Landesaufnahmeprogramm für Menschen aus Syrien läuft aus

 

 

Alle Bundesländer (außer Bayern) hatten 2013 ein Landesaufnahmeprogramm für Menschen aus Syrien aufgelegt, um Menschen aus dem Krieg nach Deutschland zu holen. Dabei gab und gibt es zwar relativ aufwendige Auflagen, weil die Aufnahme immer nur über die finanzielle Absicherung durch einen Verpflichtungsgeber aus dem Inland möglich ist, aber dennoch konnten so zahlreiche Menschen nach Deutschland kommen, weil insbesondere ansonsten keine weitreichenden Anforderungen wie Deutschkenntnisse z.B. gefordert wurden.

Die meisten Programme sind inzwischen ausgelaufen. Es sind nur noch Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen, bei denen Aufnahmeprogramme bestehen.

Bis auf Brandenburg (31.03.2017) und Hamburg (30.11.29017) laufen alle Programme zum 31.12.2016 aus. Nach dem Koalitionsvertrag in Berlin ist nicht nur eine Verlängerung ausdrücklich vorgesehen, sondern auch eine Ausweitung auf Menschen aus dem Irak:

Die Koalition will den Familiennachzug erleichtern und die landesrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Sie strebt eine Bundesratsinitiative an mit dem Ziel, den Familiennachzug zu sonstigen Angehörigen auszuweiten, insbesondere die Möglichkeit eines Aufenthaltstitels auch für Verwandte zweiten Grades (d.h. Eltern u.ä.) und für volljährige Kinder. Die bisherige Voraussetzung zur Sicherung des Lebensunterhalts bleibt unberührt. Die Koalition spricht sich gegen die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte aus. Das Landesprogramm syrischer Geflüchtete wird weitergeführt und um die Gruppe der irakischen Geflüchteten erweitert.

Dies klingt so, als ob das Land Berlin dies einfach so für sich beschließen könnte. Bedauerlicherweise ist dies nicht so. Die gesetzliche Grundlage zu solchen Programmen findet sich in § 23 Abs. 1 AufenthG:

§ 23
Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden; Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen; Neuansiedlung von Schutzsuchenden

(1) Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die Anordnung kann unter der Maßgabe erfolgen, dass eine Verpflichtungserklärung nach § 68 abgegeben wird. Zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit bedarf die Anordnung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Innern.

Der letzte Satz ist dabei das entscheidende mögliche Hindernis:

  1. Wir setzen voraus, dass sich das Land Berlin tatsächlich um eine Fortsetzung bemüht. Dies ergibt sich ja nicht nur aus dem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien, sondern auch aus den klaren und eindeutigen Aussagen des Reg. BM Müller am heutigen Tage.
  2. Dennoch ist dazu die Zustimmung des Bundesinnenministeriums notwendig.
  3. Dieses setzt “Bundeseinheitlichkeit” voraus.
  4. Es gibt derzeit noch fünf Bundesländer, die ein Landesaufnahmeprogramm haben, wobei bei vier davon das Programm Ende 2016 ausläuft. Ob und inwieweit die anderen vier Bundesländer eine Fortsetzung wünschen, ist uns nicht bekannt.
  5. Frage ist deshalb, ob mit nur noch max. fünf Bundesländern eine “Bundeseinheitlichkeit” gegeben wäre.
  6. Es gibt kein Bundesland, das bisher ein Programm für den Irak aufgelegt hat.

 

Daraus ergeben sich die folgenden Fragen:

  • Wird das BMI überhaupt die Zustimmung zur Verlängerung der Programme von max. 4 Bundesländern geben?
  • Wird man nicht ggfls. dies als nicht bundeseinheitlich auslegen und damit ein Argument zur Ablehnung finden?
  • Wie wird das BMI den Berliner Wunsch nach einer Erweiterung auf den Irak sehen? Dies wäre zunächst zwar wünschenswert, aber eben in keinem Fall bundeseinheitlich.

 

Fakt ist:

Das Programm in Berlin wird mit ziemlicher Sicherheit zunächst am 31.12.2016 auslaufen, ohne dass es eine direkt anschließende Verlängerung geben wird. Anträge können zwar noch bei der Ausländerbehörde in Berlin gestellt werden, werden aber vorerst nicht mehr bearbeitet.

 

Politisch zu wünschen, wäre eine deutlich größere Bereitschaft von anderen Bundesländern, diese Programme fortzusetzen. Die Hürden sind ohnehin schon relativ hoch, wenn man als Voraussetzung einen Verpflichtungsgeber finden muss, der die finanziellen Lasten ggfls. ausgleichen kann und auch will.

Daneben steht der Wunsch Berlins zu einer Ausweitung auf Menschen aus dem Irak wohl aus den o.g. Gründen eher auf tönernen Füßen. Wünschenswert, richtig und begrüßenswert, aber ob die Umsetzung wirklich klappen wird, steht in den Sternen. Alleine schon eine möglichst schnelle Verlängerung der Aufnahme von Syrern wäre schon einmal eine positive Entwicklung.

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