wurde und somit in keiner Behörde registriert wurde.
    Was kann man tun ?

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  6. Vielen Dank für die Erklärung
    Ich habe eine kurze Frage:
    Ich besitze 25b Aufenthalt und
    seit fast 8 Jahren in Deutschland.
    Gibt’s Möglichkeit Einbürgerung ohne unbefristete Aufenhaltserlaubins zu beantragen.
    Viele Grüße
    Kamel

    Antworten
    • Hallo Chris ,
      Vielen Dank für die ausführliche Erklärung .
      Ich habe eine Frage zu diesem Thema ,
      Wie oft darf die 25b nach Beantragung und Erfüllung der Voraussetzungen verlängert werden ?
      Ist die erlaubte maximale Jahreszahl nur 2 Jahre und danach muss man einen anderen aufenthaltstitel beantragen ? Oder sie kann problemlos auch verlängert werden… .
      Vielen Dank im Voraus

      Antworten
  7. Hallo mein name is usama syed ,ich bin 26 jähre alt ich bin seit 7 jahre schon in Deutschland ich habe fast 6 jähre schon gearbeitet und gerade mach ich seit 2 Monate Ausbildung als Verkauf . mein Status ist noch gestattung. ich wohne seit über 2 jahren in mein eigne Wohnung . ich habe mein Identität schon seit 2jahren auch erklärt .mein frage ist jetzt darf ich diese 25a oder25b beantragen bei Ausländerbehörde .oder sie können mir eine Möglichkeit geben über mein Status das ich gleich eine Aufenthaltstitel beantragen . vielen dank

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  8. Jetzt ich habe Duldung und darf ich jetzt 25b beantragen? Ich bin schon seit December 2013 in Deutschland.
    Mache gerade Ausbildung sowie Identität auch erklärt Selbstfinanziert mich. (Kein Asyl Wohnung )

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    • Aufenthalt nach 25b ist im Normalfall erst nach 8 Jahren möglich. Dabei kommt es u.U. auch darauf an, welche Zeiten auf diesen Zeitraum angerechnet werden. Bitte am besten konkret dazu beraten lassen.

      Antworten
  9. Hallo Rechtantwalt ich habe diese Jahr August meine Ausbildung mit erfolgreich absolviert aber ohne Ausbildungsduldung ich war im laufenden asylverfahren jetzt nach meine Ausbildung ich eine Nachrricht von BAMF bekommen dass ich mein Asylantrag unanfechtbar abgelehnt ist . und meine Frage ist nach welche paragraphe kann ich einen Aufenthalterlaubnis erhalten ? Ich bin seit 4 Jahre in Deutschland mein kind wird im April 2021 3 Jahre den paragraph 25 b geht nicht auch

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    • nach 4 jähren geht 25b noch nicht. Mit der abgeschlossenen Ausbildung und einer entsprechenden Arbeit auf dieser Basis wäre aber eine Aufenthaltserlaubnis nach 19d möglich.

      Antworten
  10. Sehr geehrter Herr RA Chris,
    wir haben ein großes Problem,
    Ich bin 2014 als Asylantin von China gekommen. Ich hatte eine Duldung und durfte 3 Jahr Arbeiten.
    Da ich meinen Pass nicht beigebracht habe wurde dies alles untersagt. Mein Asylantrag wurde auch abgelehnt
    und ich bekam eine Strafe: 50 Tagessätze a. 10,-€. Da ich aus Unkenntnis keinen Wiederspruch eingelegt habe wurde der abgelehnte Asylantrag als unanfechtbar eingestuft. Zur Heirat habe ich alle Unterlagen, auch den Pass
    von China vorgelegt. Alles aus China mit Übersetzung und Legalisierung. Alles wurde zur Prüfung des Ehefähigkeitszeugnis nach Stuttgart dem Oberlandesgericht vorgelegt.
    Am 30.09. 2020 habe ich einen Deutschen Staatsbürger geheiratet. Nun möchte die Ausländerbehörde mir die
    Aufenthaltserlaubnis wegen dieser Strafe (50 Tagessätze) nicht zuerkennen.
    Ich soll nach China reisen um dort das Familiennachzugs Visum zu beantragen.
    Den Sprachtest “Deutsch A 1” habe ich in Tübingen bestanden und nun möchte die Ausländerbehörde diesen nicht anerkennen.

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    • Das können wir so aufgrund des komplexen Falles leider nicht beantworten. Die Strafe hat zunächst nichts mit der Frage zu tun, ob das Vosumverfahren aus China beantragt werden muss oder nicht. Grundsätzlich kann wegen Corona davon gerade abgewichen werden, aber das ist eine individuelle Entscheidung.

      Antworten
  11. Hallo Ich habe eine Frage : Ich hatte Duldung und nach meiner Ausbildung in 2019 mit erfolgreich absolviert und einer befristete Arbeitsvertrag der meine Beruf entsprechend abgeschlossen danach habe ich eine Aufenthaltserlaubnis nach 18a bekommen. Aber meine Arbeitsvertrag ist nicht verlängert und darf nur in meiner Beruf arbeiten da es jetzt nicht einfach eine neue Stelle zu finden ist und meine Aufenthaltserlaubnis wird bald abgelaufen. Und jetzt meine Frage ist: Kann ich Aufenthalt nach 25b Antrag erstellen da ich schon 8 Jahre hier bin oder mein Aufenthaltserlaubnis nach 18a wird es verlängert? Obwohl ich noch keine neue Stelle gefunden habe

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    • wenn Du wegen Corona den bisherigen Arbeitsplatz verlierst, kann es (in Berlin) Übergangsregelungen geben. der Aufenthalt nach § 25b ist nur dann möglich, wenn man aus einer Duldung heraus kommt. Du hast jedoch eine viel bessere Aufenthaltserlaubnis. Wenn es Berlin sein sollte, wende Dich an uns und wir versuchen, Dir konkret zu helfen.

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  12. Hallo, ich habe in 2018 eine Aufenthaltserlaubnis nach §25 abs 5 bekommen, aber momentan habe ich Fiktionsbescheinigung. Kann ich Aufenthalt nach 25b Antrag erstellen da ich schon 9 Jahre hier bin ( Berlin) . Mfg

    Antworten
  13. Hallo, ich habe in 2018 eine Aufenthaltserlaubnis nach §25 abs 5 bekommen , aber aktuell habe ich Fiktionsbescheinigung weil ich keine Verlängerung bekomme. Kann ich Aufenthalt nach 25b Antrag erstellen da ich schon 9 Jahre hier bin . Mfg

    Antworten
    • Die Aufenthlatserlaubnis gilt ja mit der Fiktionsbescheinigung erst einmal weiter. Wenn Du die weiteren Voraussetzungen des § 25b erfüllst, z.B. die Lebensunterhaltssicherung, dann kann man das parallel beantragen

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  14. Hallo Chris, ich hätte eine Frage und zwar : ich bin seit 8 Jahren in Deutschland und seit 7 Jahren habe ich Aufenthaltsgestattung dann bekam ich eine Duldung ein Jahr danach habe ich nach& 25b Aufenthalt bekommen. Wird die Duldungszeit mitgerechnet für Einbürgerung ? Wenn nicht wann kann ich Einbürgerung beantragen

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    • Bitte noch einmal zu einer Beratungsstelle gehen. Nach unserer Kenntnis wird die Zeit des Asylverfahrens nur bei anerkannten Flüchtlingen mitgerechnet, nicht jedoch bei einer anderen humanitären Aufenthaltserlaubnis.

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  15. Hallo Chris, ich habe einen Antrag nach 25b bei der Ausländeramt eingetragen und der Sacharbeiter sagt mir dein Lebensunterhalt nicht gesichert! Ich mach Ausbildung und mein Frau arbeitet 75%, wir haben 4 Kinder und bekommen wir ein Teil von asyl leistungen statt Kindergeld und wohngeld. Soll ich noch über Anwalt beantragen oder reicht es ein Wiederspruch?

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  16. Hallo, ich habe in 2018 eine Aufenthaltserlaubnis nach §25 abs 5 bekommen , aber aktuell habe ich 1 jahr Fiktionsbescheinigung weil ich keine Verlängerung bekomme. Kann ich Aufenthalt nach 25b Antrag erstellen da ich schon 9 Jahre hier bin . Mfg

    Ich habe bereits nach 25b einen Antrag bei der LEA Berlin gestellt und die Sachbearbeiterin sagt mir, dass ich keinen Anspruch habe, da ich keine Duldung habe und sie verlängert nochmal mein fiktionsbescheinigung um 1 Jahr d.h. .jetzt habe ich wieder für ein zweites Fiktionsbescheinigung. Was soll ich tun? Mfg

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  17. I have I more question I change my Ausbildung place me also renew my passport here and I giving to ausländerbehörde in which case they rejected because I take also Wohngeld and also Asylbewerberleistung for my family can I become this recidence permit 25b I also done Einbürgerung test how much change I have to recidence permit about you’d expirence thanx sir. I am from India and my wife also from India

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    • when you got an Aufenthaltserlaubnis § 25b you can’t rejected. For Einbürgerung your income must be high enough. You don’t can get any social money and get the Einbürgerung.

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  18. Im Mai nächsten Jahres kann ein junger Iraner, der seit acht Jahren in Deutschland eine Duldung hat, seine kranke Mutter betreut, eine Ausbildung als Mechatroniker hatte und seitdem ununterbrochen für die Firma arbeitet, sich ehrenamtlich engagiert, sehr gute Deutschkenntnisse hat, laut seinem Anwalt, einen Antrag auf Bleiberecht stellen. Ist es notwendig, dass der Anwalt den Antrag stellt – Kosten sind wieder erheblich – oder kann der Antrag bei der Ausländerbehörde selbst gestellt werden.
    Ich bin seine Betreuerin seit acht Jahren.

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    • Zumindest theoretisch kann man den Antrag auch ohne Anwalt stellen.wichtig ist dabei nur die konkrete Bezeichnung dessen, was man beantragt und die Einreichung der dazu notwendigen Unterlagen und ggfls Erläuterungen dazu. Wenn man das alleine schafft, geht das auch. Jeder kann bei der ABH selbst etwas beantragen

      Antworten
      • Guten Abend Herr Chris ich bin Rahul sharma ich hätte eine Frage wegen über mich ich habe gehört neu Gesetz beispiel wann jemand oder Familie im Jan 2022 seit fünf jahre Deutschland sind die bekommen eine jährigen Aufenthaltserlaubnis bekommen ich bin schön seit 6 Jahre im Deutschland kann ich auch Antrag stellen Paragraph 25b ich mach gerade Ausbildung und habe ich Ausbildungduldung ich habe Familie zwei kleines Kind 3 jährige als und zweiten 1 jährige alt darf ich Aufenthaltserlaubnis bekommen.

        Antworten
        • Good morning please I have beschäftigungsduldung them I have b1 and einburgerungstest am working over 6 years I have 3 kids but I aply for pragraph 25b since 6 months a go but konw answer since them

          Antworten
  19. Hallo.ich hätte eine Frage Bitte
    Kann man mit Paragraph 25b reisen und umziehen?
    Meine Frau wohnt in Niedersachsen und ich in NRW..wir Haben uns standesamtliche Verheirateten (sie ist deutsche)
    Und ich habe eine Aufenthaltstitel nach Paragraph 25b.

    Antworten
  20. Wie lange dauert bevor ich 25b bekomme nach der voll acht jahre? wie viele monate dauert es noch, weil ich bin jetzt fast acht jahre hier es ist nur noch 2 monate, dann hab ich voll acht jahre hier, ja wie lange dauert nach der voll acht jahre,

    Antworten
  21. Hallo,
    ich habe eine Aufenthalterlaubnis für mich und meine kindern nach 25b beantragen.Die vorausetzungen sagen (Auslanderbehörde)sind erfüllt aber das problem ist ,dass ich arbeite nicht.Mein ehemann ja und lebensunterhalten sind gesichert.Das kann ein gründ sein ,dass wir Aufenthalterlaubnis nicht bekommen können.Mein mann hat seit einem jahr eine Aufenthalterlaubnis nach 19d(1).
    Es reicht nicht das lebenunterhalung von meinen eheman schon gesichert ist und wir bekommen far kein leistung.
    Ich bitte Sie um eine Antwort.

    Mit freundlischen Grüßen,
    Hoxha

    Antworten
  22. Guten Tag

    Ich bin Mehmood khan Aus Pakistan ich bin Seite 7 Jahren in Deutschland und arbeite seit fast 5 und halb Jahren Vollzeit. Ich habe 1 Jahre normal Duldung gehabt und jetzt seit 1 Jahre habe ich Beschäftigung Duldung für welche Aufenthalte soll ich beantragen?
    Freundliche Grüße

    Antworten
  23. Guten Tag ,
    Ich bin Zeit 7 Jahren ununterbrochen in Deutschland und habe Ausbildungsduldung.
    Ich habe bei der Auslanderbehorde 25b beantragt Zeit 1 Januar,
    Wollte fragen wielange dauert bei einer Antwort einem Antrag stellen zum Auslanderbehorde????
    LG
    Ali

    Antworten
    • Ist der Antrag gestellt oder soll er das erst? Wir haben keinen genauen überblick, aber 3 Monate sollte man wohl gerade als Bearbeitungsprogramm unterstellen. Sind denn alle Voraussetzungen erfüllt? Bei laufender Berufsausbildung kann es sein, dass das Einkommen zur überwiegenden Lebensunterhaltssicherung noch nicht reicht

      Antworten

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